Griechenland: Rückkehr zum Yachtsport doch früher?
Griechenland ist der einzige Staat am Mittelmeer, der bei seinen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus‘ aktuell das Segeln mit Sportbooten unterbindet. Noch bis Mitte Mai hieß es zuletzt, doch nun signalisierte der Tourismusminister, dass Yachten schon früher bewegt werden könnten.
In einem Interview mit der staatlichen Nachrichtenagentur AMNA sagte der griechische Tourismusminister Haris Theoharis einem Bericht der spezialisierten Webseite „Keep Talking Greece“ zufolge: „Wenn es bei den Impfungen und der Entwicklung der Erkrankungen mit Covid-19 gut läuft, kann Griechenland Touristen früher empfangen.“ Zuvor war der 14. Mai genannt worden als offizieller Beginn der Tourismus-Saison im Jahr 2021. „Wir sprechen über die schrittweise Liberalisierung des Reisens aus Europa, den USA, dem Vereinigten Königreich, Israel, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten“, ergänzte der Minister. Touristen müssen entweder geimpft sein, sich von der Krankheit erholt oder einen negativen Test haben, damit sie nach Griechenland einreisen können.
Die Pilotöffnung des Tourismus‘ findet im April statt. Bürger der Staates Israel, der bei den Impfungen gegen Covid-19 führend ist, sollen als touristische Gäste zuerst willkommen geheißen werden. In Griechenland haben Arbeitnehmer im Tourismussektor nach der Impfung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen Priorität.
Autor: Martin Muth
Dänemark: Corona Einreisebestimmungen ab dem 24.10.2020
Mit Wirkung vom 24.10.2020 gilt Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, von den dänischen Behörden als epidemiologisch „nicht sicheres“ Land.
Die Einreise aus touristischen Gründen ist damit für Deutsche, außer für Schleswig-Holsteinern/innen nicht mehr gestattet.
Was bedeutet dies für Eigner die Ihr Boot in Dänemark liegen haben?
Die dänische Regierung gestattet die Einreise aus trifftigen Gründen nach Dänemark.
Unter anderem dürfen Besitzer von Ferienwohnungen, Dauercamper und Bootseigner mit Liegeplatz in Dänemark einreisen.
Die Dänische Polizei hat auf Ihrer Internetseite https://coronasmitte.dk/en/entry-into-denmark/persons-resident-in-banned-countries↗
eine Liste mit trifftigen Gründen aufgelistet.
Hier heißt es:
“Property
You have your own summerhouse or boat or you are a permanent resident at a campsite in Denmark
You can enter Denmark if you are the owner of a summerhouse, an allotment shed or a boat or are a permanent resident at campsite, and you can bring your spouse, live-in partner, fiancé, sweetheart, parents, stepparents, grandparents, stepgrandparents, children, stepchildren, grandchildren, stepgrandchildren as well as other members of your household. You must enter Denmark together with the owner.”
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/daenemark-node/daenemarksicherheit/211724↗
Spanien: Reisewarnung
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Spanien. Auch die Balearen sind davon betroffen. Besonders Mallorca. Das bedeutet, Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen sich auf Corona testen lassen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie lassen sich schon im Urlaubsland in den 48 Stunden vor der Abreise testen. Dann müssen sie den Test aber selbst bezahlen. Oder sie lassen sich bis zu drei Tage nach der Rückkehr in Deutschland testen. Das ist dann kostenlos. In häuslicher Quarantäne muss man so lange bleiben, bis das Testergebnis da ist.
Eine Reisewarnung “ist kein Reiseverbot, aber die klare Ansage: Wer aus dem Spanienurlaub kommt, muss in Quarantäne, solange er kein negatives Testergebnis hat”, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur “Bild am Sonntag”.
Die Kanarischen Inseln sind von dieser Maßnahme bislang nicht betroffen. Die Infektionszahlen befinden sich dort weiterhin auf niedrigem Niveau.
Griechenland: Einreise nur mit QR-Code
Einreise nur mit QR-Code
Jetzt auch auf Deutsch
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen alle internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden. Damit einhergehend gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht, die nun auch auf Deutsch zur Verfügung steht.
