Griechenland: Keine Einreise per Boot bis Mitte Juni
Die griechische Regierung hat die Einreise für Touristen aus bestimmten Ländern ab dem 15. Juni angekündigt, darunter Deutschland, und verfügt, dass Sportboote bis dahin weiterhin nicht einlaufen dürfen. Touristische Flüge aus Deutschland werden zu Beginn nach Athen und Thessaloniki führen.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amtes werden diese aktuellen Vorsichtsmaßnahmen der griechischen Gesundheitsbehörden dargelegt:
Alle Personen, die von Deutschland nach Griechenland einreisen, müssen weiterhin damit rechnen, dass sie sich bei Einreise einem COVID-19-Test unterziehen müssen und zu diesem Zweck bis zum Vorliegen des Testergebnisses (nach ca. 24 bis 72 Std.) von den zuständigen Behörden in einem Hotel untergebracht werden. Sofern der Test negativ ausfällt, ist eine siebentägige Hausquarantäne verpflichtend. Positiv getestete Einreisende müssen sich in eine 14-tägige Hausquarantäne begeben. Ab dem 15.06. entfällt die generelle Verpflichtung zur Quarantäne, Tests werden jedoch weiterhin durchgeführt. Ab dem 01.07. finden nur noch stichprobenweise Tests bei Ankunft statt.“
Einreisen dürfen ab dem 15. Juni 2020 aus touristischen Gründen auch Bürger Österreichs und der Schweiz.
Kroatien: Einreisen erlaubt, Quarantäne ausgesetzt
Es geht voran an der Adria. Das Land mit der langen Küste und mehr als 1.000 Inseln, versucht nach einem erfolgreichen Kampf gegen den Corona-Virus die touristische Saison so gut wie möglich zu retten und hat die Einreise spürbar erleichtert. Davon können auch Bootseigner profitieren.
Die deutsche Botschaft in der kroatischen Hauptstadt Zagreb informiert dazu mit diesem Text:
„Kroatien hat die am 19.3.2020 verfügte Grenzschließung teilweise gelockert. Ausländer können einreisen, sofern sie in Kroatien ihren Lebensmittelpunkt haben und an diesen zurückkehren, oder wenn sie im Rahmen einer Geschäftsreise einreisen. Nach Auskunft des nationalen Krisenstabs Kroatiens ist Ausländern seit 11.5.2020 außerdem die Einreise erlaubt, wenn ein geeigneter Nachweis über Immobilien- oder Bootseigentum in Kroatien erbracht wird. Eine Einreise ist ferner möglich, wenn sie im wirtschaftlichen Interesse Kroatiens liegt. Der Botschaft liegen bislang keine belastbaren Informationen darüber vor, welche Kriterien die kroatische Grenzpolizei für die Feststellung der Einreisevoraussetzungen anwendet.
Transitreisen sind weiterhin erlaubt. Ein Transit ist jedoch nur auf Autobahnen möglich. Etwaige kurze Pausen sind nur an ausgewiesenen Raststätten↗ erlaubt.
Sofern eine Einreise nach Kroatien zulässig ist, unterliegen Ausländer seit 11.5.2020 nicht mehr der verpflichtenden 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Sie bleiben allerdings aufgefordert, strenge Hygieneregeln zu befolgen, soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren und bei Auftreten von Krankheitssymptomen unverzüglich den örtlichen Epidemiologen zu kontaktieren. …
Reisenden auf eigener Achse wird empfohlen, die Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen in den Ländern auf ihrer Reiseroute zu besuchen. Mit Wirkung vom 11.5.2020 wurde auch die am 23.3.2020 eingeführte Passierscheinpflicht für Pkw-Fahrten aufgehoben. …“
Der ganze Text ist unter diesem Link nachzulesen:
https://zagreb.diplo.de/hr-de/coronavirus-informationen-fuer-reisende-nach-kroatien/2318008↗
Nach Auskunft des Kroatien-Experten Karl-Heinz Beständig, Autor des bekannten Adria-Revierführers „888 Häfen und Buchten“, ist die Passage mit dem Pkw durch Österreich und Slowenien möglich. Für die Grenzkontrollen, gerade in Kroatien, sollten Eigner unbedingt den Liegeplatzvertrag mitführen. Was vom Hafen aus möglich ist, lässt sich dann bei den Hafenbehörden erfragen. Nach einer Aussage des kroatischen Tourismusministers sollen nun auch Charterkunden nach Kroatien reisen können. Das ist aktuell noch inoffiziell, die Charterfirmen können dazu entsprechende Auskunft geben. Zur Öffnung der Häfen für Einreise über See ist zurzeit noch nichts bekannt.