Kroatien: Rabatt-Aktion für einige ACI-Marinas
ACI, Kroatiens größter Marinaverbund mit mehr als 20 Yachthäfen an der Adriaküste, hat die Zeichen der Zeit erkannt und eine Reihe von Vergünstigungen ausgelobt, darunter eine 15 prozentige Rabatt-Aktion für zukünftige Inhaber eines Dauerliegeplatzes in sieben Marinas von Nord bis Süd.
Das halbstaatliche Unternehmen Adriatic Croatia International Club (ACI) offeriert 15% Ermäßigung auf die Jahresliegeplatzgebühr für das erste Jahr für Neukunden und für Bestandskunden für das zweite und jedes folgende Wasserfahrzeug (abhängig von den verfügbaren Kapazitäten in einer ausgewählten Marina). Bedingung: Das Wasserfahrzeug muss ausschließlich zu persönlichen und nicht zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt werden. Das Angebot gilt für ACI-Anlagen in diesen Küstenstädten und -orten: Umag, Pula, Cres, Supetarska Draga, Milna, Vrboska und Korčula.
Weitere Vorteile im ACI-Marinaverbund für 2020 (Auswahl):
Die Vorausbuchung eines Tagesliegeplatzes über die ACI-App oder das Buchungssystem ACI-Online-Booking kann ohne Reservierungsgebühr erfolgen.
Es gibt Freikarten für den Nationalpark Kornati für alle Besucher der ACI-Marina Piškera.
Alle Vergünstigungen auf dieser Webseite:
Kroatien: Corona-Quarantäne nicht auf dem eigenen Schiff erlaubt
Im Zuge der Corona- resp. Covid-19-Epidemie hat auch die Republik Kroatien Richtlinien für die Sportschifffahrt erlassen. Bemerkenswert ist die Vorschrift, dass Wassersportler, die nicht die kroatische Staatsbürgerschaft haben, eine Quarantäne an Land durchführen müssen.
Das Ministerium für Meeresfragen, Verkehr und Infrastruktur der Republik Kroatien teilte am 17. März 2020 unter der Nr. 530-04-2-1-1-20-4 zum Thema Seeverkehrssicherheit mit (Übersetzung bearbeitet, gekürzt und verfeinert, d. Red.):
„Die Häfen des nautischen Tourismus sind offen für den Verkehr, wenn der Zivilschutzstab der Republik Kroatien ihren Betrieb nicht eingestellt hat. Wassersportler, die mit einem Wasserfahrzeug in der Republik Kroatien ankommen, müssen wie gewohnt die Grenzformalitäten auf den Meeresgrenzübergangsstellen erfüllen.
Wenn die Personen auf dem Wasserfahrzeug aus den besonders betroffenen Risikogebieten kommen (derzeit: chinesische Provinz Hubei, einschließlich Stadt Wuhan, Italien, Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, südkoreanische Stadt Daegu und Provinz Cheongdo, Iran), werden sie angewiesen, sich in Quarantäne (ausländische Staatsangehörige) beziehungsweise Selbstisolation (kroatische Staatsangehörige) zu begeben.
Informationen über die besonders betroffenen Risikogebiete kann man auf dem Hyperlink https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports↗ verfolgen.
Ausländische Staatsangehörige, die in der besonders betroffenen Risikogruppe sind, werden in eine organisierte Quarantäne geschickt, und sie werden die Kosten dafür selbst tragen müssen. Der Beschluss über die obligatorische Quarantäne wird vom Gesundheitsinspektor an der Grenzübergangsstelle erlassen und die Begleitung der Verkehrspolizei ist notwendig. Wer nicht in diese Quarantäne gehen will, muss die Republik Kroatien auf dem Seeweg verlassen.
Wenn die Personen auf dem Wasserfahrzeug aus anderen Risikogebieten (gemäß der letzten Mitteilung des Staatlichen Zivilschutzstabs der Republik Kroatien) kommen, werden sie angewiesen, sich in Selbstisolation zu begeben. Auch kroatische Staatsangehörige werden dieser obligatorischen Hausquarantäne unterzogen, und sie müssen diese über den kürzesten Weg erreichen.
