Schleswig-Holstein: Betretungsverbote für Nordseeinseln
Die Landesregierung hat gemeinsam mit den Gemeinden verschiedene Verbote für die kommenden Tage erlassen.
Für die Hochseeinsel Helgoland gilt bereits ab heute eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Tagestourismus: Danach besteht für Tagestouristen vom 18. bis zum 24. Mai ein Betretungsverbot für das Gemeindegebiet mit der Hauptinsel und der Düne. Darüber hinaus sind die Gemeindehäfen für Gästeboote gesperrt und das Campen ist – mit Ausnahme der Dauercamper – untersagt. Touristen dürfen die Insel nur betreten, wenn sie eine Buchungsbestätigung für eine Ferienwohnung, ein Hotel, eine Pension oder eine andere Unterkunft auf Helgoland vorweisen können.
Für die Inseln und Halligen der Nordsee sowie die Gemeinde St. Peter-Ording besteht ein Betretungsverbot für Tagesgäste vom 21. Mai (6 Uhr) bis 24. Mai (20 Uhr) sowie vom 30. Mai (6 Uhr) bis 1. Juni (20 Uhr). Ausgenommen seien Nordstrand, Südfall und die Hamburger Hallig.