Griechenland – Bootssteuer neuester Stand
Die Bootssteuer in Griechenland wird heute konkret. Hier der letzte Sachstand, den die Informationsstelle Mittelmeer der DSV Kreuzer-Abteilung ermittelt hat:
Wie erwartet, verkündete die mit der Bootssteuer TEPAI befasste unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen, AADE, in Athen quasi in letzter Minute ihre neue Entscheidung zur Erhebung. Es bleibt demnach beim 09. Mai 2019. Wessen Yacht schon in Griechenland ist, hat Zeit bis zum 18. Mai.
Damit ist nun klar: Für Schiffe, die am 09.05.2019 in griechische Hoheitsgewässer einlaufen, muss TEPAI für den Monat Mai am 09.05.2019 entrichtet werden. Die Zahlung soll erfolgen unter Verwendung eines 20-stelligen E-Paravolo-Zahlungscodes, der im Laufe des Verfahrens ausgegeben wird. Wie, wird nicht näher erläutert.
De Bezahlung soll geleistet werden können bei einer so genannten „Collection Agency Branch“ (die eine zusätzliche Gebühr erheben darf) oder ohne zusätzliche Gebühr bei Banken. Aufgezählt werden Internet-Banking, Telefon-Banking, Geldautomat, Bank APS (Automatic Payment System).
Das dieses funktionieren wird, darf bezweifelt werden, denn sehr viele Hafenbehörden in Griechenland haben Auskunft suchenden Wassersportlern gegenüber bis zuletzt angegeben, keine Information zur Bootsabgabe TEPAI zu haben. Im besten Fall wird man die Bootsabgabe direkt bei einer zuständigen Hafenbehörde entrichten können. Sie ist auf jeden Fall notwendig, um das in Griechenland schon seit einigen Jahren verpflichtende Schifffahrtsdokument DE.K.P.A. bekommen zu können.
Neue Details zum Bezahlen der Bootsabgabe sollen im Lauf des ersten Tages der Erhebung, 9. Mai 2019, auf der Website www.aade.gr/polites/etepai verfügbar sein. Unter anderem eine leicht veränderte Datei mit ausführlichen Erläuterungen, wie bislang dargestellt in Form „Häufig gestellter Fragen“, im Englischen „Frequently asked questions“, FAQ. Es gibt dort auch eine Kurzform, dargestellt auf einer DIN-A4-Seite, zum Herunterladen und nun auch auf Deutsch.
Die Bootsabgabe TEPAI gilt für alle Wasserfahrzeuge über 7 m Länge in griechischen Gewässern unabhängig von der Flagge, die sie führen. Sie ist besonders hoch für Schiffe über 12 m Länge.
Neu ist, dass Bootseigner auch rückwirkend bezahlen können, so lange sie von sich aus aktiv werden und nicht erst bei einer Kontrolle auffallen. Wer sein Schiff „out of use“ (z. B. an Land) stellt, muss für die Zeit nicht zahlen. Wird das Boot auch nur einen Tag im Monat bewegt, dann fällt die Steuer für genau diesen Monat an.