Italien: Einreisen ab Anfang Juni wieder erlaubt
Ab dem 3. Juni wird Italien EU-Bürger wieder ins Land lassen, auch Reisen innerhalb Italiens sollen dann ohne regionale Beschränkungen möglich sein. Ab dem Tag fällt auch die Verpflichtung zu einer zweiwöchigen Quarantäne nach der Einreise weg, es sei denn die Person könnte infiziert sein.
Im Folgenden die wichtigsten Punkte der neuen Richtlinien, die vom Ministerium für Infrastruktur und Verkehr herausgegeben wurden:
Beim Freizeitsegeln bleibt die Eigenverantwortung der Nutzer der Schlüsselfaktor, um sicherzustellen, dass die mittlerweile bekannten Maßnahmen eingehalten werden. An Bord privater Freizeitboote gelten die gleichen Regeln wie an Land. Die Hauptmaßnahme bleibt die „soziale Distanzierung“, d. h. die Einhaltung eines Abstands von mindestens einem Meter untereinander, es sei denn, die an Bord befindlichen Personen leben in häuslicher Gemeinschaft.
Beim Chartern eines Freizeitboots (ohne Besatzung) gelten die gleichen Präventionsmaßnahmen wie bei Privatbooten. Einzelpersonen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, können sich eine Kabine teilen. Ein Mund-Nasen-Schutz muss beim Anlegen, Bunkern etc. verwendet werden.
Auf Charteryachten mit Besatzung muss regelmäßig desinfiziert werden, das gilt auch für die Besatzungsbereiche. Beim Anlegen, Bunkern etc. muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das an Bord befindliche Personal muss vor jedem Betreten des Schiffs auf CoVid-19 getestet werden. Die Ergebnisse müssen an Bord aufbewahrt und die Körper-Temperatur muss täglich gemessen werden. Dritten darf kein Zugang zu diesen Urkunden gewährt werden.
Über den unten stehenden Link gelangt man zu den neuen Richtlinien des Ministeriums (nur in italienischer Sprache), einschließlich weiterer Vorschriften für Yachthäfen, Tauchzentren etc.
www.mit.gov.it/comunicazione/news/fase-2bis-linee-guida-mit-per-il-trasporto-nautico-e-la-balneazione↗
Schleswig-Holstein: Betretungsverbote für Nordseeinseln
Die Landesregierung hat gemeinsam mit den Gemeinden verschiedene Verbote für die kommenden Tage erlassen.
Für die Hochseeinsel Helgoland gilt bereits ab heute eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Tagestourismus: Danach besteht für Tagestouristen vom 18. bis zum 24. Mai ein Betretungsverbot für das Gemeindegebiet mit der Hauptinsel und der Düne. Darüber hinaus sind die Gemeindehäfen für Gästeboote gesperrt und das Campen ist – mit Ausnahme der Dauercamper – untersagt. Touristen dürfen die Insel nur betreten, wenn sie eine Buchungsbestätigung für eine Ferienwohnung, ein Hotel, eine Pension oder eine andere Unterkunft auf Helgoland vorweisen können.
Für die Inseln und Halligen der Nordsee sowie die Gemeinde St. Peter-Ording besteht ein Betretungsverbot für Tagesgäste vom 21. Mai (6 Uhr) bis 24. Mai (20 Uhr) sowie vom 30. Mai (6 Uhr) bis 1. Juni (20 Uhr). Ausgenommen seien Nordstrand, Südfall und die Hamburger Hallig.
Kroatien: Einreisen erlaubt, Quarantäne ausgesetzt
Es geht voran an der Adria. Das Land mit der langen Küste und mehr als 1.000 Inseln, versucht nach einem erfolgreichen Kampf gegen den Corona-Virus die touristische Saison so gut wie möglich zu retten und hat die Einreise spürbar erleichtert. Davon können auch Bootseigner profitieren.
