Griechenland: Rückkehr zum Yachtsport doch früher?
Griechenland ist der einzige Staat am Mittelmeer, der bei seinen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus‘ aktuell das Segeln mit Sportbooten unterbindet. Noch bis Mitte Mai hieß es zuletzt, doch nun signalisierte der Tourismusminister, dass Yachten schon früher bewegt werden könnten.
In einem Interview mit der staatlichen Nachrichtenagentur AMNA sagte der griechische Tourismusminister Haris Theoharis einem Bericht der spezialisierten Webseite „Keep Talking Greece“ zufolge: „Wenn es bei den Impfungen und der Entwicklung der Erkrankungen mit Covid-19 gut läuft, kann Griechenland Touristen früher empfangen.“ Zuvor war der 14. Mai genannt worden als offizieller Beginn der Tourismus-Saison im Jahr 2021. „Wir sprechen über die schrittweise Liberalisierung des Reisens aus Europa, den USA, dem Vereinigten Königreich, Israel, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten“, ergänzte der Minister. Touristen müssen entweder geimpft sein, sich von der Krankheit erholt oder einen negativen Test haben, damit sie nach Griechenland einreisen können.
Die Pilotöffnung des Tourismus‘ findet im April statt. Bürger der Staates Israel, der bei den Impfungen gegen Covid-19 führend ist, sollen als touristische Gäste zuerst willkommen geheißen werden. In Griechenland haben Arbeitnehmer im Tourismussektor nach der Impfung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen Priorität.
Autor: Martin Muth
Mecklenburg-Vorpommern: Beherbergungsverbot aufgehoben
Das Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern wurde aufgehoben. Touristische Reisen sind damit auch für Einwohner aus Risikogebieten möglich.
Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:
- erfolgt die einreise aus einem Landkreis der der vom RKI als Risikogebiet eingestuft ist wird die Anreise verwehrt, wenn die Reisenden Coronasymptome aufweisen.
- Reisende aus Risikogebieten müssen eine verbindliche Übernachtungsbuchung vorweisen.
Für Bootseigner gilt, Sie dürfen anreisen sofern Sie bis einschließlich 31. August 2020 für mindestens 6 Monate einen Vertrag mit dem Betreiber der Marina geschlossen haben. Eine Begleitung durch die Kernfamilie ist zulässig.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
https://www.auf-nach-mv.de/informationen-coronavirus↗
aktuellen Verordnung des Landes MV↗
Dänemark: Corona Einreisebestimmungen ab dem 24.10.2020
Mit Wirkung vom 24.10.2020 gilt Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, von den dänischen Behörden als epidemiologisch „nicht sicheres“ Land.
Die Einreise aus touristischen Gründen ist damit für Deutsche, außer für Schleswig-Holsteinern/innen nicht mehr gestattet.
Was bedeutet dies für Eigner die Ihr Boot in Dänemark liegen haben?
Die dänische Regierung gestattet die Einreise aus trifftigen Gründen nach Dänemark.
Unter anderem dürfen Besitzer von Ferienwohnungen, Dauercamper und Bootseigner mit Liegeplatz in Dänemark einreisen.
Die Dänische Polizei hat auf Ihrer Internetseite https://coronasmitte.dk/en/entry-into-denmark/persons-resident-in-banned-countries↗
eine Liste mit trifftigen Gründen aufgelistet.
Hier heißt es:
“Property
You have your own summerhouse or boat or you are a permanent resident at a campsite in Denmark
You can enter Denmark if you are the owner of a summerhouse, an allotment shed or a boat or are a permanent resident at campsite, and you can bring your spouse, live-in partner, fiancé, sweetheart, parents, stepparents, grandparents, stepgrandparents, children, stepchildren, grandchildren, stepgrandchildren as well as other members of your household. You must enter Denmark together with the owner.”
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/daenemark-node/daenemarksicherheit/211724↗
Deutschland: Neue Quarantäne-Regelung in Schleswig-Holstein
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat mit Wirkung vom 09.10.2020 ein touristisches Beherbergungsverbot aus inländischen Hochinzidenzgebieten und ausländischen Risikogebieten ausgesprochen.
