Freie Schlei-Fahrt in Lindaunis ab Karfreitag
Die jüngsten Planungen für die in Reparatur befindliche Schleibrücke in Lindaunis scheinen es gut zu meinen mit den Wassersportlern. Hieß es zuletzt noch, die Brücke werde im April für Bootspassagen von und zur Ostsee öffnen, so soll es nun sicher vor Ostern sein, genau ab Karfreitag, dem 7. April.
Das Bauportal der Deutschen Bahn meldete am 10. März:
„Der Rückbau des Klappteils der Bestandsbrücke schreitet voran. Somit wird diese von Freitag, 7. April 2023, bis zur Fertigstellung der provisorischen Brücke für Fußgänger:innen und Radfahrende im Sommer 2023 wieder für die Schifffahrt geöffnet.
Während der Bauarbeiten an der provisorischen Brücke für Fußgänger:innen und Radfahrende kann in Ausnahmefällen kurzfristig eine Sperrung der Schlei notwendig sein.
Nach der Inbetriebnahme der provisorischen Brücke wird diese für Schiffe wieder vier Mal täglich geöffnet. Die Öffnungen für den Schiffsverkehr finden dann täglich um 10.30 Uhr, 11.30 Uhr, 14.30 Uhr und 16.30 Uhr statt.
Die Brücke ist derzeit für alle Verkehrsteilnehmenden gesperrt. Für Fahrgäste wurde ein Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Kiel und Flensburg eingerichtet.”
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Ostsee ergänzt:
„Gemäß den jüngsten Informationen der Bahn (DB AG) an das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ostsee, ist geplant die Klappe der Klappbrücke Lindaunis zum 06.04.2023 herauszunehmen.
Das heißt, die Schifffahrt hätte vorerst ab diesem Zeitpunkt, wahrscheinlich bis zum Sommer, freie Fahrt durch die Brücke. Danach soll ein beweglicher Brückenwagen analog der Klappe für einen Übergang der Fußgänger und Radfahrer sorgen.
Dies würde bedeuten, dass vom Zeitpunkt der Herausnahme der Klappe (geplant am 06.04.23) bis zur Montage des beweglichen Brückenwagens (geplant Sommer 2023) die Schifffahrt keine Einschränkungen durch notwendige Brückenöffnungen hätte.”
Erst danach müsste wieder Öffnungszeiten für die Schifffahrt festgelegt werden.
Freie Fahrt für Yachten an der Schlei ab April
Schlechte und gute Nachrichten vom Nadelöhr an der Schlei, Deutschlands längstem Meeresarm: Die Brücke Lindaunis ist stärker beschädigt als gedacht. Als Konsequenz soll unter anderem eine provisorische Klappbrücke gebaut werden und diese soll ab Anfang April für Sportboote öffnen.
Damit wäre die wichtige Passage in Richtung Ostsee für alle Eigner, die ihre Liegeplätze westlich der Schleibrücke Lindaunis haben, zum Saisonbeginn wieder möglich. Seit vielen Monaten schon wird immer wieder um Lösungen gerungen, die den Umfang der notwendigen Bauarbeiten so gut wie möglich in Einklang bringen mit den betroffenen Verkehrsteilnehmern, Auto- und Bahnfahrern, Fußgänger und Radfahrern und nicht zuletzt den Sportbootfahrern.
In der jüngsten Pressemitteilung der Deutschen Bahn, die den Brückenneubau vorantreibt, heißt es wörtlich: „An der Haltekonstruktion der Bestandsbrücke wurden neue Schäden entdeckt, die bisher verdeckt waren. Da die Instandhaltung deshalb umfangreicher als bisher angenommen ist, muss die Brücke weiterhin für den Kfz- und den Bahnverkehr gesperrt bleiben.
In Absprache mit dem Land Schleswig-Holstein, der maritimen Wirtschaft, dem Tourismusbüro und den Bürgermeister:innen der Region wurde eine Lösung abgestimmt, damit Schiffe, Fußgänger:innen und Radfahrende die Brücke dauerhaft regelmäßig passieren können. Das Klappteil der Bestandsbrücke wird dafür zurückgebaut und eine provisorische, bewegliche Brücke für Fußgänger:innen und Radfahrende errichtet.