Ausländische Staatsangehörige werden der obligatorischen Hausquarantäne/Selbstisolation unterzogen, wenn sie bei der Ankunft in die Republik Kroatien einen Nachweis der gesicherten Unterkunft in der Republik Kroatien haben, und sie müssen diese Unterkunft über den kürzesten Weg erreichen. Wenn sie den erwähnten Nachweis nicht haben, müssen sie die Republik Kroatien über das Meer verlassen. Selbst-Isolation auf dem Wasserfahrzeug ist nicht möglich, sie muss auf dem Lande gesichert werden.“
Kroatien: Erneut „Goldener Anker“ für den KA-Partner Marina Punat
Dieser Sportboothafen, im nördlichen Teil der langen kroatischen Adriaküste gelegen, gehört seit Jahrzehnten nicht nur zu den besten des Landes, sondern auch zu den innovativsten. Jetzt konnte diese Marina, ein bewährter Partner der Kreuzer-Abteilung, erneut einen Preis gewinnen.
Kroatien: Eine Eigneryacht kostenlos nutzen
Wer eine Yacht besitzt, hat oftmals nicht ausreichend Zeit, sie entsprechend oft zu fahren. Auch kommt man in die Verlegenheit, dass man mehr oder weniger offen gefragt wird, ob man sie nicht bewegen lassen will. Kroatien verlangt für diese Fremdnutzung eine klar geregelte Vollmacht.
Ein Vollmachtschreiben (Link dazu siehe weiter unten) wurde einst vom Betreiber des Internet-Blogs kroatien-news.net↗ vom Kroatischen ins Deutsche übersetzt. Die zweite Sprache muss zwingend Englisch oder Kroatisch sein.
Dieses Formular kann auch vor einem Notar im Ausland beurkundet werden. Kosten ca. 45 EUR. Danach muss der Notar beim zuständigen Landgericht eine Apostille erwirken. Die Apostille besagt, dass der Notar in Deutschland als Notar zugelassen ist. Die Kosten hierfür betragen ca. 25 EUR.
Die Apostille ist ein für das Ausland übliches Verfahren bei beurkundeten Verträgen. Diese beurkundete Vollmacht als Ergänzung zu den Bootspapieren mitzuführen.
Voraussetzung für die Überlassung ist, dass diese unentgeltlich vorgenommen wird und der/die Nutzer(in) die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Hier geht es zur Vollmacht:
http://kroatien-news.net/wp-content/uploads/2009/12/bootsvollmacht.pdf
Autor: Martin Muth
Kroatien: Der Grenzwechsel in der oberen Adria
Ein- und Ausklarieren zwischen Italien, Slowenien und Kroatien – die Fakten dazu sind bekannt und veröffentlicht. In der Praxis gibt es auch nicht zu häufige Abweichungen von den Regeln. Ausführliche Erfahrungen aus diesem Jahr hat ein Mitglied der Kreuzer-Abteilung zusammengefasst. Lesenswert.
Der Schweizer Thomas Husemann war 2019 ausführlich unterwegs mit seiner Motoryacht „Dionissima“. Er hat seine Einreiseformalitäten und die damit verbundenen Erlebnisse akribisch dokumentiert. Hier sein Bericht zu den diesjährigen (und vergangenen) Erfahrung/en:
„Wir haben keine Praxisänderung bei der Grenzpolizei oder den Hafenämtern festgestellt. Wir können auch nicht bestätigen, dass es eine unterschiedliche Praxis zwischen den einzelnen Hafenämtern gibt. Nach unserer Erfahrung und Einschätzung werden die kroatischen Regeln überall durchgängig und formal korrekt angewendet.
Da Kroatien nicht zum Schengen-Raum (bezeichnet ein Gebiet, in dem sich 26 verschiedene europäische Nationen mit anderen Mitgliedsstaaten bzw. Nicht-Mitgliedsstaaten auf die Abschaffung der Binnengrenzen sowie auf den freien und unbeschränkten Verkehr von Personen, Gütern, Dienstleistungen und Kapital einigten, d. Red.) gehört, muss man beim Einlaufen in die Hoheitsgewässer immer auf dem kürzesten Weg den nächstgelegenen Hafen mit einer Grenzpolizeistation und einem Hafenamt (Port of Entry) ansteuern.
