Orca-Attacken: Meiden Sie die Gebiete
Seit mehreren Monaten häufen sich die Meldungen von heftigen Attacken durch Orca-Gruppen auf große und kleine Segelyachten vor der Atlantikküste von Frankreich, Spanien, Portugal und Marokko. …
Frankreich: Paris Boat Show abgesagt
Der französische Verband der Schifffahrtsindustrie FIN (Fédération des Industries Nautiques) hat bekannt gegeben, dass man sich nach der jüngsten Ankündigung des französischen Gesundheitsministers gezwungen sah, die Pariser Bootsausstellung im Dezember abzusagen.
Wegen steigender Corona-Infektionszahlen waren eine Reihe restriktiverer Maßnahmen für Paris angekündigt worden, insbesondere die Senkung der Höchstzahl der bei Großveranstaltungen zugelassenen Personen von 5.000 auf 1.000. Laut FIN erlaubt dieses neue Reglement nicht mehr, die Durchführung der Bootsausstellung in diesem Jahr in Betracht zu ziehen.
Normalerweise bringt die Veranstaltung jedes Jahr Anfang Dezember circa 200.000 Besucher und 800 Aussteller am Porte de Versailles zusammen. Für die Sicherheit in Corona-Zeiten hatte FIN beim französischen Staat beantragt, drei getrennte Ausstellungen mit striktem Flussmanagement maximal 5.000 Besucher pro Show organisieren zu können.
Frankreich: Jetzt auch Korsika Risikogebiet
Nach der Côte d’Azur in Südfrankreich fällt nun auch die bei Seglern so beliebte Mittelmeerinsel Korsika als Teil Frankreichs zu den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikogebieten im Hinblick auf die Ausbreitung des Corona-Virus‘. Das Auswärtige Amt warnt deshalb vor Reisen dorthin.
Die Zahl der Neuinfektionen überstieg auf Korsika mehr als 50 pro Woche bezogen auf 100.000 Einwohner, die Schwelle für eine Einstufung als Risikogebiet. Daraus resultiert bei der Einreise nach Deutschland eine Quarantäneverpflichtung und ggf. ein verpflichtender kostenloser COVID-19-PCR-Test.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amts heißt es:
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Regionen Île-de-France, Provence-Alpes-Côte-d’Azur, Auvergne-Rhône-Alpes, Occitanie, Nouvelle-Aquitaine, Hauts-de-France sowie Corse (Korsika) wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Auch vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Französisch-Guyana, St. Martin, Guadeloupe und La Réunion wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Von Reisen in die übrigen französischen Überseegebiete, für die Einreisebeschränkungen bestehen, wird dringend abgeraten.
Details unter www.auswaertiges-amt.de↗ , Suchbegriff „Frankreich“. Dort „Reise- und Sicherheitshinweise“.
Frankreich-Monaco: Boat Shows abgesagt wegen Corona
Während die Cannes Boat Show noch alles vorbereitete für die Veranstaltung in Südfrankreich Anfang September, war die Monaco Yacht Show Ende September schon von den Organisatoren abgesagt worden. Nun folgte auch das Aus für Cannes, wo nicht nur große Yachten gezeigt werden.
Für viele Aussteller und Pressevertreter kam die Nachricht des Veranstalters Reed Exhibitions circa zwei Wochen vor Beginn sehr überraschend, Flüge und Hotels waren längst gebucht. Reed gibt die Schuld den regionalen Behörden, die das Hygiene-Konzept nicht akzeptiert hätten, die wiederum weisen das zurück.
Frankreich: Einreise über See ohne Quarantäne
Yachten dürfen wieder auslaufen
Einreise über See ohne Quarantäne
Die Grande Nation, zuletzt einer der Europameister im Einsperren der Bevölkerung wegen des neuen Corona-Virus‘, lockert nun für Wassersportler die Festmacher. Ab sofort dürfen Boote aller Art bis zu 54 sm vom Heimathafen entfernt bewegt werden. Auch Ausländer könnten davon profitieren.
Das sind die neuen Regeln für ganz Frankreich, sie gelten zunächst bis zum 2. Juni 2020.
- Fahrten innerhalb eines Radius von 54 sm oder 100 km vom Heimathafen sind genehmigt.
- Das Anlaufen von Häfen sowie das Festmachen ist für Sportboote mit französischer oder ausländischer Flagge in einer maximalen Entfernung von 54 sm oder 100 km von ihrem Heimathafen gestattet.
- Vergnügungsschiffe mit französischer oder ausländischer Flagge dürfen nicht mehr als 10 Passagiere befördern.
- Der Kapitän eines Vergnügungsschiffs mit französischer Flagge aus einem fremden Hafen muss dem nächsten Semaphor (besetzte Signalstation, oft neben einem Leuchtturm; d. Red.) seine gesundheitliche Situation mitteilen.
- Die Einfahrt eines Schiffes mit ausländischer Flagge von einem ausländischen Hafen außerhalb der Schengen-Region in französische Hoheitsgewässer bleibt vorerst verboten, wenn das Ziel dieses Schiffes ein Hafen an der französischen Küste ist. Seine kontinuierliche und unbedenkliche Passage ist jedoch gestattet, bis es die französischen Hoheitsgewässer verlässt.
