Orca-Attacken: Meiden Sie die Gebiete
Seit mehreren Monaten häufen sich die Meldungen von heftigen Attacken durch Orca-Gruppen auf große und kleine Segelyachten vor der Atlantikküste von Frankreich, Spanien, Portugal und Marokko. …
Spanien – Erneut Seegebiet nach Orca-Angriffen gesperrt
Schon im September 2020 hatten spanische Behörden nach wiederholten Angriffen von Schwertwalen auf Sportboote ein Seegebiet gesperrt, damals im Nordwesten des Landes. Nun erneut, jetzt westlich der Straße von Gibraltar und zunächst befristet bis zum 20. August.
Das neue Sperrgebiet wurde am 4. August per Beschluss der Capitania Maritima der Region Cadiz bekanntgemacht. Die Behörde sah sich dazu veranlasst, nachdem es zuvor 53 Vorfälle seit Ende März in ihrem Zuständigkeitsbereich gegeben hatte. Einige Attacken der schwarz-weiß gefleckten Orcas waren in der Konsequenz so schwerwiegend, dass die Unterstützung der Seenotrettungsdienste angefordert wurde, auch um in einen Hafen geschleppt zu werden, nachdem die Ruder beschädigt waren. Die meisten dieser 22 Rettungseinsätze fanden im Juli statt.
Nach Analyse der gesammelten Daten kommt die Capitania in Cadiz zu diesen Schlüssen:
- Bei den beteiligten Schiffen handelt es sich hauptsächlich um Segelboote bis 15 m Länge.
- Die Attacken der Zahnwale treten zum größten Teil in einem Streifen zwischen 2 und 12 sm Entfernung von der Küste auf.
Zum Schutz der Menschen auf den Booten und auch der Tiere hat sich die Behörde nun für ein temporäres Sperrgebiet entschieden. Wer einen Hafen oder Ankerplatz in dem Bereich anfahren möchte oder muss kann das Gebiet dennoch passieren, ebenfalls aus Gründen höherer Gewalt. Dabei sollte die Maschine benutzt und den kürzeste Weg gewählt werden, heißt es.
Bei einer Begegnung mit den „Killerwalen“ sollte man folgende Ratschläge beherzigen, schreibt die Capitania Cadiz:
- Maschine stoppen und/oder Segel bergen
- Autopiloten trennen und Ruder loslassen
- Den Gefahrenkreis von Gegenständen verlassen, die sich durch Einwirkung von außen unwillkürlich bewegen könnten (z. B. der Großbaum).
- Andere Boote über UKW-Seefunk informieren.
Meldung der Details eines Vorfalls werden erbeten an die Verkehrsleitstelle und Seenotrettung von Tarifa über UKW-Kanal 10 oder telefonisch unter +34 956 684 740 oder, je nachdem, wo sich der Vorfall ereignete, auch an das Verkehrs- und Seenotrettungszentrum von Cádiz (CCS Cádiz oder Cádiz Traffic) über UKW-Kanal 74 oder telefonisch unter +34 956 214 253.
Hier der Link zum Beschluss mit einer Karte zum Sperrgebiet auf der letzten Seite des PDF:
Autor: Martin Muth
Foto: © Pixabay
Spanien: Seegebiet wegen aggressiver Orca-Schule gesperrt
Es ist ein einmaliger Vorgang: Wegen wiederholter Attacken zumindest einer Schule von Orca-Zahnwalen auf Yachten vor der Nordwestküste Spaniens haben die spanischen Behörden ein Befahrensverbot für einen circa 60 Seemeilen langen Küstenabschnitt ausgesprochen.
Seit dem 19. August waren vor der Küste Galiziens circa 30 Angriffe dokumentiert worden, bei denen vor allem Segelboote bedrängt und beschädigt wurden, insbesondere die Ruderblätter. Auch Besatzungsmitglieder zogen sich bei den Attacken Verletzungen zu. Immer wieder wurde auch die Seenotrettung zu Hilfe gerufen, um Boote sicher an Land zu bringen. Alle Begegnungen mit den Orcas fanden zwischen 2 und 8 sm von der Küste statt, und die Bootsgeschwindigkeiten lagen zwischen 5 und 9 Knoten, entweder ausschließlich unter Segeln oder mit Motor und Segel.
