Öffnung Sportboothäfen in Schleswig-Holstein
Ab 4. Mai 2020 öffnen die Sportboothäfen in Schleswig-Holstein.↗
Die Eigner von Sportbooten sind jetzt berechtigt, ihre Boote saisonklar zu machen, ins Wasser einzukranen und in den Gewässern Schleswig–Holsteins zu segeln. Das kann mit Haushaltsangehörigen/Familienangehörigen oder einer weiteren fremden Person geschehen.
Auch die Einreise nach Schleswig-Holstein kann nunmehr zur Ausübung kontaktarmer Sportarten gestattet werden, auch wenn weiterhin grundsätzlich keine touristischen Reisen zulässig sind. Inwieweit das auch für die Inseln zutrifft, wird gegenwärtig noch geprüft.
Auch die Übernachtung an Bord ist dann wieder erlaubt, wenn sich sanitäre Einrichtungen an Bord befinden. Für die sanitären Gemeinschaftsräume an Land gelten weiterhin Beschränkungen. Toiletten können tagsüber geöffnet werden, wenn sie den geltenden Hygieneregeln entsprechen. Duschen bleiben weiterhin geschlossen.
Die Hygieneregeln↗ und das Kontaktverbot↗ gelten weiterhin.
Kran– und Slipaktionen in Wassersportvereinen werden weiterhin nicht in der bisherigen Form möglich sein. Die Vereine erarbeiten hierzu Konzepte, die eine Umsetzung unter Berücksichtigung der Kontaktvermeidungs-, Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.
In seiner Begründung folgt der neue Erlass in Bezug auf den Wassersport weitgehend den Empfehlungen der maßgeblichen Sportverbände.↗
Wir haben Informationen erhalten, dass die Landesregierung plant, die Bootsbesitzer den Dauercampern auf den Inseln gleichzustellen. Diese Regelung soll ab 9. Mai gelten. Damit können dann auch auswärtige Besitzer von Booten wieder auf die Inseln.
Derzeit ist noch nicht ganz klar, ob auch das Anlaufen eines anderen deutschen Hafens möglich ist. Sobald wir dazu genaue Informationen haben, werden wir diese hier ergänzen. Dänische Häfen können derzeit nicht angelaufen werden. Hier werden Änderungen der bisherigen Regeln ab 10. Mai erwartet.
Bremen lockert Beschränkungen für Wassersportler
Die Stadt Bremen hat mit Wirkung vom 25.04.2020 die Beschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Covid-19 Virus gelockert. Die neuen Regeln gelten auch für Bremerhaven.
Danach ist der Betrieb auf sogenannten Freiluftsportanlagen wieder zulässig. Das bedeutet, Gebäude für die Unterbringung von Booten dürfen zur Nutzung der Boote geöffnet und notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Die Duschen und Umkleideräume bleiben allerdings weiterhin geschlossen, ebenso die Vereinsheime und Gaststätten. Toiletten können aber geöffnet werden, wenn Händewasch- oder Desinfektionsmittel sowie Papierhandtücher in ausreichender Menge bereitgehalten werden.
Es wird noch einmal auf die Hygieneregeln hingewiesen. Insbesondere auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m und die Vermeidung von Menschenansammlungen auf und vor den Sportanlagen.
Darüber dürften sich vor allem Personen freuen, die im Bremer Stadtgebiet leben. Denn Gelegenheitsreisen zu touristischen Zwecken sind weiterhin nicht zulässig und Reisende aus dem Ausland sind nach wie vor verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Das gilt auch für eine Einreise von See.
Neue Corona-Regeln ab 20.4.20
Bund und Länder haben vor einigen Tagen erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise beschlossen. Nun setzen die Bundesländer die Maßnahmen um – mit eigenen zeitlichen und inhaltlichen Schwerpunkten. Seit dem Wochenende gelten neue Landesverordnungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus. Was bedeutet das für die Sportbootfahrer im Norden?
In Schleswig-Holstein gibt es keine Veränderungen zu den bisherigen Regeln. Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Sportboothäfen sind weiterhin geschlossen, ebenso ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Ausnahmen hiervon kann es nur für Berufssportler geben. Das WSA Lübeck hat dazu heute eine Bekanntmachung ↗ veröffentlicht.