Hinweise für Einreisende aus dem In- und Ausland↗
Einreisende müssen beim Check-In bei gegen Entgelt vermieteten Unterkünften zu touristischen Zwecken einen negative Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Gegen Entgelt vermietete Unterkünfte sind:
- Hotels
- Pensionen, Hostels
- Jugendherbergen
- Ferienwohnungen
- Campingplätze
- und ähnliche Einrichtungen entsprechend § 17 Abs. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes
Ausnahmen:
- Beherbergungen aufgrund von Familienbesuchen und
- Pendelverkehren zu beruflichen Zwecken sind von dieser Regelung ausgenommen und können ohne vorherige Testung erfolgen, da sie keinem touristischen Zweck dienen.
Auf Anfrage der DSV Kreuzer-Abteilung beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein, wurde telefonisch mitgeteilt, dass Reisen die keinen Erholungszwecken dienen (nicht touristisch), nicht unter das Beherbergungsverbot fallen würden. Es wurde erläutert, dass z.B. die Anreise zum Verbringen des Bootes ins Winterlager nicht unter das Verbot fällt, da es ein berechtigtes Interesse gibt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass falls die berechtigten Anliegen mit touristischen Aktivitäten verbunden werden, ein negativer Coronatest vorliegen muss.
Frankreich: Jetzt auch Korsika Risikogebiet
Nach der Côte d’Azur in Südfrankreich fällt nun auch die bei Seglern so beliebte Mittelmeerinsel Korsika als Teil Frankreichs zu den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebieten im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona-Virus‘. Das Auswärtige Amt warnt deshalb vor Reisen dorthin.
Die Zahl der Neuinfektionen überstieg auf Korsika mehr als 50 pro Woche bezogen auf 100.000 Einwohner, die Schwelle für eine Einstufung als Risikogebiet. Daraus resultiert bei der Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ggf. ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amts heißt es:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Île-de-France, Provence-Alpes-Côte-d’Azur, Auvergne-Rhône-Alpes, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine, Hauts-de-France sowie Corse (Korsika) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guyana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Details unter www.auswaertiges-amt.de↗ , Suchbegriff „Frankreich“. Dort „Reise- und Sicherheitshinweise“.
Spanien-Balearen: Zwei Marinas in Palma jetzt „coronasicher“
Der spanische Yachthafenbetreiber Amarres Deportivos SL hat bekannt gegeben, dass zwei seiner Yachthäfen, Moll Vell und Pantalán del Mediterráneo in Palma de Mallorca, jetzt vom spanischen Tourismus-Qualitätsinstitut (ICTE) das Zertifikat „Sicherer Tourismus“ erhalten haben.
Diese Zertifizierung erfolgte nach dem Einsatz einiger Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsrisiken, die sich ausschließlich auf die durch das Corona-Virus ausgelöste Erkrankung Covid-19 konzentrieren. Und das passiert nun in den Marinas Moll Vell und Pantalán del Mediterráneo mit ihren Liegeplätzen für Yachten von 20 bis 120 m:
Hygienemaßnahmen:
Die Büros wurden mit Trennwänden versehen. Rund um den Yachthafen sind Sicherheitsabstände von 2 m sowie Gesichtsmasken erforderlich. Die Anzahl der Personen in den Büros und an anderen geschlossenen Orten wurde auf 1 oder 2 Kunden reduziert. Lieferungen werden am Eingang der Rezeption abgegeben und vor der Lagerung desinfiziert. Ergänzend werden verschiedene Bereiche wiederholt desinfiziert.
Kontaktkontrolle:
Unternehmen, die den Yachthafen beitreten, werden auf einer Liste vermerkt.
Schulung:
Alle Mitarbeiter des Yachthafens wurden in die tägliche Vorgehensweise zur Prävention von Covid-19-Infektionen eingewiesen.