Details zu den bekannt gemachten Erleichterungen kennt der Eigner und Buchautor Wilfried Krusekopf, der seit mehr als 20 Jahren dauerhaft in der Bretagne im Nordwesten Frankreichs ansässig ist. Er schreibt ergänzend:
In Frankreich entscheidet regional jedes Département unterschiedlich. In der Bretagne geht manches etwas schneller als am Mittelmeer. Eigner am Mittelmeer oder in anderen Regionen des Landes müssen sich daher im Hinblick auf das Segeln auf See vor Ort selbst erkundigen.
Beispiel Bretagne:
Dort sind alle Yachthäfen und Winterlager seit dem 11. Mai 2020 wieder von Bootseignern zu nutzen. Boote dürfen aktuell bis max. 300 m vor der Hafeneinfahrt bewegt werden. Die Grenze von 300 m gilt, weil die Behörde, die für den 300-m-Küstenstreifen zuständig ist (Préfecture départementale), nicht für die See jenseits der 300-m-Grenze entscheiden darf. Das macht die „Préfecture maritime“. Beide Behörden sind allerdings dem Département zugeordnet. Leider haben die „Préfectures maritimes“ noch nicht so schnell gearbeitet wie die „Préfectures départementales“, so dass mit der Freigabe für die Bootsnutzung auf dem Meer jenseits der 300-m-Grenze frühestens ab Samstag, 16. Mai, zu rechnen ist.
Yachteigner aus Deutschland mit Liegeplatz oder Winterlager in Frankreich können nun die Rückkehr zu ihrem Boot vorbereiten. Auch Chartersegler könnten nun Ihren Törn in dem beschränkten Umfang antreten. Denn Frankreich praktiziert keine Quarantäneverpflichtung für EU- Bürger, die über See oder Land oder mit dem Flugzeug einreisen, schreibt Wilfried Krusekopf. Und weiter:
Es gibt bis heute, aber vermutlich Ende Mai nicht mehr, zwar Einreisebeschränkungen für Ausländer, aber wer über See einreist, kann im Hafen festmachen, Wasser, Diesel bunkern und auch Lebensmittel einkaufen (mit Maske), es sei denn, die Person ist Covid-19 infiziert und erklärt dies auch. Tests werden nicht flächendeckend durchgeführt. Freies Bewegen, Einkaufen etc. ist im Radius von 100 km um den Liegeplatz erlaubt. Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln und ist sinnvoll überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten.
Die Einreise nach Frankreich wurde ab sofort erleichtert, es gibt nur noch stichprobenartige Kontrollen an der Grenze zu Süd-Deutschland. Es erfolgt kein Notwendigkeitsnachweis einer längeren Fahrt, allerdings gibt es eine Entfernungsbeschränkung auf 100 km Luftlinie als Radius, für Franzosen vom Wohnort gemessen, für Einreisende von Deutschland oder Belgien ab Grenzübergang.
Aber: Sofern der Einreisende ein entsprechendes ausgefülltes Formular der französischen Behörden vorzeigen kann, aus dem ein triftiger Grund hervorgeht, warum man mehr als 100 km weit fahren muss, so darf er das. Allerdings muss zusätzlich eine formlose Bescheinigung einer „Institution, Firma, Hafenbetreiber…“ vorgezeigt werden, die den angegebenen Grund der Einreise bestätigt. Besser sollte darin von dringenden Reparaturarbeiten oder einer Express-Ersatzteillieferung die Rede sein und nicht von Segelurlaub …“
Die Formulare können hier auf Französisch und Englisch heruntergeladen werden:
www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage
EU-Bürger wählen ihre Motive für den Grenzübertritt aus dem unteren Block aus, der darüber ist für Bürger aus Nicht-EU-Ländern. Als Einreisender sollte man das Formular auf Deutsch und Französisch ausgefüllt in der Tasche haben. Krusekopf rät, die Kreuze am besten bei „Transporteurs de marchandises, dont les marins“ und „Équipages et personnels exploitant des vols passagers et cargo, ou voyageant comme passagers pour se positionner sur leur base de départ“ zu machen. Und unbedingt die schon erwähnte zusätzliche Bescheinigung vom Liegeplatz-Betreiber / Hafenbehörde / Vercharterer o. ä. mitführen.
Die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden, hält Wilfried Krusekopf für nicht hoch. Ein Segler und Eigner, der unter Einhaltung der Regelungen vorige Woche von Freiburg nach Rochefort (am Atlantik bei La Rochelle) zu seinem Boot am Liegeplatz anreiste, sei nicht einmal kontrolliert worden.
Frankreich – aktuelle Sperrungen der Binnenwasserstraßen
Die für die französischen Binnenwasserstraßen verantwortliche Verwaltung Voies Navigable de France (VNF) hat auf ihrer Internetseite die jährlichen Sperrungen von Brücken, Kanälen und Schleusen veröffentlicht. Beide Informationen liegen in Tabellen und in Kartenform vor und sind über diesen Link einsehbar.