Um zumindest für eine Zeit lang neue Begegnungen zwischen Yachten und den sogenannten “Killerwalen” zu minimieren, hat die Generaldirektion der Handelsmarine (DGMM) im Ministerium für Verkehr, Mobilität und städtische Agenda (Mitma) am 22. September 2020 die Schifffahrt mit Segelyachten bis zu 15 m Länge im Seeraum zwischen Cabo Prioriño Grande nördlich der Hafenstadt A Coruna und Spaniens nördlichster Landspitze, der Punta de Estaca de Bare, zunächst für eine Woche untersagt. Das sollte anschließend über die „Bekanntmachungen für Seefahrer“ verbreitet werden. Segelschiffe in dieser Größenordnung können das Küstengebiet jedoch auf dem direkten Weg Richtung offenes Meer verlassen bzw. von dort einen Hafen oder eine Bucht anlaufen. Zusätzlich zu diesem Verbot soll ab sofort ein Feuerlöschflugzeug das Seegebiet befliegen und nach Orca-Schulen Ausschau halten und ihre Positionen übermitteln.
Die Maßnahme kann verlängert, erweitert oder auf andere Küstengebiete übertragen werden, denn zum Beispiel auch in der Nähe der Straße von Gibraltar im Süden Spaniens hat es ähnliche Vorfälle zwischen Orcas und Segelyachten gegeben, den ersten am 20. Juli. Weitere Gebiete sind der im Süden Spaniens an Portugal grenzende Golf von Cádiz und das Kantabrische Meer, also der küstennahe Bereich der Biskaya. Zusammen haben Meeresbiologen 40 Fälle gelistet. Eine schlüssige Erklärung für das Verhalten der Orcas haben sie bis heute nicht. Sie vermuten, dass diese neuartigen Attacken gegen Segelyachten durch jüngere Killerwale in den Gruppen ausgelöst werden. Da Orcas in Gruppen jagen, werden die anderen Wale in der Schule womöglich zur Nachahmung angeregt.
Den Pressetext des Ministeriums im Original kann man unter diesem Internet-Link aufrufen:
www.mitma.gob.es/el-ministerio/sala-de-prensa/noticias/mar-22092020-1844↗
Spanien / Portugal: Segler wehren Angreifer ab
Gibt es ein neues Gefahrengebiet für Bootsfahrer vor Europas Küsten? Im Golf von Cádiz im Süden Spaniens konnten deutsche Segler noch so gerade verhindern, von Männern in einem stark motorisierten Schlauchboot gekapert zu werden. Ein Hubschrauber der Küstenwache kam zu Hilfe.
Über den Vorfall, der sich am 14. September ereignete, berichtet ausführlich die Segelzeitschrift Yacht auf Ihrer Internet-Präsenz unter https://www.yacht.de/aktuell/panorama/deutsche-segler-von-piraten-attackiert/a125888.html↗
Offenbar wurden die deutschen Segler, mit Ihrem Katamaran Richtung Kroatien unterwegs, schon auf dem Ankerfeld vor dem portugiesischen Faro ausspioniert. Die spanischen Behörden nehmen den Vorfall sehr ernst, in dem Seegebiet agieren Schlepper, die Flüchtlinge von Afrika nach Europa bringen, und auch Drogenschmuggler sind hier unterwegs.
Frankreich: Einreise über See ohne Quarantäne
Yachten dürfen wieder auslaufen
Einreise über See ohne Quarantäne
Die Grande Nation, zuletzt einer der Europameister im Einsperren der Bevölkerung wegen des neuen Corona-Virus‘, lockert nun für Wassersportler die Festmacher. Ab sofort dürfen Boote aller Art bis zu 54 sm vom Heimathafen entfernt bewegt werden. Auch Ausländer könnten davon profitieren.
Das sind die neuen Regeln für ganz Frankreich, sie gelten zunächst bis zum 2. Juni 2020.
- Fahrten innerhalb eines Radius von 54 sm oder 100 km vom Heimathafen sind genehmigt.
- Das Anlaufen von Häfen sowie das Festmachen ist für Sportboote mit französischer oder ausländischer Flagge in einer maximalen Entfernung von 54 sm oder 100 km von ihrem Heimathafen gestattet.
- Vergnügungsschiffe mit französischer oder ausländischer Flagge dürfen nicht mehr als 10 Passagiere befördern.