Auch bleiben Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein weiterhin untersagt. Tagesausflüge im Land unter Beachtung der Kontakteinschränkung sind davon ausgenommen. Die Regelungen sollen zunächst bis zum 3. Mai gelten. Der Ministerpräsident appellierte: “Halten Sie weiterhin streng die Hygiene-bestimmungen ein. Wir bewegen uns nach wie vor auf dünnem Eis.”
Dagegen erlaubt Mecklenburg-Vorpommern Segeltörns zu zweit oder mit im Haushalt lebenden Personen. Segler dürfen laut Wasserschutzpolizei mit ihren Booten im Vereins-Yachthafen an- und ablegen. Marinas, Yachtclubs, Bootsschuppen- und Bootshausanlagen bleiben zwar für den Publikumsverkehr geschlossen. Zutritt haben aber die verantwortlichen Betreiber und Eigentümer und Bootseigner mit maximal einer weiteren Person beziehungsweise den Angehörigen des gemeinsamen Hausstandes. Auch hier muss der Sicherheitsabstand natürlich gewahrt bleiben.
In Hamburg gibt es bisher nur ein Positionspapier, in dem eine Lockerung der Regeln für Individualsportarten gefordert wird. Das würde sich dann auf Sportarten wie Tennis, Golf und Reiten beziehen und auf Outdoorsport auf dem Wasser wie Kanu, Rudern und möglicherweise Segeln. Vor Anfang Mai sind aber keine Lockerungen zu erwarten.
Auch in Niedersachsen bleiben weiterhin Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Alle öffentlichen und privaten Sport- und Freizeitanlagen bleiben geschlossen.
Italien: Sardinien – Genehmigung zum Anlaufen eines Hafens notwendig
Während die Häfen und Marinas in Italien nicht per se geschlossen sind, um die Verbreitung des Covid-19-Virus einzudämmen, hat der Gouverneur von Sardinien angeordnet, dass Ein- und Ausreisen nur mit einem genehmigten Antrag erfolgen können. Das gilt für Häfen und Flughäfen.
Darüber berichtet Pietro Foddis, Repräsentant der DSV Kreuzer-Abteilung in der Marina di Baunei/Santa Maria Navarrese bei Arbatax an der Ostküste Sardiniens. Wie in ganz Italien müssen alle Personen, die die Insel betreten, sofort eine 14-tägige Quarantäne antreten. Ausgenommen sind Besatzungsmitglieder von Flug- und Schifffahrtsgesellschaften.
Per Lufttransport oder über das Meer kann nur noch reisen, wer über eine Ausnahmegenehmigung des Regionalpräsidenten verfügt, z. B. wegen einer Notsituation. Diese Ausnahmegenehmigung muss online mindestens 48 Stunden vor Antritt der Reise beantragt werden. Hier der Link dazu:
https://sus.regione.sardegna.it/sus/covid19/init↗
Einklarieren in Deutschland in Zeiten von Corona
Auf Nachfrage der DSV Kreuzer-Abteilung bei der Bundespolizei wurden uns folgende Informationen zum Einklarieren in Deutschland gegeben:
- Wenn es sich aktuell bei dem Abgangshafen um einen in Dänemark befindlichen Hafen oder einen Hafen außerhalb der EU handelt, ist in Deutschland ein Hafen anzulaufen, der als Grenzübergangsstelle zugelassen ist.
- Derzeit sind alle zugelassenen Grenzübergangsstellen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt geöffnet. Aufgrund der weiterhin dynamischen Entwicklung der Ausbreitung des Corona-Virus, rät die Bundespolizei sich im Einzelfall zu informieren, ob der geplante Anlaufhafen als Grenzübergangsstelle geöffnet ist.
- Seitens der Bundespolizei gibt es keine speziellen Maßnahmen, z.B. Quarantäne. Hierzu sind die Landesbehörden der Bundesländer zu kontaktieren.
Weltweit: Länder führen auf Grund von Corona Regelungen für Ports of Entry ein
Viele Länder schließen ihre Häfen / Marinas für einlaufende Yachten und es wird zunehmend schwieriger einen sicheren Hafen zu finden, betroffen sind vor allem Blauwassersegler.
Problematisch ist die Situation u.a. für Segler die sich zur Zeit in der Karibik aufhalten. Auch hier schließen die Staaten zunehmend ihre Häfen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Hurrikan-Saison, stellt sich die Frage welche Optionen zur Verfügung stehen.