Die deutsche Botschaft in der kroatischen Hauptstadt Zagreb informiert dazu mit diesem Text:
„Kroatien hat die am 19.3.2020 verfügte Grenzschließung teilweise gelockert. Ausländer können einreisen, sofern sie in Kroatien ihren Lebensmittelpunkt haben und an diesen zurückkehren, oder wenn sie im Rahmen einer Geschäftsreise einreisen. Nach Auskunft des nationalen Krisenstabs Kroatiens ist Ausländern seit 11.5.2020 außerdem die Einreise erlaubt, wenn ein geeigneter Nachweis über Immobilien- oder Bootseigentum in Kroatien erbracht wird. Eine Einreise ist ferner möglich, wenn sie im wirtschaftlichen Interesse Kroatiens liegt. Der Botschaft liegen bislang keine belastbaren Informationen darüber vor, welche Kriterien die kroatische Grenzpolizei für die Feststellung der Einreisevoraussetzungen anwendet.
Transitreisen sind weiterhin erlaubt. Ein Transit ist jedoch nur auf Autobahnen möglich. Etwaige kurze Pausen sind nur an ausgewiesenen Raststätten↗ erlaubt.
Sofern eine Einreise nach Kroatien zulässig ist, unterliegen Ausländer seit 11.5.2020 nicht mehr der verpflichtenden 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Sie bleiben allerdings aufgefordert, strenge Hygieneregeln zu befolgen, soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren und bei Auftreten von Krankheitssymptomen unverzüglich den örtlichen Epidemiologen zu kontaktieren. …
Reisenden auf eigener Achse wird empfohlen, die Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen in den Ländern auf ihrer Reiseroute zu besuchen. Mit Wirkung vom 11.5.2020 wurde auch die am 23.3.2020 eingeführte Passierscheinpflicht für Pkw-Fahrten aufgehoben. …“
Der ganze Text ist unter diesem Link nachzulesen:
https://zagreb.diplo.de/hr-de/coronavirus-informationen-fuer-reisende-nach-kroatien/2318008↗
Nach Auskunft des Kroatien-Experten Karl-Heinz Beständig, Autor des bekannten Adria-Revierführers „888 Häfen und Buchten“, ist die Passage mit dem Pkw durch Österreich und Slowenien möglich. Für die Grenzkontrollen, gerade in Kroatien, sollten Eigner unbedingt den Liegeplatzvertrag mitführen. Was vom Hafen aus möglich ist, lässt sich dann bei den Hafenbehörden erfragen. Nach einer Aussage des kroatischen Tourismusministers sollen nun auch Charterkunden nach Kroatien reisen können. Das ist aktuell noch inoffiziell, die Charterfirmen können dazu entsprechende Auskunft geben. Zur Öffnung der Häfen für Einreise über See ist zurzeit noch nichts bekannt.
Frankreich: Einreise über See ohne Quarantäne
Yachten dürfen wieder auslaufen
Einreise über See ohne Quarantäne
Die Grande Nation, zuletzt einer der Europameister im Einsperren der Bevölkerung wegen des neuen Corona-Virus‘, lockert nun für Wassersportler die Festmacher. Ab sofort dürfen Boote aller Art bis zu 54 sm vom Heimathafen entfernt bewegt werden. Auch Ausländer könnten davon profitieren.
Das sind die neuen Regeln für ganz Frankreich, sie gelten zunächst bis zum 2. Juni 2020.
- Fahrten innerhalb eines Radius von 54 sm oder 100 km vom Heimathafen sind genehmigt.
- Das Anlaufen von Häfen sowie das Festmachen ist für Sportboote mit französischer oder ausländischer Flagge in einer maximalen Entfernung von 54 sm oder 100 km von ihrem Heimathafen gestattet.
- Vergnügungsschiffe mit französischer oder ausländischer Flagge dürfen nicht mehr als 10 Passagiere befördern.
- Der Kapitän eines Vergnügungsschiffs mit französischer Flagge aus einem fremden Hafen muss dem nächsten Semaphor (besetzte Signalstation, oft neben einem Leuchtturm; d. Red.) seine gesundheitliche Situation mitteilen.
- Die Einfahrt eines Schiffes mit ausländischer Flagge von einem ausländischen Hafen außerhalb der Schengen-Region in französische Hoheitsgewässer bleibt vorerst verboten, wenn das Ziel dieses Schiffes ein Hafen an der französischen Küste ist. Seine kontinuierliche und unbedenkliche Passage ist jedoch gestattet, bis es die französischen Hoheitsgewässer verlässt.