Gemäss verschiedenen Berichten und unserer Einschätzung sind die Kroaten recht effizient und effektiv bei der Überwachung ihrer Aussengrenzen. Das gilt insbesondere auch für die Adriaküste (ganz im Gegensatz zu unseren Erfahrungen auf der italienischen Seite). Werden beim Ein- oder Auslaufen nicht der direkte Weg von der Seegrenze genommen, so riskiert man eine Buße von mehreren hundert Euro.
Beim Einlaufen muss man zunächst immer an der sog. Zollpier anlegen. In der Regel ist diese zentral im Hafen gelegen oder in der Nähe der Hafeneinfahrt und durch ein Häuschen mit einer kroatischen Flagge erkennbar. Dort geht man zuerst zur Grenzpolizei, wo eine Crewliste auszufüllen ist und die Identitätskarten oder Pässe vorzulegen sind. Die Identitätskarten werden gescannt, und die bereits bestehenden Eintragungen über die Yacht werden online abgefragt und ergänzt.
Die Crewliste besteht aus einem vierfachen Formular. Jedes davon wird abgestempelt, eines davon verbleibt bei der Grenzpolizei, die anderen werden zurückgegeben und werden für das weitere Prozedere benötigt.
Die Grenzpolizeistationen sind während des Sommerhalbjahres in der Regel rund um die Uhr geöffnet. Allerdings ist es uns schon passiert, dass wir für das Prozedere auf einen Grenzpolizisten etwa 15 Minuten warten mussten, weil dieser nach einer Nachtwache gerade bei seiner Frühstückspause in einem nahegelegenen Café verweilte.
Nach dem Prozedere bei der Grenzpolizei geht man zu einem nahegelegenen Büro des Hafenamtes. Die Hafenämter haben offizielle Öffnungszeiten, die je nach Saison unterschiedlich sein können. Bei uns war es dieses Jahr so, dass die Bürozeiten des Hafenamtes in Porec von 8:00 bis 15:00 Uhr dauerten. Wir kamen erst um 17:00 an. Die Grenzpolizei erlaube uns jedoch, unsere Yacht für die erste Nacht in die nahe gelegene Marina zu verlegen, und die weiteren Formalitäten am nächsten Morgen zu erledigen.
Dem Hafenamt müssen (unverändert) folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Kopien der von der Grenzpolizei zuvor abgestempelten Crewliste
- das Originaldokument der Schiffsregistrierung bzw. eine amtlich beglaubigte Kopie davon (in unserem Fall ein vom Schiffsregister beglaubigter Auszug aus dem Schiffregister, das Originalregisterzertifikat wird bei uns nicht an Board aufbewahrt)
- eine aktuelle Versicherungspolice sowie der Hochsee-/Küstenausweis für den Skipper
Das Hafenamt überprüft die Eintragungen im Onlinesystem und erhebt die Gebühren wie die Navigationsgebühr (jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres aufgrund der Motorenleistung) und die Kurtaxe (jeweils für eine bestimmte Periode, aufgrund der Bootslänge), in unserem Fall waren dies für 30 Tage für unsere Nimbus 42 2.850 Kuna (EUR 390.-).
In Porec können diese Gebühren nur in bar und nur in Kuna bezahlt werden. In anderen Hafenämtern ist dies teilweise auch in EUR möglich. Kreditkarten werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Es wird einem aber die Zeit für den Geldwechsel in einer Wechselstube oder dem Bezug an einem Bankomaten gegeben.
Die Belege für die Bezahlung der Gebühren müssen an Bord aufbewahrt werden. Sie sind i. d. R. in den Marinas vorzulegen bzw. werden dort bis zur Bezahlung der Marinagebühr einbehalten.
Das Hafenamt behält eine der abgestempelten Crewlisten, die zwei verbleibenden Kopien der Crewliste werden für das Ausklarieren benötigt.
Es gibt Berichte oder vermutlich eher Gerüchte, dass die Kroaten auch eine Kontrolle über das ordentliche Ausklarieren aus dem Schengen-Raum vornehmen und dass bei einem nicht ordentlichen Ausklarieren beispielsweise aus Italien oder Slowenien auch schon Bussen von mehreren hundert Euro erhoben wurde.
