Griechenland: Einreise nur mit QR-Code
Einreise nur mit QR-Code
Jetzt auch auf Deutsch
Seit dem 1. Juli 2020 dürfen alle internationalen Flughäfen in Griechenland ab Deutschland wieder direkt angeflogen werden. Damit einhergehend gilt in Griechenland für Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg eine Online-Anmeldepflicht, die nun auch auf Deutsch zur Verfügung steht.
Das Online-Formular für die Anmeldung findet man unter diesem Link: https://travel.gov.gr ↗. Dort auf „Deutsch“ umstellen. Darüber berichtet auch das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland auf seiner Homepage www.auswaertiges-amt.de ↗, Suchbegriff „Griechenland“. Dort heißt es unter anderem:
„Seit dem 1. Juli 2020 müssen Reisende spätestens 48 Stunden vor Abreise nach Griechenland ein Online-Formular („Passenger Locator Form“) ausfüllen. Ein darüber zugewiesener QR-Code muss bei der Einreise vorgezeigt werden. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500 EUR möglich. Bei einzelnen Reisenden kann bei Einreise aufgrund bestimmter Kriterien ein COVID-19-Test durchgeführt werden. Eine mögliche Testung richtet sich nach einem Algorithmus, der auf Grundlage der eingegangenen Anmeldedaten (z.B. Voraufenthalten in Risikogebieten) eine Risikoeinschätzung trifft. Der Test ist für Reisende kostenlos.
Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist eine 24-stündige Selbstisolation einzuhalten. Gemäß der Passenger Locator Form (PLF) ist eine Weiterreise zu der in der Anmeldung genannten Zieladresse erlaubt. Die deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland haben keinen Einfluss auf die Registrierungsverfahren.
Die Reise über den Seeweg nach/aus Griechenland von/nach Italien ist wieder möglich. Der Fährverkehr (Personen) mit Albanien und der Türkei ist weiterhin ausgesetzt. Ein Enddatum dieser Maßnahme ist noch nicht bekannt.
Kreuzfahrtschiffe dürfen Griechenland bis vorerst 15. Juli 2020 nicht anlaufen. Mit einer Verlängerung dieser Maßnahme ist zu rechnen. Sportboote dürfen Griechenland wieder anlaufen, sofern die maximale Transportkapazität bis 49 Passagieren nicht überschritten wird und die Ankunft aus Staaten, für die keine Einschränkungsmaßnahmen/Verkehrsverbote gelten, erfolgt.“