Autofahrende können die ausgeschilderte Umleitung sowie die Schleifähre Missunde nutzen. Fußgänger:innen und Radfahrende können derzeit noch die Brücke passieren. Für Bahnfahrende ist weiterhin ein Umstieg notwendig. Sie können zu Fuß die Brücke überqueren und auf der anderen Seite in den wartenden Zug einsteigen. Von Freitag, 3. März, bis Sommer 2023 fallen die Züge zwischen Flensburg und Eckernförde/Kiel aus. Ein Schienenersatzverkehr mit Bussen über Kappeln wird eingerichtet.
Von Montag, 6. März 2023, bis zur Inbetriebnahme der provisorischen Brücke können Fußgänger:innen und Radfahrende die Schleibrücke Lindaunis jedoch nicht überqueren. Für Bahnfahrende wird nach der Fertigstellung der provisorischen Brücke wieder der kurze Umstieg zu Fuß notwendig sein.
Die Schiffe auf der Schlei haben voraussichtlich ab Anfang April 2023 freie Fahrt. Einen genaueren Termin werden wir im Laufe des Monats März 2023 bekanntgeben. Sobald das Klappteil zurückgebaut wurde, wird die provisorische Brücke errichtet. Sie wird für Schiffe geöffnet werden können. Die Inbetriebnahme der provisorischen Brücke für Fußgänger:innen und Radfahrende ist für Sommer 2023 vorgesehen.“
Deutschland: Neue Quarantäne-Regelung in Schleswig-Holstein
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat mit Wirkung vom 09.10.2020 ein touristisches Beherbergungsverbot aus inländischen Hochinzidenzgebieten und ausländischen Risikogebieten ausgesprochen.
Hinweise für Einreisende aus dem In- und Ausland↗
Einreisende müssen beim Check-In bei gegen Entgelt vermieteten Unterkünften zu touristischen Zwecken einen negative Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Gegen Entgelt vermietete Unterkünfte sind:
- Hotels
- Pensionen, Hostels
- Jugendherbergen
- Ferienwohnungen
- Campingplätze
- und ähnliche Einrichtungen entsprechend § 17 Abs. 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes
Ausnahmen:
- Beherbergungen aufgrund von Familienbesuchen und
- Pendelverkehren zu beruflichen Zwecken sind von dieser Regelung ausgenommen und können ohne vorherige Testung erfolgen, da sie keinem touristischen Zweck dienen.
Auf Anfrage der DSV Kreuzer-Abteilung beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren in Schleswig-Holstein, wurde telefonisch mitgeteilt, dass Reisen die keinen Erholungszwecken dienen (nicht touristisch), nicht unter das Beherbergungsverbot fallen würden. Es wurde erläutert, dass z.B. die Anreise zum Verbringen des Bootes ins Winterlager nicht unter das Verbot fällt, da es ein berechtigtes Interesse gibt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass falls die berechtigten Anliegen mit touristischen Aktivitäten verbunden werden, ein negativer Coronatest vorliegen muss.
Norddeutschland: Quarantänebestimmungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen
Vor dem Hintergrund der derzeitig im Bundesgebiet auftretenden Corona Hotspots, haben Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ihre Einreisebestimmungen verschärft. Dies betrifft auch Seglerinnen und Segler aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands, die planen an den Küsten der norddeutschen Bundesländer zu segeln.
Schleswig-Holstein ab dem 25.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder aus einem Risikogebiet aus Deutschland zu touristischen Zwecken einreisen wollen, müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
- Es gelten Ausnahmen für die Durchreise, täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendige und unaufschiebbare berufliche oder medizinische Gründe, oder wenn man sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) – Landesverordnung zur Änderung von Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus in Schleswig-Holstein↗
Hinweise für Urlauber aus dem In- und Ausland des Landes Schleswig-Holstein↗
Mecklenburg-Vorpommern ab dem 23.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder sich in den letzten 7 Tagen in einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, müssen ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) Vom 8. Mai 2020↗
10 Richtlinien für ein gesundes Miteinander im Urlaub des Landes Mecklenburg-Vorpommern↗
Niedersachsen ab dem 26.06.2020:
- Ab dem 26.06.2020 ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben, zu beherbergen.
- Personnen die ein ärztliches Attest vorweisen können, dass nicht älter als 48 Stunden ist, ist die Beherbergung aus den betroffenen Kreisen gestattet.