Das Online-Formular für die Anmeldung findet man unter diesem Link: https://travel.gov.gr ↗. Dort auf „Deutsch“ umstellen. Darüber berichtet auch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland auf seiner Homepage www.auswaertiges-amt.de ↗, Suchbegriff „Griechenland“. Dort heißt es unter anderem:
„Seit dem 1. Juli 2020 müssen Reisende spätestens 48 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen. Ein darüber zugewiesener QR-Code muss bei der Einreise vorgezeigt werden. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500 EUR möglich. Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine 24-stündige Selbstisolation einzuhalten. Gemäß der Passenger Locator Form (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei ist weiterhin ausgesetzt. Ein Enddatum dieser Maßnahme ist noch nicht bekannt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland bis vorerst 15. Juli 2020 nicht anlaufen. Mit einer Verlängerung dieser Maßnahme ist zu rechnen. Sportboote dürfen Griechenland wieder anlaufen, sofern die maximale Transportkapazität bis 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt.“
Norddeutschland: Quarantänebestimmungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen
Vor dem Hintergrund der derzeitig im Bundesgebiet auftretenden Corona Hotspots, haben Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ihre Einreisebestimmungen verschärft. Dies betrifft auch Seglerinnen und Segler aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands, die planen an den Küsten der norddeutschen Bundesländer zu segeln.
Schleswig-Holstein ab dem 25.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder aus einem Risikogebiet aus Deutschland zu touristischen Zwecken einreisen wollen, müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
- Es gelten Ausnahmen für die Durchreise, täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendige und unaufschiebbare berufliche oder medizinische Gründe, oder wenn man sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) – Landesverordnung zur Änderung von Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus in Schleswig-Holstein↗
Hinweise für Urlauber aus dem In- und Ausland des Landes Schleswig-Holstein↗
Mecklenburg-Vorpommern ab dem 23.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder sich in den letzten 7 Tagen in einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, müssen ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) Vom 8. Mai 2020↗
10 Richtlinien für ein gesundes Miteinander im Urlaub des Landes Mecklenburg-Vorpommern↗
Niedersachsen ab dem 26.06.2020:
- Ab dem 26.06.2020 ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben, zu beherbergen.
- Personnen die ein ärztliches Attest vorweisen können, dass nicht älter als 48 Stunden ist, ist die Beherbergung aus den betroffenen Kreisen gestattet.
Polen: Einreise und Transit über die Oder
Polen hat am 13.06.2020 seine Grenzen für EU-Bürger geöffnet und ist damit auch für Segler aus der EU wieder erreichbar.
Gleiches gilt für Segler die Ihr Boot aus/nach Berlin oder Brandenburg von / zur Ostsee überführen möchten.
Am 16.06.2020 erreichte uns abends die Information das Mitglieder der DSV Kreuzer-Abteilung in Swinemünde von der Grenzpolizei höflich, aber bestimmt darüber informiert wurden, dass Sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssten. Gleichzeitig konnten Segler in Stettin ohne Probleme anlegen.
Die DSV Kreuzer-Abteilung hat daraufhin das Auswärtige Amt Polen, den Polnischen Grenzschutz und das Polnische Fremdenverkehrsamt angeschrieben und um Klärung gebeten.
Mit freundlicher Unterstützung des Polnischen Fremdenverkehrsamts↗ und der Polnischen Botschaft Berlin haben wir die Bestätigung des Polnischen Grenzschutzes erhalten, dass deutsche Segler polnische Gewässer ohne eine 14-tägige Quarantäne befahren werden können, dies schließt auch den Transit auf der Oder ein.
Gleichzeitig weist der Polnische Grenzschutz daraufhin, das dies nur für Boote gilt die aus EU-Hoheitsgebieten kommen.
Dänemark: Weitere Öffnung der Grenze
Aktualisiert am 12.06.2020
Ab Montag, 15. Juni können Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder nach Dänemark einreisen. Man benötigt keinen wichtigen Grund mehr für die Einreise. Das sind gute Nachrichten für viele Bootsbesitzer.
Außerdem dürfen alle EU-Bürger und die Bürger Großbritanniens, die Boote in Dänemark haben, einreisen. In der Ankündigung des Justizministeriums ↗ heißt es weiter, dass alle Boote den Ferienhäusern gleichgestellt werden. Auch eine Durchreise in andere Länder ist für diesen Personenkreis jetzt wieder problemlos möglich.
Informationen zur Einreise für Bootseigner sind jetzt auch in englischer Sprache auf der Seite der Dänischen Polizei↗ zu finden.