Wir haben bereits die verschiedenen Varianten des Ausklarierens (Italien und Slowenien) ausprobiert. Italien ist eine Zumutung, die nicht funktioniert und die nach unserer Beobachtung und Einschätzung insbesondere durch die Italiener einfach ignoriert wird.
Das Ein- oder Ausklarieren über Piran in Slowenien funktioniert dagegen problemlos. Man bekommt aber trotz Nachfrage keinen Beleg dafür. Nach unseren Erkundungen gibt es i. d. R. auch keine elektronische Übermittelung solcher Daten zwischen den Behörden nach Kroatien, so dass Kroatien gar nicht in der Lage ist (und i. d. R. auch kein Interesse daran hat) das ordentliche Ausklarieren zu überprüfen.“
Kroatien-Experte Karl-Heinz Beständig ergänzt:
„Aus Italien oder Slowenien kommend, ist in Kroatien zwingend einzuklarieren. Die Originaldokumente müssen an Bord sein. Kopien der Bootspapiere, auch wenn diese amtlich beglaubigt sind, werden nicht anerkannt. Gerade bei ausländischen Charteryachten schauen die Behörden besonders genau hin, nicht nur in Umag.“
Autor: Martin Muth
Die aktuellen Rabatte bei D-Marin
Der Sportboothafen-Verbund D-Marin spielt eine führende Rolle im östlichen Mittelmeer und in der Adria. Elf Marinas in vier Ländern gehören dazu, D-Marin expandierte aus der Türkei heraus bis Kroatien. Seit einigen Jahren genießen KA-Mitglieder hier Rabatte, folgende gelten bis Ende 2019.
Um in den Genuss der Vorteile zu kommen, ist es erforderlich, dass man sich mindestens zwei Tage vor dem Ankunftsdatum in der gewählten Marina darum bewirbt. Rabatte werden bei Verfügbarkeit gewährt, es besteht kein Anspruch. Dieser Rabatt kann nicht mit anderen kombiniert werden. Es ist wahrscheinlich, dass die nachfolgende Tabelle auch bis Ende 2020 Gültigkeit behält.
Marina | Land | Zeitraum | Höhe des Rabatts |
D-Marin Turgutreis | Türkei | jährlich, saisonal, Tagesliegeplatz | 5% |
D-Marin Didim | Türkei | jährlich | 10% |
D-Marin Göcek | Türkei | jährlich, saisonal, Tagesliegeplatz | 5% |
D-Marin Mandalina | Kroatien | Tagesliegeplatz | 10% |
D-Marin Dalmacija | Kroatien | Tagesliegeplatz | 10% |
D-Marin Borik | Kroatien | Tagesliegeplatz | 10% |
D-Marin Portonovi | Montenegro | jährlich, saisonal | 5% |
D-Marin Portonovi | Montenegro | Tagesliegeplatz | 10% |
D-Marin Gouvia | Griechenland | jährlich, saisonal, Tagesliegeplatz | 6% |
D-Marin Lefkas | Griechenland | jährlich, saisonal, Tagesliegeplatz | 6% |
D-Marin Zea | Griechenland | jährlich, saisonal, Tagesliegeplatz | 6% |
Flisvos Marina* | Griechenland | Tagesliegeplatz | 10% |
* Für Rabatte auf jährliche oder saisonale Verträge müssen sich Interessenten direkt an die Rezeption der Flisvos Marina wenden.
Autor: Martin Muth
Kroatien: Endlich mehr Platz in Dubrovnik
Dubrovnik, einst Ragusa genannt, zählt mit der Altstadt in einer erhaltenen Festungsanlage zu den absoluten Perlen an der Adria – wenn heute auch überschwemmt durch den Kreuzfahrttourismus. Für Yachten gab es immer zu wenige Liegeplätze, doch im Juni entspannte sich die Situation endlich.
Denn dann erhielt die Marina Frapa Dubrovnik die Genehmigung zur Eröffnung und ist damit ab sofort die Konkurrenz zur etablierten, aber auch überlasteten ACI-Marina am Ombla-Fluss, der beim Haupthafen der Stadt unterhalb einer großen Straßenbrücke in die Adria mündet.
