Polen: Einreise und Transit über die Oder
Polen hat am 13.06.2020 seine Grenzen für EU-Bürger geöffnet und ist damit auch für Segler aus der EU wieder erreichbar.
Gleiches gilt für Segler die Ihr Boot aus/nach Berlin oder Brandenburg von / zur Ostsee überführen möchten.
Am 16.06.2020 erreichte uns abends die Information das Mitglieder der DSV Kreuzer-Abteilung in Swinemünde von der Grenzpolizei höflich, aber bestimmt darüber informiert wurden, dass Sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssten. Gleichzeitig konnten Segler in Stettin ohne Probleme anlegen.
Die DSV Kreuzer-Abteilung hat daraufhin das Auswärtige Amt Polen, den Polnischen Grenzschutz und das Polnische Fremdenverkehrsamt angeschrieben und um Klärung gebeten.
Mit freundlicher Unterstützung des Polnischen Fremdenverkehrsamts↗ und der Polnischen Botschaft Berlin haben wir die Bestätigung des Polnischen Grenzschutzes erhalten, dass deutsche Segler polnische Gewässer ohne eine 14-tägige Quarantäne befahren werden können, dies schließt auch den Transit auf der Oder ein.
Gleichzeitig weist der Polnische Grenzschutz daraufhin, das dies nur für Boote gilt die aus EU-Hoheitsgebieten kommen.
Polen: Grenzöffnung schon am 13. Juni
Die polnische Regierung hat mitgeteilt, dass die Grenzen nach Deutschland am 13. Juni um 00.00 Uhr wieder geöffnet werden sollen. Auch die kleineren Grenzübergänge sollen dann wieder geöffnet werden. Die bisher geltenden Quarantäneregeln entfallen damit. Das berichtet der NDR↗ in seiner gestrigen Onlineausgabe. Auch der Eisenbahn- und Flugverkehr soll zügig wieder aufgenommen werden. Weitere Informationen auf der offiziellen Seite Polens gov.pl↗.
Dänemark: Weitere Öffnung der Grenze
Aktualisiert am 12.06.2020
Ab Montag, 15. Juni können Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder nach Dänemark einreisen. Man benötigt keinen wichtigen Grund mehr für die Einreise. Das sind gute Nachrichten für viele Bootsbesitzer.
Außerdem dürfen alle EU-Bürger und die Bürger Großbritanniens, die Boote in Dänemark haben, einreisen. In der Ankündigung des Justizministeriums ↗ heißt es weiter, dass alle Boote den Ferienhäusern gleichgestellt werden. Auch eine Durchreise in andere Länder ist für diesen Personenkreis jetzt wieder problemlos möglich.
Informationen zur Einreise für Bootseigner sind jetzt auch in englischer Sprache auf der Seite der Dänischen Polizei↗ zu finden.
Kroatien: Tipps für die Einreise
Das Land mit der langen Adriaküste lässt seit Pfingsten wieder Touristen ins Land. Das nutzen auch Eigner und Charterkunden. Die Anreise gestaltet sich mittlerweile offenbar sehr unkompliziert wie Erfahrungen zeigen – vorausgesetzt man führt die notwendigen Unterlagen mit …
Den Praxis-Test hat Dirk Kadach von 1. Klasse Yachten in Heiligenhafen, die mit Stützpunkten in Kroatien vertreten sind, gemacht und dokumentiert, https://youtu.be/GkTokssuvyg.
Demnach ist die Durchfahrt durch Österreich und Slowenien problemlos. Es müssen nur die nötigen Unterlagen mitgeführt werden. Eigner benötigen den Liegeplatzvertrag, Charterer den Chartervertrag, Bordpass und eine Crewliste. Jeder sollte sich vor der Abreise auf der Website entercroatia.mup.hr registrieren und einen Ausdruck mitführen (in jedem Pkw), das erspart Verzögerungen bei der Einreise nach Kroatien.
Kroatien hat keine Beschränkungen hinsichtlich der Größe einer Crew und ihrer Zusammensetzung.
Montenegro: Quarantäneanforderung beseitigt
Die deutsche Botschaft in der montenegrinischen Hauptstadt Podgorica teilt mit, dass die von den montenegrinischen Behörden erlassenen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Atemwegserkrankung COVID-19 mittlerweile weitestgehend gelockert bzw. aufgehoben wurden.
In der letzten Sitzung des Nationalen Koordinierungsrates vom 28.05.2020 wurde auch beschlossen, dass ab 01. Juni 2020 eine quarantänefreie Einreise aus Deutschland möglich ist. Man kann sich darüber hinaus wieder frei im Land bewegen.
