Griechenland: Keine Übersetzung für den SBF See nötig?
Kontrollen zum Sportbootführerschein (SBF) See in Griechenland haben zuletzt viele Details aus griechischer Sicht in den Fokus gerückt. So benötigt der Inhaber eine Bestätigung der deutschen Botschaft in Athen. Aber dazu auch eine Übersetzung? Darüber gehen die Meinungen auseinander.
Fest steht hingegen nach einer aktuellen Auskunft der Griechischen Zentrale für Fremdenverkehr, dass nach geltendem Recht die Verpflichtung zum Bootsführerschein davon abhängig ist, ob es sich um ein Boot „mit hoher Geschwindigkeit“ handelt. Weiter schreibt die Zentrale:
„Diese Eigenschaft hängt nicht nur von der Leistung des Motors, sondern auch von der Art des Bootes ab, da ein Schlauchboot mit einem 15 PS Außenbordmotor als „high-speed“ zu klassifizieren ist. Die Definition von „High Speed“-Schiff ist mit Nr. 22, Allgemeine Hafenverordnungen (FEK 9 / 13-1/2000), Artikel 2, in Kraft getreten, der die entsprechende Definition von A.P.V. 20, Artikel 2, (FEK 444 / 26.04.1999) ersetzte.
Laut FEK 9/13 – 1/2000 haben Verpflichtung zum Bootsführerschein alle, die ein …
– Boot mit Außenbordmotor (mehr als 15 PS, wenn es um ein Schlauchboot geht und mehr als 30 PS bei jeder anderen Bootsart ) oder ein …
– Boot mit Innen-Außenbordmotor oder Innenbenzinmotor über 40 PS oder ein …
– Boot mit Innenborddieselmotor (über 50 PS, wenn es um ein Schlauchboot geht und über 70 PS, bei jeder anderen Bootsart) …
… fahren.
– Für ein Marine-Moped und ein Hover Craft ist ein Führerschein erforderlich, wenn der Motor mehr als 15 PS hat.
Hinweis: Im Falle eines „High Speed“-Boots ist nicht nur der Bootsführerschein, sondern auch eine Bootversicherung erforderlich.“
Sollte die Pflicht zum Besitz eines Bootsführerscheins in Griechenland bestehen, dann ist der Inhaber gehalten, zusätzlich zu diesem Papier eine Bescheinigung der Deutschen Botschaft in Athen zu präsentieren, dass die ausstellenden Stellen (der Deutsche Segler-Verband oder der Deutsche Motoryachtverband) berechtigt sind, den SBF See auszustellen. Denn, so die Botschaft in Athen: „Der SBF wird nur in Mitgliedsstaaten der UNECE (Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) anerkannt. Griechenland hat dieses Abkommen nicht ratifiziert.
Stattdessen sieht das griechische nationale Recht folgende Regelung zur Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine vor: „Anerkannt wird eine entsprechende, im Ausland ausgestellte Erlaubnis, die ein griechischer oder ausländischer Bürger innehat, sofern diese von einer staatlichen Stelle des Ausstellungslandes ausgestellt oder offiziell anerkannt worden ist. Im Falle des Vorstehenden ist der Inhaber im Fall einer Kontrolle verpflichtet, eine offizielle Übersetzung der im Ausland erworbenen Erlaubnis beizubringen, begleitet von einer Bestätigung der entsprechenden Botschaft oder konsularischen Behörde, wonach die ausstellende behördliche Stelle hierfür zuständig ist oder die ausstellende Stelle hierfür offiziell staatlich in dem entsprechenden Land anerkannt ist.“
Die deutsche Botschaft in Athen kann auf Anfrage diese von den griechischen Behörden verlangte schriftliche Bestätigung ausstellen. Kontakt u. a. über www.athen.diplo.de. Dort das Kontaktformular nutzen. Betreff: Bestätigung Sportbootführerschein. Es wird ein gestaltetes DIN-A4-Blatt an den Antragsteller versendet.
Unklar ist, ob der Inhaber des SBF See zudem eine griechische Übersetzung des Dokuments mitführen muss. Das griechische Schifffahrtsministerium erklärt, dass eine Übersetzung nur für Bootsführerscheine erforderlich ist, die im außereuropäischen Ausland erworben wurden. Die deutsche Botschaft in Athen bezweifelt das und will sich mit dem Ministerium in Verbindung setzen und erfragen, ob eine Übersetzung bei innereuropäischen Sportbootführerscheinen abkömmlich ist. Denn, so die Botschaft, man erhalte immer wieder verzweifelte Anrufe und E-Mails von Schiffseignern, die in den griechischen Häfen festgehalten werden, weil eben keine Übersetzung vorliegt. Man könne deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nur empfehlen, eine Übersetzung mit sich zu führen.
Autor: Martin Muth