Die neue Marina befindet sich beim Stadtteil Gruz, ein paar Kilometer nordwestlich der Altstadt. Es gibt circa 180 Liegeplätze für Yachten zwischen 10 und 35 m, eine kleine Erweiterung ist vorgesehen. Darüber hinaus können auch Megayachten bis 70 m Länge anlegen.
Die Preisliste beginnt erst bei 14 m Länge, schreibt die Segelzeitschrift „Yacht“. Für alle Boote darunter, egal wie klein sie sind, werde in den Monaten Juli und August pro Nacht ein Einheitspreis in Höhe von 170 Euro fällig, in der Nebensaison 130 Euro. Günstiger sei die nahe ACI-Marina allerdings auch nur in der Woche, am Wochenende liege sie auf einem ähnlichen Level: Dort seien dann für eine 14-m-Yacht vom 1. Juni bis 30. September freitags und samstags 165 Euro zu entrichten, von Sonntag bis Donnerstag 108 Euro.
Die neue Marina ist vom Besitzer der Marina Frapa in Rogosznica realisiert worden, daher die Namensgleichheit zum Sportboothafen weiter im Norden der Adria.
Kontakt:
Tel. +385 20 422 266
E-Mail: [email protected]
Kroatien: Die Regeln für Signalpistolen
Während in Deutschland ein ausgeklügeltes Regelwerk rund um Signalwaffen am Bord existiert, geht man in Kroatien mit Signalpistolen liberal um. Das zuständige Ministerium in Zagreb erklärt auf Anfrage der Kreuzer-Abteilung die Details.
- Für die Benutzung von Signalpistolen in kroatischen Hoheitsgewässern gibt es keine spezifische Verordnung. Eine Signalpistole ist folglich an Bord einer Yacht auch nicht speziell zu verwahren.
- Signalpistolen mit den passenden Raketen werden als Teil der Sicherheitsausrüstung eines Bootes betrachtet, die man an Bord mitführen darf.
- Wird die Signalpistole beim Überschreiten der Staatsgrenze mitgeführt, so ist diese anzumelden. Bei der Einreise nach Kroatien mit Signalpistole, aber ohne Schiff, muss für die mitgeführte Wassersportausrüstung – und damit auch für die Signalpistole nebst Munition – beim Zoll ein Nachweis über den Besitz eines Wasserfahrzeugs in Kroatien vorgelegt werden, um von den üblichen Einfuhrabgaben befreit werden zu können. Das geschieht über die Schiffsdokumente und den Liegeplatzvertrag mit einer Marina.
- Für die Benutzung der Raketen, die mit einer Signalpistole verschossen werden können, gelten auf Schiffen die Bestimmungen der SOLAS-Konvention, wonach nach Ablauf von Fristen die Raketen der Hafenbehörde oder der Polizei zur Entsorgung übergeben werden müssen.
Auf Booten und Yachten sind die Eigner verpflichtet, nach eigener Bewertung den Zustand der Raketen einzuschätzen und entsprechend zu verfahren.
Folgende Broschüre der Polizei Hamburg informiert über die Gesetze und Vorschriften rund um Signalwaffen an Bord:
Zur Broschüre “Wir informieren: Signalmittel an Bord”
Autor: Martin Muth
Kornati-Ticket online bestellen
Die Eintrittskarten für den beliebten Nationalpark Kornati sind sehr teuer geworden. Sparen lässt sich nur, wenn man sein Ticket für den Archipel vor Zadar in den Vorverkaufsstellen kauft. Einfacher geht es über eine Webseite. Dort werden die Tickets zum gleichen, günstigeren Preis angeboten.
Die Online-Buchung ist möglich auf www.my-sea.com, auf der Homepage ganz unten, oder über die my-sea-app. Dort kann man auch Eintrittskarten für den Nationalpark der Insel Mljet und für die Naturparks Insel Telascica und Insel Lastovo lösen.