Die Häfen und Marinas auf den Azoren, Madeira und den Kanaren sind generell für ankommende Yachten gesperrt. Darüber hinaus ist zu Bedenken, dass auf einer mehrwöchigen Atlantiküberführung sichergestellt sein muss, dass die eigene Crew nicht bereits mit dem Coronavirus infiziert ist.
Der World Cruising Club rät Seglern sich in eine 14-tägige Selbstquarantäne zu begeben bevor man zu einer längeren Reise aufbricht. www.worldcruising.com↗
Wir geben jedoch zu bedenken, dass die Experten sich nicht einig über die Inkubationszeit des Virus sind, somit keine hundertprozentige Sicherheit nach 2 Wochen besteht.
Die Hafenbehörde auf den Azoren hat auf Nachfrage der DSV Kreuzer-Abteilung daraufhin gewiesen, dass sie Seglern eindringlich davon abrät die Azoren in den nächsten Monaten anzulaufen. Hintergrund ist, dass ein starker Ausbruch von COVID-19 unter allen Umständen vermieden werden soll, da die medizinischen Kapazitäten auf den Azoren begrenzt sind. Diese Problematik betrifft auch viele Staaten in der Karibik und dem Pazifik.
Wir, die DSV Kreuzer-Abteilung raten sollte man einen sicheren Hafen erreicht haben, dort liegen zu bleiben, bis neue Informationen verfügbar sind.
Die DSV Kreuzer-Abteilung ist ebenfalls in Kontakt mit Trans-Ocean e.V. zum Informationsaustausch und gegenseitiger Unterstützung. www.trans-ocean.org ↗
Die Corona-Pandemie ist eine weltweite Herausforderung und auch wir als Segler sollten unseren Teil dazu beitragen das Virus nicht weiter zu verbreiten und uns selbst und andere in Gefahr zu bringen.
Kroatien: Corona-Quarantäne nicht auf dem eigenen Schiff erlaubt
Im Zuge der Corona- resp. Covid-19-Epidemie hat auch die Republik Kroatien Richtlinien für die Sportschifffahrt erlassen. Bemerkenswert ist die Vorschrift, dass Wassersportler, die nicht die kroatische Staatsbürgerschaft haben, eine Quarantäne an Land durchführen müssen.
Das Ministerium für Meeresfragen, Verkehr und Infrastruktur der Republik Kroatien teilte am 17. März 2020 unter der Nr. 530-04-2-1-1-20-4 zum Thema Seeverkehrssicherheit mit (Übersetzung bearbeitet, gekürzt und verfeinert, d. Red.):
„Die Häfen des nautischen Tourismus sind offen für den Verkehr, wenn der Zivilschutzstab der Republik Kroatien ihren Betrieb nicht eingestellt hat. Wassersportler, die mit einem Wasserfahrzeug in der Republik Kroatien ankommen, müssen wie gewohnt die Grenzformalitäten auf den Meeresgrenzübergangsstellen erfüllen.
Wenn die Personen auf dem Wasserfahrzeug aus den besonders betroffenen Risikogebieten kommen (derzeit: chinesische Provinz Hubei, einschließlich Stadt Wuhan, Italien, Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, südkoreanische Stadt Daegu und Provinz Cheongdo, Iran), werden sie angewiesen, sich in Quarantäne (ausländische Staatsangehörige) beziehungsweise Selbstisolation (kroatische Staatsangehörige) zu begeben.
Informationen über die besonders betroffenen Risikogebiete kann man auf dem Hyperlink https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports↗ verfolgen.
Ausländische Staatsangehörige, die in der besonders betroffenen Risikogruppe sind, werden in eine organisierte Quarantäne geschickt, und sie werden die Kosten dafür selbst tragen müssen. Der Beschluss über die obligatorische Quarantäne wird vom Gesundheitsinspektor an der Grenzübergangsstelle erlassen und die Begleitung der Verkehrspolizei ist notwendig. Wer nicht in diese Quarantäne gehen will, muss die Republik Kroatien auf dem Seeweg verlassen.
Wenn die Personen auf dem Wasserfahrzeug aus anderen Risikogebieten (gemäß der letzten Mitteilung des Staatlichen Zivilschutzstabs der Republik Kroatien) kommen, werden sie angewiesen, sich in Selbstisolation zu begeben. Auch kroatische Staatsangehörige werden dieser obligatorischen Hausquarantäne unterzogen, und sie müssen diese über den kürzesten Weg erreichen.