Details zu den bekannt gemachten Erleichterungen kennt der Eigner und Buchautor Wilfried Krusekopf, der seit mehr als 20 Jahren dauerhaft in der Bretagne im Nordwesten Frankreichs ansässig ist. Er schreibt ergänzend:
In Frankreich entscheidet regional jedes Département unterschiedlich. In der Bretagne geht manches etwas schneller als am Mittelmeer. Eigner am Mittelmeer oder in anderen Regionen des Landes müssen sich daher im Hinblick auf das Segeln auf See vor Ort selbst erkundigen.
Beispiel Bretagne:
Dort sind alle Yachthäfen und Winterlager seit dem 11. Mai 2020 wieder von Bootseignern zu nutzen. Boote dürfen aktuell bis max. 300 m vor der Hafeneinfahrt bewegt werden. Die Grenze von 300 m gilt, weil die Behörde, die für den 300-m-Küstenstreifen zuständig ist (Préfecture départementale), nicht für die See jenseits der 300-m-Grenze entscheiden darf. Das macht die „Préfecture maritime“. Beide Behörden sind allerdings dem Département zugeordnet. Leider haben die „Préfectures maritimes“ noch nicht so schnell gearbeitet wie die „Préfectures départementales“, so dass mit der Freigabe für die Bootsnutzung auf dem Meer jenseits der 300-m-Grenze frühestens ab Samstag, 16. Mai, zu rechnen ist.
Yachteigner aus Deutschland mit Liegeplatz oder Winterlager in Frankreich können nun die Rückkehr zu ihrem Boot vorbereiten. Auch Chartersegler könnten nun Ihren Törn in dem beschränkten Umfang antreten. Denn Frankreich praktiziert keine Quarantäneverpflichtung für EU- Bürger, die über See oder Land oder mit dem Flugzeug einreisen, schreibt Wilfried Krusekopf. Und weiter:
Es gibt bis heute, aber vermutlich Ende Mai nicht mehr, zwar Einreisebeschränkungen für Ausländer, aber wer über See einreist, kann im Hafen festmachen, Wasser, Diesel bunkern und auch Lebensmittel einkaufen (mit Maske), es sei denn, die Person ist Covid-19 infiziert und erklärt dies auch. Tests werden nicht flächendeckend durchgeführt. Freies Bewegen, Einkaufen etc. ist im Radius von 100 km um den Liegeplatz erlaubt. Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln und ist sinnvoll überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten.
Die Einreise nach Frankreich wurde ab sofort erleichtert, es gibt nur noch stichprobenartige Kontrollen an der Grenze zu Süd-Deutschland. Es erfolgt kein Notwendigkeitsnachweis einer längeren Fahrt, allerdings gibt es eine Entfernungsbeschränkung auf 100 km Luftlinie als Radius, für Franzosen vom Wohnort gemessen, für Einreisende von Deutschland oder Belgien ab Grenzübergang.
Aber: Sofern der Einreisende ein entsprechendes ausgefülltes Formular der französischen Behörden vorzeigen kann, aus dem ein triftiger Grund hervorgeht, warum man mehr als 100 km weit fahren muss, so darf er das. Allerdings muss zusätzlich eine formlose Bescheinigung einer „Institution, Firma, Hafenbetreiber…“ vorgezeigt werden, die den angegebenen Grund der Einreise bestätigt. Besser sollte darin von dringenden Reparaturarbeiten oder einer Express-Ersatzteillieferung die Rede sein und nicht von Segelurlaub …“
Die Formulare können hier auf Französisch und Englisch heruntergeladen werden:
www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage
EU-Bürger wählen ihre Motive für den Grenzübertritt aus dem unteren Block aus, der darüber ist für Bürger aus Nicht-EU-Ländern. Als Einreisender sollte man das Formular auf Deutsch und Französisch ausgefüllt in der Tasche haben. Krusekopf rät, die Kreuze am besten bei „Transporteurs de marchandises, dont les marins“ und „Équipages et personnels exploitant des vols passagers et cargo, ou voyageant comme passagers pour se positionner sur leur base de départ“ zu machen. Und unbedingt die schon erwähnte zusätzliche Bescheinigung vom Liegeplatz-Betreiber / Hafenbehörde / Vercharterer o. ä. mitführen.