Griechenland: Keine Einreise per Boot bis Mitte Juni
Die griechische Regierung hat die Einreise für Touristen aus bestimmten Ländern ab dem 15. Juni angekündigt, darunter Deutschland, und verfügt, dass Sportboote bis dahin weiterhin nicht einlaufen dürfen. Touristische Flüge aus Deutschland werden zu Beginn nach Athen und Thessaloniki führen.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes werden diese aktuellen Vorsichtsmaßnahmen der griechischen Gesundheitsbehörden dargelegt:
Alle Personen, die von Deutschland nach Griechenland einreisen, müssen weiterhin damit rechnen, dass sie sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen müssen und zu diesem Zweck bis zum Vorliegen des Testergebnisses (nach ca. 24 bis 72 Std.) von den zuständigen Behörden in einem Hotel untergebracht werden. Sofern der Test negativ ausfällt, ist eine siebentägige Hausquarantäne verpflichtend. Positiv getestete Einreisende müssen sich in eine 14-tägige Hausquarantäne begeben. Ab dem 15.06. entfällt die generelle Verpflichtung zur Quarantäne, Tests werden jedoch weiterhin durchgeführt. Ab dem 01.07. finden nur noch stichprobenweise Tests bei Ankunft statt.“
Einreisen dürfen ab dem 15. Juni 2020 aus touristischen Gründen auch Bürger Österreichs und der Schweiz.
Dänemark: Einreisen mit dem Boot wieder möglich
Artikel aktualisiert am 10. Juni 2020
Anfang Juni bestätigt die dänische Botschaft in Berlin, sowie die dänische Grenzpolizei mündlich nach Rückfrage durch die DSV Kreuzer-Abteilung, dass ab 15. Juni eine touristisch motivierte Einreise für Deutsche, Isländer und Norweger wieder möglich ist.
Diese Information wurde jetzt schriftlich bestätigt und ist hier↗ zu finden.
Voraussetzung ist aber weiterhin, dass eine Buchungsbestätigung für mindestens 6 Nächte vorgelegt werden kann. Diese Regelung gilt analog zu Campingplätzen und Ferienwohnungen. Sportschiffer müssen die 6 Nächte jedoch nicht an einem Ort verbringen. Es können also in verschiedenen Häfen Reservierungen vorgenommen werden. Ausgenommen ist davon die Region Kopenhagen.
Nach Informationen der Zeitschrift “Yacht”↗ bietet der Yachthafen Dyvig Bro jetzt eine Lösung bei der Vorausbuchung von Liegeplätzen an. Bereits jetzt ist eine Buchung über www.havneguide.dk↗ möglich, zumindest in den größeren Yachthäfen. Eventuell muss die Buchung auf Dänisch oder Englisch gemacht werden.
Trotzdem bleiben noch viele Fragen offen. Die Kreuzer Abteilung bemüht sich in Zusammenarbeit mit Dänischen Verbänden weiter intensiv um eine Klärung. Klar scheint aber schon jetzt, der Aufenthalt darf länger dauern. Im Anschluss an die 6 vorausgebuchten Tage kann man dann – wie gewohnt – einen Hafen anlaufen und vor Ort den Liegeplatz buchen. Nicht möglich ist eine Einreise von Schweden kommend. Aus Schweden Einreisende müssen sich anschließend in eine 14tägige Quarantäne begeben.
Kann man nun mit einem festen Liegeplatzvertrag zu seinem Schiff nach Dänemark einreisen? Diese Frage bleibt weiterhin spannend. Da die Regeln lediglich analog zu Ferienhäusern und Campingplätzen gehandhabt werden und Besitzer von Ferienhäusern einreisen dürfen, sollte es möglich sein mit einem Liegeplatzvertrag einzureisen. Ein Mitglied hat heute von der Grenzpolizei folgende Antwort erhalten: “Der Vertrag (bzw eine Kopie) für den Liegeplatz sowie eine Bestätigung des Hafenmeisters über die ganzjährige Nutzung und der Personalausweis sollten “die Grenze öffnen”. Die sechs Übernachtungen sind dann auch nicht mehr notwendig.” Das letzte Wort darüber haben jedoch die Beamten an der Grenze.
Griechenland: Die Rückkehr zum Wassersport hat begonnen
Während sich Segler und Motorbootfahrer aus dem Ausland noch ein wenig gedulden müssen, dürfen Boote im Land ab Montag, 25. Mai, wieder bewegt werden. Ab diesem Tage können auch Vercharterer den Betrieb aufnehmen. Einreisen mit dem Boot bleiben bis zum 31. Mai verboten.