Griechenland: Keine Einreise per Boot bis Mitte Juni
Die griechische Regierung hat die Einreise für Touristen aus bestimmten Ländern ab dem 15. Juni angekündigt, darunter Deutschland, und verfügt, dass Sportboote bis dahin weiterhin nicht einlaufen dürfen. Touristische Flüge aus Deutschland werden zu Beginn nach Athen und Thessaloniki führen.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes werden diese aktuellen Vorsichtsmaßnahmen der griechischen Gesundheitsbehörden dargelegt:
Alle Personen, die von Deutschland nach Griechenland einreisen, müssen weiterhin damit rechnen, dass sie sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen müssen und zu diesem Zweck bis zum Vorliegen des Testergebnisses (nach ca. 24 bis 72 Std.) von den zuständigen Behörden in einem Hotel untergebracht werden. Sofern der Test negativ ausfällt, ist eine siebentägige Hausquarantäne verpflichtend. Positiv getestete Einreisende müssen sich in eine 14-tägige Hausquarantäne begeben. Ab dem 15.06. entfällt die generelle Verpflichtung zur Quarantäne, Tests werden jedoch weiterhin durchgeführt. Ab dem 01.07. finden nur noch stichprobenweise Tests bei Ankunft statt.“
Einreisen dürfen ab dem 15. Juni 2020 aus touristischen Gründen auch Bürger Österreichs und der Schweiz.
Griechenland: Die Rückkehr zum Wassersport hat begonnen
Während sich Segler und Motorbootfahrer aus dem Ausland noch ein wenig gedulden müssen, dürfen Boote im Land ab Montag, 25. Mai, wieder bewegt werden. Ab diesem Tage können auch Vercharterer den Betrieb aufnehmen. Einreisen mit dem Boot bleiben bis zum 31. Mai verboten.
In einem nächsten Schritt dürfen touristische Hotels am 1. Juni wieder öffnen, wie in allen Bereichen wegen Corona mit begleitenden Hygiene-Auflagen. Ab dem 15. Juni will Griechenland seine Grenzen öffnen, die Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne nach Einreise soll dann entfallen. Es werden auch keine Corona-Tests durchgeführt. Flüge aus Ländern mit positiven epidemiologischen Daten sollen zunächst ausschließlich in Athen ankommen, ab dem 1. Juli auch auf anderen Flughäfen des Landes. Es wurde schon angedeutet, dass auch Deutschland zu den Ländern zählen wird.
Die Gesundheitsbehörden werden in Kürze eine Richtlinie für Maßnahmen erlassen, die Touristen vor und während einer Reise nach Griechenland ergreifen sollten.
Slowenien: Touristische Einreise ausgesetzt
Es ließ aufhorchen, als Slowenien, das Land mit der kurzen Küste im Norden der Adria, die Corona-Pandemie für sich als beendet erklärte und die Grenzen öffnete. Doch das währt nur wenige Tage. Aktuell ist Ausländern nur die Durchreise erlaubt, zum Beispiel zum südlich angrenzenden Kroatien.
Über die aktuellen Regeln informiert die Deutsche Botschaft in Laibach (Ljubljana) auf Ihrer Webseite, https://laibach.diplo.de/si-de/service/coronavirus/2312802. Dort heißt es unter anderem:
Die Beschränkungen bei der Einreise nach Slowenien sind durch die Verordnung der slowenischen Regierung vom 14.05.2020 geregelt worden. Die Verordnung ist durch die weitere Verordnung vom 17.05.2020 ergänzt und geändert worden.
Demnach ist die Durchreise durch Slowenien für deutsche Staatsangehörige stets möglich, vorausgesetzt, sie erfolgt am selben Tag, an dem die Grenze nach Slowenien überschritten wird (§ 11 Nr. 6 der o.g. (konsolidierten) Verordnungen). Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Voraussetzung ist außerdem, dass dem Betreffenden die Einreise in das Nachbarland (z. B. Kroatien) erlaubt ist.
Darüber hinaus dürfen deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Slowenien oder in Kroatien haben, nach Slowenien einreisen. Wenn sie sich vor Einreise länger als 14 Tage außerhalb der EU- oder Schengenstaaten aufgehalten haben, besteht für sie allerdings eine 14-tägige Quarantänepflicht.
Schließlich dürfen auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU- oder Schengenstaat als Slowenien oder Kroatien haben, nach Slowenien einreisen. Für sie besteht allerdings grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht gilt für sie insbesondere auch dann, wenn die Einreise nach Slowenien zu touristischen oder zu Besuchszwecken erfolgt. In jedem Fall wird für einen Grenzübertritt nach Slowenien ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis benötigt (gilt auch für Kinder!).
Ergänzend gibt es auf der Webseite der Botschaft auch Informationen zum Überschreiten der Landgrenze von Deutschland nach Österreich und von Slowenien nach Österreich.