Brexit: Was Bootseigner beachten müssen
Was am 31. Oktober tatsächlich passieren wird und ob Großbritannien die EU ohne einen Vertrag verlässt, ist noch unklar. Die European Boating Association (EBA) rät Eignern dazu, Vorkehrungen zu treffen.
Wenn es tatsächlich zu einem „No-Deal-Brexit“, also einem ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU kommt, so sind Yachten, die zu diesem Zeitpunkt noch in Großbritannien liegen, nicht mehr Teil des freien Warenverkehrs.
Kehren sie in die EU zurück, werden sie als außerhalb der EU befindliche Güter eingestuft. Das hat zur Folge, dass sie zollrechtlich wie Boote aus Drittländern betrachtet werden – zum Beispiel aus Brasilien. Eventuell müssen eine Mehrwertsteuer und Importzölle entrichtet werden.
Ob und in welcher Form die EU dies behördlich umsetzen wird, ist aber weiterhin unklar – so wie der gesamte Brexit-Prozess. Wer sichergehen möchte, verholt sein Boot vor Ablauf des Monats in einen europäischen Hafen auf dem Festland. Damit entgeht man auf jeden Fall der Drittstaatenregelung.
Titelbild: Brexit – Was genau am 31. Oktober 2019 passiert, ist noch unklar. Foto: Unsplash.com