Öffnung Sportboothäfen in Schleswig-Holstein
Ab 4. Mai 2020 öffnen die Sportboothäfen in Schleswig-Holstein.↗
Die Eigner von Sportbooten sind jetzt berechtigt, ihre Boote saisonklar zu machen, ins Wasser einzukranen und in den Gewässern Schleswig–Holsteins zu segeln. Das kann mit Haushaltsangehörigen/Familienangehörigen oder einer weiteren fremden Person geschehen.
Auch die Einreise nach Schleswig-Holstein kann nunmehr zur Ausübung kontaktarmer Sportarten gestattet werden, auch wenn weiterhin grundsätzlich keine touristischen Reisen zulässig sind. Inwieweit das auch für die Inseln zutrifft, wird gegenwärtig noch geprüft.
Auch die Übernachtung an Bord ist dann wieder erlaubt, wenn sich sanitäre Einrichtungen an Bord befinden. Für die sanitären Gemeinschaftsräume an Land gelten weiterhin Beschränkungen. Toiletten können tagsüber geöffnet werden, wenn sie den geltenden Hygieneregeln entsprechen. Duschen bleiben weiterhin geschlossen.
Die Hygieneregeln↗ und das Kontaktverbot↗ gelten weiterhin.
Kran– und Slipaktionen in Wassersportvereinen werden weiterhin nicht in der bisherigen Form möglich sein. Die Vereine erarbeiten hierzu Konzepte, die eine Umsetzung unter Berücksichtigung der Kontaktvermeidungs-, Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.
In seiner Begründung folgt der neue Erlass in Bezug auf den Wassersport weitgehend den Empfehlungen der maßgeblichen Sportverbände.↗
Wir haben Informationen erhalten, dass die Landesregierung plant, die Bootsbesitzer den Dauercampern auf den Inseln gleichzustellen. Diese Regelung soll ab 9. Mai gelten. Damit können dann auch auswärtige Besitzer von Booten wieder auf die Inseln.
Derzeit ist noch nicht ganz klar, ob auch das Anlaufen eines anderen deutschen Hafens möglich ist. Sobald wir dazu genaue Informationen haben, werden wir diese hier ergänzen. Dänische Häfen können derzeit nicht angelaufen werden. Hier werden Änderungen der bisherigen Regeln ab 10. Mai erwartet.
Neue Corona-Regeln ab 20.4.20
Bund und Länder haben vor einigen Tagen erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise beschlossen. Nun setzen die Bundesländer die Maßnahmen um – mit eigenen zeitlichen und inhaltlichen Schwerpunkten. Seit dem Wochenende gelten neue Landesverordnungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus. Was bedeutet das für die Sportbootfahrer im Norden?
In Schleswig-Holstein gibt es keine Veränderungen zu den bisherigen Regeln. Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Sportboothäfen sind weiterhin geschlossen, ebenso ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Ausnahmen hiervon kann es nur für Berufssportler geben. Das WSA Lübeck hat dazu heute eine Bekanntmachung ↗ veröffentlicht.
Auch bleiben Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein weiterhin untersagt. Tagesausflüge im Land unter Beachtung der Kontakteinschränkung sind davon ausgenommen. Die Regelungen sollen zunächst bis zum 3. Mai gelten. Der Ministerpräsident appellierte: “Halten Sie weiterhin streng die Hygiene-bestimmungen ein. Wir bewegen uns nach wie vor auf dünnem Eis.”
Dagegen erlaubt Mecklenburg-Vorpommern Segeltörns zu zweit oder mit im Haushalt lebenden Personen. Segler dürfen laut Wasserschutzpolizei mit ihren Booten im Vereins-Yachthafen an- und ablegen. Marinas, Yachtclubs, Bootsschuppen- und Bootshausanlagen bleiben zwar für den Publikumsverkehr geschlossen. Zutritt haben aber die verantwortlichen Betreiber und Eigentümer und Bootseigner mit maximal einer weiteren Person beziehungsweise den Angehörigen des gemeinsamen Hausstandes. Auch hier muss der Sicherheitsabstand natürlich gewahrt bleiben.
In Hamburg gibt es bisher nur ein Positionspapier, in dem eine Lockerung der Regeln für Individualsportarten gefordert wird. Das würde sich dann auf Sportarten wie Tennis, Golf und Reiten beziehen und auf Outdoorsport auf dem Wasser wie Kanu, Rudern und möglicherweise Segeln. Vor Anfang Mai sind aber keine Lockerungen zu erwarten.
Auch in Niedersachsen bleiben weiterhin Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Alle öffentlichen und privaten Sport- und Freizeitanlagen bleiben geschlossen.