Neue Corona-Regeln ab 20.4.20
Bund und Länder haben vor einigen Tagen erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise beschlossen. Nun setzen die Bundesländer die Maßnahmen um – mit eigenen zeitlichen und inhaltlichen Schwerpunkten. Seit dem Wochenende gelten neue Landesverordnungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus. Was bedeutet das für die Sportbootfahrer im Norden?
In Schleswig-Holstein gibt es keine Veränderungen zu den bisherigen Regeln. Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Sportboothäfen sind weiterhin geschlossen, ebenso ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Ausnahmen hiervon kann es nur für Berufssportler geben. Das WSA Lübeck hat dazu heute eine Bekanntmachung ↗ veröffentlicht.
Auch bleiben Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein weiterhin untersagt. Tagesausflüge im Land unter Beachtung der Kontakteinschränkung sind davon ausgenommen. Die Regelungen sollen zunächst bis zum 3. Mai gelten. Der Ministerpräsident appellierte: “Halten Sie weiterhin streng die Hygiene-bestimmungen ein. Wir bewegen uns nach wie vor auf dünnem Eis.”
Dagegen erlaubt Mecklenburg-Vorpommern Segeltörns zu zweit oder mit im Haushalt lebenden Personen. Segler dürfen laut Wasserschutzpolizei mit ihren Booten im Vereins-Yachthafen an- und ablegen. Marinas, Yachtclubs, Bootsschuppen- und Bootshausanlagen bleiben zwar für den Publikumsverkehr geschlossen. Zutritt haben aber die verantwortlichen Betreiber und Eigentümer und Bootseigner mit maximal einer weiteren Person beziehungsweise den Angehörigen des gemeinsamen Hausstandes. Auch hier muss der Sicherheitsabstand natürlich gewahrt bleiben.
In Hamburg gibt es bisher nur ein Positionspapier, in dem eine Lockerung der Regeln für Individualsportarten gefordert wird. Das würde sich dann auf Sportarten wie Tennis, Golf und Reiten beziehen und auf Outdoorsport auf dem Wasser wie Kanu, Rudern und möglicherweise Segeln. Vor Anfang Mai sind aber keine Lockerungen zu erwarten.
Auch in Niedersachsen bleiben weiterhin Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Alle öffentlichen und privaten Sport- und Freizeitanlagen bleiben geschlossen.