- Der Kapitän eines Vergnügungsschiffs mit französischer Flagge aus einem fremden Hafen muss dem nächsten Semaphor (besetzte Signalstation, oft neben einem Leuchtturm; d. Red.) seine gesundheitliche Situation mitteilen.
- Die Einfahrt eines Schiffes mit ausländischer Flagge von einem ausländischen Hafen außerhalb der Schengen-Region in französische Hoheitsgewässer bleibt vorerst verboten, wenn das Ziel dieses Schiffes ein Hafen an der französischen Küste ist. Seine kontinuierliche und unbedenkliche Passage ist jedoch gestattet, bis es die französischen Hoheitsgewässer verlässt.
Details zu den bekannt gemachten Erleichterungen kennt der Eigner und Buchautor Wilfried Krusekopf, der seit mehr als 20 Jahren dauerhaft in der Bretagne im Nordwesten Frankreichs ansässig ist. Er schreibt ergänzend:
In Frankreich entscheidet regional jedes Département unterschiedlich. In der Bretagne geht manches etwas schneller als am Mittelmeer. Eigner am Mittelmeer oder in anderen Regionen des Landes müssen sich daher im Hinblick auf das Segeln auf See vor Ort selbst erkundigen.
Beispiel Bretagne:
Dort sind alle Yachthäfen und Winterlager seit dem 11. Mai 2020 wieder von Bootseignern zu nutzen. Boote dürfen aktuell bis max. 300 m vor der Hafeneinfahrt bewegt werden. Die Grenze von 300 m gilt, weil die Behörde, die für den 300-m-Küstenstreifen zuständig ist (Préfecture départementale), nicht für die See jenseits der 300-m-Grenze entscheiden darf. Das macht die „Préfecture maritime“. Beide Behörden sind allerdings dem Département zugeordnet. Leider haben die „Préfectures maritimes“ noch nicht so schnell gearbeitet wie die „Préfectures départementales“, so dass mit der Freigabe für die Bootsnutzung auf dem Meer jenseits der 300-m-Grenze frühestens ab Samstag, 16. Mai, zu rechnen ist.
Yachteigner aus Deutschland mit Liegeplatz oder Winterlager in Frankreich können nun die Rückkehr zu ihrem Boot vorbereiten. Auch Chartersegler könnten nun Ihren Törn in dem beschränkten Umfang antreten. Denn Frankreich praktiziert keine Quarantäneverpflichtung für EU- Bürger, die über See oder Land oder mit dem Flugzeug einreisen, schreibt Wilfried Krusekopf. Und weiter:
Es gibt bis heute, aber vermutlich Ende Mai nicht mehr, zwar Einreisebeschränkungen für Ausländer, aber wer über See einreist, kann im Hafen festmachen, Wasser, Diesel bunkern und auch Lebensmittel einkaufen (mit Maske), es sei denn, die Person ist Covid-19 infiziert und erklärt dies auch. Tests werden nicht flächendeckend durchgeführt. Freies Bewegen, Einkaufen etc. ist im Radius von 100 km um den Liegeplatz erlaubt. Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln und ist sinnvoll überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten.
Die Einreise nach Frankreich wurde ab sofort erleichtert, es gibt nur noch stichprobenartige Kontrollen an der Grenze zu Süd-Deutschland. Es erfolgt kein Notwendigkeitsnachweis einer längeren Fahrt, allerdings gibt es eine Entfernungsbeschränkung auf 100 km Luftlinie als Radius, für Franzosen vom Wohnort gemessen, für Einreisende von Deutschland oder Belgien ab Grenzübergang.
Aber: Sofern der Einreisende ein entsprechendes ausgefülltes Formular der französischen Behörden vorzeigen kann, aus dem ein triftiger Grund hervorgeht, warum man mehr als 100 km weit fahren muss, so darf er das. Allerdings muss zusätzlich eine formlose Bescheinigung einer „Institution, Firma, Hafenbetreiber…“ vorgezeigt werden, die den angegebenen Grund der Einreise bestätigt. Besser sollte darin von dringenden Reparaturarbeiten oder einer Express-Ersatzteillieferung die Rede sein und nicht von Segelurlaub …“
Die Formulare können hier auf Französisch und Englisch heruntergeladen werden:
www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage
EU-Bürger wählen ihre Motive für den Grenzübertritt aus dem unteren Block aus, der darüber ist für Bürger aus Nicht-EU-Ländern. Als Einreisender sollte man das Formular auf Deutsch und Französisch ausgefüllt in der Tasche haben. Krusekopf rät, die Kreuze am besten bei „Transporteurs de marchandises, dont les marins“ und „Équipages et personnels exploitant des vols passagers et cargo, ou voyageant comme passagers pour se positionner sur leur base de départ“ zu machen. Und unbedingt die schon erwähnte zusätzliche Bescheinigung vom Liegeplatz-Betreiber / Hafenbehörde / Vercharterer o. ä. mitführen.
