Italien: Einreisen ab Anfang Juni wieder erlaubt
Ab dem 3. Juni wird Italien EU-Bürger wieder ins Land lassen, auch Reisen innerhalb Italiens sollen dann ohne regionale Beschränkungen möglich sein. Ab dem Tag fällt auch die Verpflichtung zu einer zweiwöchigen Quarantäne nach der Einreise weg, es sei denn die Person könnte infiziert sein.
Im Folgenden die wichtigsten Punkte der neuen Richtlinien, die vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr herausgegeben wurden:
Beim Freizeitsegeln bleibt die Eigenverantwortung der Nutzer der Schlüsselfaktor, um sicherzustellen, dass die mittlerweile bekannten Maßnahmen eingehalten werden. An Bord privater Freizeitboote gelten die gleichen Regeln wie an Land. Die Hauptmaßnahme bleibt die „soziale Distanzierung“, d. h. die Einhaltung eines Abstands von mindestens einem Meter untereinander, es sei denn, die an Bord befindlichen Personen leben in häuslicher Gemeinschaft.
Beim Chartern eines Freizeitboots (ohne Besatzung) gelten die gleichen Präventionsmaßnahmen wie bei Privatbooten. Einzelpersonen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können sich eine Kabine teilen. Ein Mund-Nasen-Schutz muss beim Anlegen, Bunkern etc. verwendet werden.
Auf Charteryachten mit Besatzung muss regelmäßig desinfiziert werden, das gilt auch für die Besatzungsbereiche. Beim Anlegen, Bunkern etc. muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das an Bord befindliche Personal muss vor jedem Betreten des Schiffs auf CoVid-19 getestet werden. Die Ergebnisse müssen an Bord aufbewahrt und die Körper-Temperatur muss täglich gemessen werden. Dritten darf kein Zugang zu diesen Urkunden gewährt werden.
Über den unten stehenden Link gelangt man zu den neuen Richtlinien des Ministeriums (nur in italienischer Sprache), einschließlich weiterer Vorschriften für Yachthäfen, Tauchzentren etc.
www.mit.gov.it/comunicazione/news/fase-2bis-linee-guida-mit-per-il-trasporto-nautico-e-la-balneazione↗