Die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden, hält Wilfried Krusekopf für nicht hoch. Ein Segler und Eigner, der unter Einhaltung der Regelungen vorige Woche von Freiburg nach Rochefort (am Atlantik bei La Rochelle) zu seinem Boot am Liegeplatz anreiste, sei nicht einmal kontrolliert worden.
Ostsee: Ins Ausland mit dem Boot
Die Bootsseigner können zurück zu ihren Schiffen. Viele sind klar zum Auslaufen. Aber wohin kann man fahren? Wir geben einen Überblick der wichtigsten Regeln in den Nachbarländern an der Ostsee.
Dänemark
hat die Grenzen für Touristen geschlossen.↗ Einen Zeitpunkt für die Grenzöffnung nennt die Regierung nicht, verspricht aber eine neue Entscheidung bis zum 1. Juni.
Norwegen
hat ebenfalls die Grenzen für Ausländer ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis geschlossen. Diese Regelung gilt seit dem 24. März. Am 12. Mai hat die norwegische Regierung über ein paar Ausnahmen↗ entschieden. So dürfen Bürgerinnen und Bürger aus dem EU/EWR-Raum, die Arbeit, Familie oder eine Immobilie in Norwegen haben, einreisen. Die Regeln gelten bis auf weiteres.
Finnland
hat die Grenzen↗ zunächst bis zum 14. Juni geschlossen. Auch hier gilt: Wer keinen Wohnsitz oder keine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, braucht einen anderen wichtigen Grund für die Einreise.
Schweden
Die Einreise ist grundsätzlich möglich. Es muss aber mit verstärkten Einreisekontrollen gerechnet werden.
Polen
Der Nordkurier berichtet in seiner gestrigen Online-Ausgabe, dass die polnischen Grenzen↗ noch bis zum 12. Juni geschlossen bleiben. Alle bisherigen Kontrollen und alle anderen Regeln bleiben bestehen.
Mecklenburg Vorpommern: Einreise für Bootseigner ab sofort möglich
Die Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass Dauerliegeplatzinhaber aus anderen Bundesländern ihren Liegeplatz und das Boot wieder nutzen können, wenn sie einen Vertrag über mindestens sechs Monate für 2020 vor dem 28.4.2020 abgeschlossen haben. Zur erlaubten Nutzung gehört der Transfer vom Winter- zum Sommerliegeplatz, sowie die Vorbereitung des Bootes auf das Einsetzen ins Wasser.
Sie dürfen sich dabei von Personen aus dem eigenen Haushalt begleiten lassen. Es wird empfohlen, die erforderlichen Nachweise und Dokumente mitzuführen.
Weitere Informationen↗ dazu von der Landesregierung
Spanien: Quarantäne nach Einreise bis Ende Mai
Während die EU-Mitgliedsstaaten über schrittweise Grenzöffnungen diskutieren und in Deutschland die verpflichtende Quarantäne nach einem längeren Aufenthalt im Ausland bald abgeschafft sein könnte, hat Spanien überraschend einen 14-tägigen Hausarrest eingeführt, zunächst bis zum 24. Mai.
Die Mallorca-Zeitung berichtet auf Ihrer Webseite am 13. Mai wie folgt:
Passagiere, die aus dem Ausland nach Spanien einreisen, müssen eine 14-tägige Quarantäne absolvieren. Die Entscheidung der spanischen Regierung, die am Dienstag (12.5.) im spanischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde, gilt ab Freitag (15.5.) und soll in Kraft bleiben, bis der wegen der Coronakrise beschlossene Alarmzustand in Spanien aufgehoben wird. Dieser wurde zuletzt bis zum 24. Mai verlängert. „Personen, die aus dem Ausland ankommen, müssen in den 14 Tagen nach ihrer Ankunft eine Quarantäne ableisten“, heißt es im Gesetzblatt.