Die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden, hält Wilfried Krusekopf für nicht hoch. Ein Segler und Eigner, der unter Einhaltung der Regelungen vorige Woche von Freiburg nach Rochefort (am Atlantik bei La Rochelle) zu seinem Boot am Liegeplatz anreiste, sei nicht einmal kontrolliert worden.
Spanien: Quarantäne nach Einreise bis Ende Mai
Während die EU-Mitgliedsstaaten über schrittweise Grenzöffnungen diskutieren und in Deutschland die verpflichtende Quarantäne nach einem längeren Aufenthalt im Ausland bald abgeschafft sein könnte, hat Spanien überraschend einen 14-tägigen Hausarrest eingeführt, zunächst bis zum 24. Mai.
Die Mallorca-Zeitung berichtet auf Ihrer Webseite am 13. Mai wie folgt:
Passagiere, die aus dem Ausland nach Spanien einreisen, müssen eine 14-tägige Quarantäne absolvieren. Die Entscheidung der spanischen Regierung, die am Dienstag (12.5.) im spanischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde, gilt ab Freitag (15.5.) und soll in Kraft bleiben, bis der wegen der Coronakrise beschlossene Alarmzustand in Spanien aufgehoben wird. Dieser wurde zuletzt bis zum 24. Mai verlängert. „Personen, die aus dem Ausland ankommen, müssen in den 14 Tagen nach ihrer Ankunft eine Quarantäne ableisten“, heißt es im Gesetzblatt.
Begründet wird die Quarantäne mit der positiven Entwicklung der Corona-Zahlen in Spanien. Der eingeleitete Exit mache es nötig, die Kontrollen zu verschärfen, um einer zweiten Infektionswelle vorzubeugen. Die Regelung sieht vor, dass die Reisenden während der ersten 14 Tage in Spanien in ihrer Wohnung oder Unterkunft bleiben müssen und diese nur verlassen dürfen, um Lebensmittel, Medizin oder Waren des Grundbedarfs zu erwerben oder den Arzt aufzusuchen. Dabei ist die Benutzung von Atemschutzmasken vorgeschrieben. Die Betroffenen müssen mit Kontrollen rechnen.
Ausgenommen von der Quarantäne sind Wanderarbeiter, Transporteure und Besatzungsmitglieder von Flugzeugen sowie Gesundheitsfachkräfte, sofern sie nicht in Kontakt mit Covid-19-Patienten waren. Reiseagenturen, Reiseveranstalter und Transportunternehmen müssen die Passagiere beim Erwerb der Tickets über die in Spanien geltenden Maßnahmen informieren. Bei Flugreisen müssen Passagiere ein Formular ausfüllen (Passenger Location Card), mit dessen Hilfe sie später in Spanien im Bedarfsfall verortet werden können.
Am Flughafen von Palma de Mallorca wurde am 11. Mai das Fiebermessen bei Passagieren eingeführt.
Spanien: Nautiksektor im Abschwung wie zuletzt 2008
Der spanische Nautiksektor hat die Regierung akut um dringende Unterstützung gebeten. Der Industrieverband ANEN beziffert dabei einen Rückgang der Bootsregistrierungen um 77 % für April und einen Rückgang der Registrierungen um 37,3 % für die ersten vier Monate des Jahres.
Den Angaben von ANEN folgend, sind alle Längen und Arten von Sportbooten von der Covid-19-Pandemie betroffen. So lief die Vercharterung von Booten bis Februar sehr gut. Allein dieser Sektor ging im April um 79 % und in den ersten vier Monaten des Jahres um 42,9 % zurück.
“Der Sektor ist in Gefahr”, sagt der Generalsekretär von ANEN. “Die akkumulierten Verluste in den Monaten März und April, kurz zu Beginn der Saison, lassen uns ein Szenario erahnen, wie wir es in der Krise von 2008 erlebt haben, in dem fast 70 % des Geschäftsgefüges des Sektors verloren gegangen sind mit dem entsprechenden Abbau von Beschäftigung und Produktivität.”