Ausländische Staatsangehörige werden der obligatorischen Hausquarantäne/Selbstisolation unterzogen, wenn sie bei der Ankunft in die Republik Kroatien einen Nachweis der gesicherten Unterkunft in der Republik Kroatien haben, und sie müssen diese Unterkunft über den kürzesten Weg erreichen. Wenn sie den erwähnten Nachweis nicht haben, müssen sie die Republik Kroatien über das Meer verlassen. Selbst-Isolation auf dem Wasserfahrzeug ist nicht möglich, sie muss auf dem Lande gesichert werden.“
British Virgin Islands: Update für Segler zum Einklarieren
Unsere Repräsentantin Frau Wentze hat uns über die aktuelle Situation auf den British Virgin Islands informiert und steht bei nach Nachfragen gerne über die DSV Kreuzer-Abteilung zur Verfügung.
Segler können seit dem 23.03.2020 nur noch am West End Ferry Terminal einklarieren, hierbei sind besondere Maßnahmen zu berücksichtigen, siehe Notice to Mariners http://bviports.org/updated-notice-to-mariners/↗
Die Behörden raten dazu sich vorab anzumelden.
Die Maritime Health Declaration und die Public Health Declaration für die British Virgin Islands sind über folgende Links zu finden.
http://bviports.org/maritime-declaration-of-health/↗
http://bviports.org/public-health-declaration-form/↗
Niederlande: Maßnahmen zur Eindämmung von Corona erlassen.
Die Niederländische Regierung hat am 23.03.2020 Verordnungen erlassen um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, diese betreffen auch den Segelsport.
Diese sind u.a. :
- Personen sollen soweit es geht zu hause bleiben
- Wege zur Arbeit, zum Einkaufen von Lebensmitteln sind erlaubt
- Bewegung im Freien ist gestattet, jedoch nicht in Gruppen von mehr als drei Personen, ein Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten
- alle Veranstaltungen auch mit weniger als 100 Personen sind bis zum 01.Juni untersagt.
- die lokalen Behörden können einzelne Verordnungen erlassen, bzw. Bereiche /Betriebe sperren
Die HISWA legt die neuen Regelungen folgendermaßen aus (übersetzt aus dem Niederländischem, keine Gewähr):
Chartern:
„…Versammlungen sind bis zum 1. Juni verboten, wenn die Untergrenze der Personenzahl abgelaufen ist. Es wurde auch gefordert, dass nicht mehr als 3 Personen zusammen sein und 1,5 Meter entfernt bleiben sollten. Dies ist für professionelle Charterer praktisch nicht machbar. Gruppen, die zum Segeln kommen, sind eigentlich „Treffen“, wie hier vom Staat erwähnt. Auf Charterschiffen ist es unmöglich, eine Entfernung von 1,5 Metern mit mehreren Personen an Bord zu garantieren. Als Unternehmer können Sie keine Gäste als zahlende Kunden auf dem Schiff empfangen.
Schlussfolgerung: Charterdienste können Vereinbarungen erst am 1. Juni abschließen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrer Gemeinde.
Haftungsausschluss: Diese Empfehlungen basieren auf der Interpretation der allgemeinen Richtlinien und werden in bestimmte Unternehmensgruppen übersetzt. Dies wurde von HISWA-RECRON-Mitarbeitern erstellt und von Gremien, Ausschüssen oder Gruppen von Unternehmern aus den verschiedenen Sektoren kurzgeschlossen und getestet. Wenn Sie beispielsweise Zweifel an der Schließung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde / den zuständigen Bürgermeister in Ihrer Gemeinde.“
Bootsverleih:
„Familien / Haushalte können eine Unterkunft inklusive Vergnügungsboot nutzen. Es gibt jedoch strenge Anforderungen hinsichtlich der Anzahl der Personen und der Anforderung, einen Abstand von 1,5 Metern voneinander einzuhalten. Die Unterweisung der Kunden ist wichtig, damit der menschliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt bleibt und die Distanzanforderungen erfüllt werden. Dies kann erreicht werden, indem Personen bei der Abreise und Rückkehr über Zeitfenster verteilt werden, keine Erklärung an Bord gegeben wird und nur Familien oder Mitbewohner zugelassen werden. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, die strengeren Maßnahmen einzuhalten. Weisen Sie Ihre Kunden außerdem an, sich nicht zu nahe an anderen Schiffen zu befinden, die im öffentlichen Raum besetzt sind, oder an anderen Orten, an denen Passanten in Yachthäfen vorbeikommen.