Kroatien: Teilweise Risikogebiet
Das Robert-Koch-Institut hat die kroatischen Gebiete Šibenik-Knin und Split-Dalmatien zu Risikogebieten ⬈erklärt. Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet, dass für heimkehrende Urlauber eine Testpflicht auf das Coronavirus besteht. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sie sich in häusliche Quarantäne begeben. Zentrales Kriterium für die Einstufung als Risikogebiet ist, in welchen Staaten oder Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gegeben hat.
Spanien: Reisewarnung
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Spanien. Auch die Balearen sind davon betroffen. Besonders Mallorca. Das bedeutet, Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen sich auf Corona testen lassen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie lassen sich schon im Urlaubsland in den 48 Stunden vor der Abreise testen. Dann müssen sie den Test aber selbst bezahlen. Oder sie lassen sich bis zu drei Tage nach der Rückkehr in Deutschland testen. Das ist dann kostenlos. In häuslicher Quarantäne muss man so lange bleiben, bis das Testergebnis da ist.
Eine Reisewarnung “ist kein Reiseverbot, aber die klare Ansage: Wer aus dem Spanienurlaub kommt, muss in Quarantäne, solange er kein negatives Testergebnis hat”, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur “Bild am Sonntag”.
Die Kanarischen Inseln sind von dieser Maßnahme bislang nicht betroffen. Die Infektionszahlen befinden sich dort weiterhin auf niedrigem Niveau.
Norddeutschland: Quarantänebestimmungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen
Vor dem Hintergrund der derzeitig im Bundesgebiet auftretenden Corona Hotspots, haben Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ihre Einreisebestimmungen verschärft. Dies betrifft auch Seglerinnen und Segler aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands, die planen an den Küsten der norddeutschen Bundesländer zu segeln.
Schleswig-Holstein ab dem 25.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder aus einem Risikogebiet aus Deutschland zu touristischen Zwecken einreisen wollen, müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
- Es gelten Ausnahmen für die Durchreise, täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendige und unaufschiebbare berufliche oder medizinische Gründe, oder wenn man sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) – Landesverordnung zur Änderung von Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus in Schleswig-Holstein↗
Hinweise für Urlauber aus dem In- und Ausland des Landes Schleswig-Holstein↗
Mecklenburg-Vorpommern ab dem 23.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder sich in den letzten 7 Tagen in einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, müssen ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) Vom 8. Mai 2020↗
10 Richtlinien für ein gesundes Miteinander im Urlaub des Landes Mecklenburg-Vorpommern↗
Niedersachsen ab dem 26.06.2020:
- Ab dem 26.06.2020 ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben, zu beherbergen.
- Personnen die ein ärztliches Attest vorweisen können, dass nicht älter als 48 Stunden ist, ist die Beherbergung aus den betroffenen Kreisen gestattet.
Baltische Staaten: Einreisebestimmungen Estland Lettland Litauen
Die Baltischen Staaten haben mit die niedrigsten Infektionszahlen in der EU und sind nicht nur in der Coronakrise eine Reise wert.
Allerdings gibt es auch hier einiges zu beachten, Einwohner aus anderen EU-Staaten und der Schweiz dürfen einreisen ohne in eine 14-tägige Quarantäne gehen zu müssen, so lange der Infektionskoeffizient der Länder, aus denen man einreist, den Vorgaben entspricht. Dies muss nicht zwangsläufig das Heimatland sein.
Die baltischen Staaten veröffentlichen jeweils auf den offiziellen Seiten Listen mit Ländern zu dem Infektionskoeffizient:
Estland:
Koeffizient im Herkunftsland unterhalb von 15 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist
Infektionskoeffizenten Estland↗
Lettland:
Koeffizient im Herkunftsland unterhalb von 15 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist
Infektionskoeffizenten Lettland↗
Litauen:
Koeffizient im Herkunftsland unterhalb von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist
Infektionskoeffizient Litauen↗
Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden sollte man daher dringend die Infektionszahlen aus dem Herkunftsland im Blick behalten.
Weitere Informationen finden sie auf den Seiten des Auswärtiges Amtes:
Estland: Reise- und Sicherheitshinweise↗