Um den Verlust von Arbeitsplätzen zu vermeiden (gesamt 82.000 in der Branche, u. a. Bau von Sportbooten, nautischen Sportanlagen, Bootsverleih, Wartung und Reparatur, nautische Schulen, Beratungsdienste), fordert ANEN von der Regierung auch Steuervergünstigungen. Man möchte zum Beispiel den niedrigen Mehrwertsteuersatz von 10 %, wie ihn z. B. Hotels, Restaurants und Campingplätze haben. So hat es in Teilen Italien gemacht, schon vor der Corona-Krise.
Portugal: Madeira Häfen dürfen nur im Notfall angelaufen werden.
Auf Nachfrage der DSV Kreuzer-Abteilung hat uns die Pressestelle von Portos da Madeira mitgeteilt, dass die Häfen und Marinas auf Madeira weiterhin bis zum 31.03.2020 für Yachten und Kreuzfahrtschiffe gesperrt sind. Ausnahmen werden nur im Notfall erteilt, wenn diese gerechtfertigt sind und eine Kontrolle durch die regionale Gesundheitsbehörde erfolgt. Es ist auch im Notfall sicherzustellen, dass keine Personen ohne Erlaubnis an Land gehen.
Diese Maßnahmen beziehen sich auf eine Regionalen Verordnung der Regierung, n.º 101/2020 Punkt 8..
Kap Verden: Häfen dürfen nur nach vorheriger Anmeldung und Freigabe angelaufen werden
Unser Repräsentant auf den Kap Verden von der Marina Mindelo auf Sao Vincente hat uns folgende Informationen übermittelt.
Yachten die Sao Vincente anlaufen müssen außerhalb des Hafens ankern und Kontakt über UKW-Kanal 72 mit den Behörden aufnehmen oder UKW-Kanal 16 mit der Polizei und auf Anweisungen zum Einlaufen warten.
Nach der Freigabe /Clearance durch die Küstenwache dürfen Besatzungen an Land. Die Küstenwache ist 24 h Stunden erreichbar.
Unser Repräsentant Herr Meyer-Scheel empfiehlt 24h vor Einlaufen in der Marina Mindelo ETA, Name des Kapitäns , Besatzungsmitglieder, Bootsname an die Marina zu übermitteln, um das Einklarieren zu erleichtern.
Kontakt:
Reception marina mindelo Tel 00238 2300032
[email protected] [email protected]
daily 09h til 18h30, Sat and Sundays 09 – 12h, 15h – 18h
Spanien – Kanaren: Häfen sind für einlaufende Yachten gesperrt
Unsere Repräsentantin auf Lanzarote hat uns darüber informiert, dass bis zum 20.April 2020 generell kein Schiff mehr einen Hafen auf den Kanaren anlaufen darf.
Zwar dürfen die bereits im Hafen liegenden Schiffe auslaufen, diese dürfen aber unter keinen Umständen erneut in die Hafen zurückkehren.
Des Weiteren dürfen generell keine Besatzungsmitglieder ausgeschifft werden. Auf den Kanaren herrscht wie auf dem Festland eine generelle Ausgangssperre, d.h. auch Bootsbesatzungen müssen an Bord bleiben. Nur im Notfall darf man auf die Straße, sowie um einen Arzt oder Apotheken aufzusuchen, bzw. im Supermarkt einzukaufen. Alle anderen Geschäfte sind geschlossen, inklusive Banken, Autovermietungen und Hotels, Taxis dürfen jeweils nur eine Person transportieren.
In der Marina Lanzarote dürfen Schiffe zur Zeit noch ausklarieren und auslaufen, diese dürfen ebenfalls Treibstoff bunkern. Nach dem Verlassen des Hafens ist kein erneutes Einlaufen in einen Hafen der Kanaren gestattet.
Kontakt Marina Lanzarote:
Öffnungszeiten: täglich von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Kontaktdaten Marinabüro:
Email: [email protected]
Telefonnummern: (0034) 663 263 oder (0034) 648 524 649
Das Schiffswerftbüro ist geöffnet von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr. Allerdings werden arbeiten mit weniger Personal ausgeführt.
Kontaktdaten:
Email: [email protected]
Telefonnummer: (0034) 605 812 289 oder (0034) 630 737 916