Bremen lockert Beschränkungen für Wassersportler
Die Stadt Bremen hat mit Wirkung vom 25.04.2020 die Beschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Covid-19 Virus gelockert. Die neuen Regeln gelten auch für Bremerhaven.
Danach ist der Betrieb auf sogenannten Freiluftsportanlagen wieder zulässig. Das bedeutet, Gebäude für die Unterbringung von Booten dürfen zur Nutzung der Boote geöffnet und notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Die Duschen und Umkleideräume bleiben allerdings weiterhin geschlossen, ebenso die Vereinsheime und Gaststätten. Toiletten können aber geöffnet werden, wenn Händewasch- oder Desinfektionsmittel sowie Papierhandtücher in ausreichender Menge bereitgehalten werden.
Es wird noch einmal auf die Hygieneregeln hingewiesen. Insbesondere auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m und die Vermeidung von Menschenansammlungen auf und vor den Sportanlagen.
Darüber dürften sich vor allem Personen freuen, die im Bremer Stadtgebiet leben. Denn Gelegenheitsreisen zu touristischen Zwecken sind weiterhin nicht zulässig und Reisende aus dem Ausland sind nach wie vor verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Das gilt auch für eine Einreise von See.