Fazit: Der Bootsverleih kann nur unter strengen Bedingungen erfolgen.
Haftungsausschluss: Diese Empfehlungen basieren auf der Interpretation der allgemeinen Richtlinien und werden in bestimmte Unternehmensgruppen übersetzt. Dies wurde von HISWA-RECRON-Mitarbeitern erstellt und von Gremien, Ausschüssen oder Gruppen von Unternehmern aus den verschiedenen Sektoren kurzgeschlossen und getestet. Wenn Sie beispielsweise Zweifel an der Schließung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde / den zuständigen Bürgermeister in Ihrer Gemeinde.“
Yachthäfen:
„Yachthäfen können grundsätzlich unter strengen Bedingungen geöffnet bleiben. Ein Bürgermeister ist berechtigt, ein Unternehmen zu schließen, wenn nicht genügend Maßnahmen ergriffen wurden. Außer den allgemeinen Maßnahmen gelten für das Vergnügungsbootfahren keine besonderen Einschränkungen. Ein Yachthafen muss Maßnahmen ergreifen, um den Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen zu gewährleisten. Es besteht die Möglichkeit, das Hafenbüro vorübergehend anders anzuordnen, einen Sicherheitsschirm oder eine Barriere in 1,5 Metern Höhe anzubringen oder ihn vorübergehend zu schließen, um dies zu gewährleisten.
Mechaniker, die vor Ort an Booten von Kunden arbeiten, müssen den Raum von anwesenden Kunden fernhalten. Der Bootsschuppen im Freien kann mit zusätzlichen Regeln offen gelassen werden, aber begrenzen Sie die Anzahl der Personen, die zu ihrem eigenen Boot gehen, und stellen Sie sicher, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern garantiert ist.
Erstellen Sie ein Protokoll für Kranarbeiten, bei dem der Abstand zwischen Kunde und Personal gewährleistet ist. Es ist wichtig, dass der Unternehmer Maßnahmen ergreift, damit die 1,5 Meter garantiert sind. Der Unternehmer muss sich bewusst sein, dass er vom Abschluss bedroht ist, wenn die Maßnahmen nicht eingehalten werden.
Schlussfolgerung: Jachthäfen dürfen unter strengen Bedingungen geöffnet bleiben, wobei die Gefahr besteht, dass der Bürgermeister sie schließt, wenn die Einhaltung nicht ausreichend ist.
Haftungsausschluss: Diese Empfehlungen basieren auf der Interpretation der allgemeinen Richtlinien und werden in bestimmte Unternehmensgruppen übersetzt. Dies wurde von HISWA-RECRON-Mitarbeitern erstellt und von Gremien, Ausschüssen oder Gruppen von Unternehmern aus den verschiedenen Sektoren kurzgeschlossen und getestet. Wenn Sie beispielsweise Zweifel an der Schließung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde / den zuständigen Bürgermeister in Ihrer Gemeinde.“
Quelle: https://www.hiswarecron.nl/actueel/corona-helpdesk/meest-gestelde-vragen↗
Nach Varen doe je Samen sind die niederländischen Wasserwege auch für die Sportschifffahrt noch zugänglich. Es empfiehlt sich jedoch aktuelle Informationen vor Ort einzuholen.
Quelle: https://www.varendoejesamen.nl/kenniscentrum/artikel/waterrecreatie-en-corona-maatregelen↗
Dänemark: Einreisestopp verhängt
Dänemark hat seit Samstag, den 14. März 2020, 12 Uhr seine Grenzen geschlossen und einen Einreisestopp verhängt. Dies gilt für alle Einreisen nach Dänemark, für die keine wichtigen Gründe vorliegen.
Ferienreisen, Urlaube, normale Familienbesuche und Dienstreisen werden nicht als wichtige Gründe anerkannt und die Einreise wird verweigert. Jeder Einreisefall wird durch die Grenzbeamten in deren Ermessen geprüft und entschieden.
Diese Informationen können sich fortlaufend ändern. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Reiseantrittüber die aktuellen Einreise- und Durchreisebestimmungen