In einem nächsten Schritt dürfen touristische Hotels am 1. Juni wieder öffnen, wie in allen Bereichen wegen Corona mit begleitenden Hygiene-Auflagen. Ab dem 15. Juni will Griechenland seine Grenzen öffnen, die Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne nach Einreise soll dann entfallen. Es werden auch keine Corona-Tests durchgeführt. Flüge aus Ländern mit positiven epidemiologischen Daten sollen zunächst ausschließlich in Athen ankommen, ab dem 1. Juli auch auf anderen Flughäfen des Landes. Es wurde schon angedeutet, dass auch Deutschland zu den Ländern zählen wird.
Die Gesundheitsbehörden werden in Kürze eine Richtlinie für Maßnahmen erlassen, die Touristen vor und während einer Reise nach Griechenland ergreifen sollten.
Slowenien: Touristische Einreise ausgesetzt
Es ließ aufhorchen, als Slowenien, das Land mit der kurzen Küste im Norden der Adria, die Corona-Pandemie für sich als beendet erklärte und die Grenzen öffnete. Doch das währt nur wenige Tage. Aktuell ist Ausländern nur die Durchreise erlaubt, zum Beispiel zum südlich angrenzenden Kroatien.
Über die aktuellen Regeln informiert die Deutsche Botschaft in Laibach (Ljubljana) auf Ihrer Webseite, https://laibach.diplo.de/si-de/service/coronavirus/2312802. Dort heißt es unter anderem:
Die Beschränkungen bei der Einreise nach Slowenien sind durch die Verordnung der slowenischen Regierung vom 14.05.2020 geregelt worden. Die Verordnung ist durch die weitere Verordnung vom 17.05.2020 ergänzt und geändert worden.
Demnach ist die Durchreise durch Slowenien für deutsche Staatsangehörige stets möglich, vorausgesetzt, sie erfolgt am selben Tag, an dem die Grenze nach Slowenien überschritten wird (§ 11 Nr. 6 der o.g. (konsolidierten) Verordnungen). Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Voraussetzung ist außerdem, dass dem Betreffenden die Einreise in das Nachbarland (z. B. Kroatien) erlaubt ist.
Darüber hinaus dürfen deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Slowenien oder in Kroatien haben, nach Slowenien einreisen. Wenn sie sich vor Einreise länger als 14 Tage außerhalb der EU- oder Schengenstaaten aufgehalten haben, besteht für sie allerdings eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Schließlich dürfen auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU- oder Schengenstaat als Slowenien oder Kroatien haben, nach Slowenien einreisen. Für sie besteht allerdings grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht gilt für sie insbesondere auch dann, wenn die Einreise nach Slowenien zu touristischen oder zu Besuchszwecken erfolgt. In jedem Fall wird für einen Grenzübertritt nach Slowenien ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis benötigt (gilt auch für Kinder!).
Ergänzend gibt es auf der Webseite der Botschaft auch Informationen zum Überschreiten der Landgrenze von Deutschland nach Österreich und von Slowenien nach Österreich.
Griechenland: Verbot der Sportschifffahrt noch bis Ende Mai
Die griechische Regierung hatte zur Eindämmung der Ausbreitung von Coronaviren unter anderem die Einfahrt von Sportbooten in die griechischen Hoheitsgewässer untersagt, unabhängig von ihrer Flagge. Das ist nun zum dritten Mal verlängert worden, die neue Frist endet am 31. Mai um 15 Uhr.
Das Verbot gilt auch für professionell touristisch genutzte Schiffe. Diese und privat genutzte Sportboote dürfen aber die Werften am griechischen Festland anlaufen, wenn sie nicht aus Staaten kommen, für die restriktivere Vorgaben herrschen. So hat Griechenland die Flug- und Seeverbindungen zu Ländern wie Spanien, Italien, Albanien und Nordmakedonien ebenfalls bis zum 31. Mai um 15 Uhr beschränkt. Für Kreuzfahrtschiffe gelten spezielle, restriktive Maßnahmen.
Bis 31. Mai gilt auch noch die Pflicht zur häuslichen Quarantäne für alle, die aus dem Ausland kommen. Personen, die sich schon in Griechenland befinden, können sich aber seit dem 18. Mai frei bewegen. Geschäfte sind wieder geöffnet und am 25. Mai sollen Restaurants und Cafés folgen.