Begründet wird die Quarantäne mit der positiven Entwicklung der Corona-Zahlen in Spanien. Der eingeleitete Exit mache es nötig, die Kontrollen zu verschärfen, um einer zweiten Infektionswelle vorzubeugen. Die Regelung sieht vor, dass die Reisenden während der ersten 14 Tage in Spanien in ihrer Wohnung oder Unterkunft bleiben müssen und diese nur verlassen dürfen, um Lebensmittel, Medizin oder Waren des Grundbedarfs zu erwerben oder den Arzt aufzusuchen. Dabei ist die Benutzung von Atemschutzmasken vorgeschrieben. Die Betroffenen müssen mit Kontrollen rechnen.
Ausgenommen von der Quarantäne sind Wanderarbeiter, Transporteure und Besatzungsmitglieder von Flugzeugen sowie Gesundheitsfachkräfte, sofern sie nicht in Kontakt mit Covid-19-Patienten waren. Reiseagenturen, Reiseveranstalter und Transportunternehmen müssen die Passagiere beim Erwerb der Tickets über die in Spanien geltenden Maßnahmen informieren. Bei Flugreisen müssen Passagiere ein Formular ausfüllen (Passenger Location Card), mit dessen Hilfe sie später in Spanien im Bedarfsfall verortet werden können.
Am Flughafen von Palma de Mallorca wurde am 11. Mai das Fiebermessen bei Passagieren eingeführt.
Spanien: Zurück zu den Booten
Wie für andere Bereich des gesellschaftlichen Lebens hat die spanische Regierung nun auch einen stufenweisen Plan für die Rückkehr zum Wassersport vorgelegt. Erst in der letzten Stufe, die in der ersten Junihälfte beginnt, dürfen Boote wieder ohne jegliche Beschränkung bewegt werden.
Ab dem 8. Juni sollen alle nautische Aktivitäten und auch das Verchartern von Booten unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen möglich sein. Ab dem 4. Mai beginnen die schrittweisen Lockerungen. Zunächst dürfen Eigner allein zu ihren Schiffen wenn es in derselben Gemeinde liegt wie der Wohnsitz. Segeln als Individualsport ist dann schon möglich. Freizeitsegeln in kleinen Gruppen wird ab dem 11. Mai möglich sein, man darf aber die Provinz, in der sich der Heimathafen befindet, nicht verlassen. Ab dem 25. Mai dürfen alle Eigner zu ihren Booten, auch größere Gruppen dürfen dann auf ein Schiff gehen. Die Provinzgrenzen dürfen weiter nicht überschritten werden. Ab dem 8. Juni werden alle geographischen Beschränkungen aufgehoben.
Für Eigner aus dem Ausland entscheidet sich die Rückkehr zum Boot danach, zu welchem Zeitpunkt Spanien die Grenzen für touristische Gäste aus dem Ausland wieder öffnet.
Griechenland: Verbot der Sportschifffahrt bis zum 18. Mai
Corona: Verbot der Sportschifffahrt bis zum 18. Mai verlängert
Die griechische Regierung hatte zur Eindämmung der Ausbreitung von Coronaviren mit Hilfe zweier Verordnungen die Nutzung von Sportbooten und Ankünfte in griechischen Häfen untersagt. Das ist mehrmals verlängert worden, jetzt bis zum 18. Mai. Es gibt Ausnahmen für die reine Versorgung.
Neue Corona-Regeln in Niedersachsen
In Niedersachsen tritt ab 06. Mai ein 5-Stufen-Plan in Kraft. Für Segler ist neu, dass ab diesem Termin “Outdoor-Sportanlagen für alle Sportarten mit dauerhafter Sicherstellung Abstandregelung(2m)geöffnet sind”.
In der 2. Stufe ab 11. Mai ist die „Beherbergung zu touristischen Zwecken“ auch auf Booten wieder erlaubt.
Insgesamt bleibt die Lage in Niedersachsen aber unübersichtlich, da das Land die konkreten Entscheidungen den Landkreisen und Gemeinden überlässt. Es bleibt dem Wassersportler nur, sich vor Ort über die aktuellen Regeln zu informieren.