My-sea bietet für die Kornaten Tages- und Mehrtagestickets an. Sie sind ausschließlich für die ausgewiesenen Daten gültig. Karten können immer nur frühestens für den Folgetag erworben werden, aber auch noch kurzfristig am Abend vor einem Besuch im Nationalpark.
Was fehlt, sind Hinweise zu den Nutzungsbedingungen. Hinweise zur Gültigkeit des Tickets und zum Storno gibt es auf my-sea während des Buchungsvorgangs.
Weiterführende Links:
https://my-sea.com/de/nationalpark-kornaten
Titelbild: Archiva NP Kornati
Text: Martin Muth
Italien – Klarierung erforderlich
Die Nachricht ließ 2017 aufhorchen: Yachten, die Italien über die Adria Richtung Kroatien verlassen, müssen ausklarieren. So die Information von der oberen Adria. Doch auch in anderen Regionen und Häfen des Landes müssen sich Sportboote jetzt wieder an- und abmelden.
Diese neue Pflicht zum Ausklarieren wird nicht von den Behörden im nahen Kroatien gefordert. So war es zunächst dargestellt worden. Doch die Kroaten erwarten beim Einklarieren keinen Ausklarierungsbeleg aus einem anderen Land, wie auf Anfrage hin klar gestellt wurde.
Vielmehr ist es so, dass Italien den Takt vorgibt. Auch in anderen Regionen Italiens kommen eigentlich gestellungsfreie Sportboote um Aus- und auch Einklarieren nicht mehr herum. Vor allem auf der Adriaseite, hier ist die Chance groß, dass eine Yacht aus Kroatien einläuft oder dorthin ablegt.
Denn Kroatien ist zwar EU-Mitglied aber noch kein Mitgliedstaat im Schengener Abkommen zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Fahrten zwischen Italien und den südlich von Kroatien gelegenen Adria-Anrainer-Staaten Montenegro und Albanien geschehen zwischen einem sogenannten Drittland und der Europäischen Union. In allen Fällen ist Italien gehalten, die Dokumente für Schiff und Crew zu prüfen.
In welchen Häfen an der Adria oder in Italien die mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragen Carabinieri sich besonders intensiv um das Klarieren kümmern, ist nur fallweise bekannt. Auf jeden Fall in Manfredonia auf der Südseite des Gargano – der sogenannte Sporn des italienischen Stiefels – und gegenüber von Montenegro und Albanien gelegen. Ein Skipper und Mitglied der Kreuzer-Abteilung wurde dort 2018, von der kroatischen Insel Vis kommend, zum Ein- und später auch zum Ausklarieren aufgefordert.
Im April dieses Jahres wurde einer Eignerin in der Darsena San Marco in Grado, Region Nordadria, mitgeteilt, dass sie künftig Ausklarieren und auch wieder Einklarieren muss, wenn sie Italien Richtung Kroatien verlässt. Die Formalitäten dafür können nun nicht mehr über das Marinabüro per Fax oder E-Mail erledigt werden, sondern der Vorgang muss persönlich (mit dem ausgefüllten Formular und den Ausweisen der Crew) bei der Polizei (Carabinieri) erfolgen.
In Grado bei der Legione Carabinieri Friuli Venezia Giulia – Stazione di Grado
Grado, via Goldoni nr. 8, Tel. +39-0431-80781
E-Mail: [email protected] oder [email protected]
Für die Marinas um Monfalcone soll die Polizei am Flughafen Triest nahe dem Ort Ronchi dei Legionari zuständig sein.
Im Zuständigkeitsbereich der Carabinieri in Lignano Sabbiadoro (UD) in Norditalien reicht es nach Information des lokalen KA-Repräsentanten Peter Markowitz weiterhin aus, vor der Abfahrt aus dem Hafen die unterschriebene Crewliste per E-Mail ([email protected]) oder Fax (+39 0431 720270) zu senden und einen Ausdruck derselben mitzuführen. Eine Telefonnummer des Schiffsführers, am besten mobil, wird gewünscht.
Problemlos sollte weiterhin ein Ablegen von Italien nach Piran (Slowenien) sein, denn Slowenien gehört zum Schengen-Raum. In Piran gibt es einen Zollsteg für ein Ausklarieren zum benachbarten Kroatien.