Spanien: Reisewarnung
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Spanien. Auch die Balearen sind davon betroffen. Besonders Mallorca. Das bedeutet, Reiserückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen sich auf Corona testen lassen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie lassen sich schon im Urlaubsland in den 48 Stunden vor der Abreise testen. Dann müssen sie den Test aber selbst bezahlen. Oder sie lassen sich bis zu drei Tage nach der Rückkehr in Deutschland testen. Das ist dann kostenlos. In häuslicher Quarantäne muss man so lange bleiben, bis das Testergebnis da ist.
Eine Reisewarnung “ist kein Reiseverbot, aber die klare Ansage: Wer aus dem Spanienurlaub kommt, muss in Quarantäne, solange er kein negatives Testergebnis hat”, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur “Bild am Sonntag”.
Die Kanarischen Inseln sind von dieser Maßnahme bislang nicht betroffen. Die Infektionszahlen befinden sich dort weiterhin auf niedrigem Niveau.
Montenegro: Quarantäneanforderung beseitigt
Die deutsche Botschaft in der montenegrinischen Hauptstadt Podgorica teilt mit, dass die von den montenegrinischen Behörden erlassenen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Atemwegserkrankung COVID-19 mittlerweile weitestgehend gelockert bzw. aufgehoben wurden.
In der letzten Sitzung des Nationalen Koordinierungsrates vom 28.05.2020 wurde auch beschlossen, dass ab 01. Juni 2020 eine quarantänefreie Einreise aus Deutschland möglich ist. Man kann sich darüber hinaus wieder frei im Land bewegen.
Kroatien: Einreisen erlaubt, Quarantäne ausgesetzt
Es geht voran an der Adria. Das Land mit der langen Küste und mehr als 1.000 Inseln, versucht nach einem erfolgreichen Kampf gegen den Corona-Virus die touristische Saison so gut wie möglich zu retten und hat die Einreise spürbar erleichtert. Davon können auch Bootseigner profitieren.
Die deutsche Botschaft in der kroatischen Hauptstadt Zagreb informiert dazu mit diesem Text:
„Kroatien hat die am 19.3.2020 verfügte Grenzschließung teilweise gelockert. Ausländer können einreisen, sofern sie in Kroatien ihren Lebensmittelpunkt haben und an diesen zurückkehren, oder wenn sie im Rahmen einer Geschäftsreise einreisen. Nach Auskunft des nationalen Krisenstabs Kroatiens ist Ausländern seit 11.5.2020 außerdem die Einreise erlaubt, wenn ein geeigneter Nachweis über Immobilien- oder Bootseigentum in Kroatien erbracht wird. Eine Einreise ist ferner möglich, wenn sie im wirtschaftlichen Interesse Kroatiens liegt. Der Botschaft liegen bislang keine belastbaren Informationen darüber vor, welche Kriterien die kroatische Grenzpolizei für die Feststellung der Einreisevoraussetzungen anwendet.
Transitreisen sind weiterhin erlaubt. Ein Transit ist jedoch nur auf Autobahnen möglich. Etwaige kurze Pausen sind nur an ausgewiesenen Raststätten↗ erlaubt.
Sofern eine Einreise nach Kroatien zulässig ist, unterliegen Ausländer seit 11.5.2020 nicht mehr der verpflichtenden 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Sie bleiben allerdings aufgefordert, strenge Hygieneregeln zu befolgen, soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren und bei Auftreten von Krankheitssymptomen unverzüglich den örtlichen Epidemiologen zu kontaktieren. …
Reisenden auf eigener Achse wird empfohlen, die Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen in den Ländern auf ihrer Reiseroute zu besuchen. Mit Wirkung vom 11.5.2020 wurde auch die am 23.3.2020 eingeführte Passierscheinpflicht für Pkw-Fahrten aufgehoben. …“
Der ganze Text ist unter diesem Link nachzulesen:
https://zagreb.diplo.de/hr-de/coronavirus-informationen-fuer-reisende-nach-kroatien/2318008↗
Nach Auskunft des Kroatien-Experten Karl-Heinz Beständig, Autor des bekannten Adria-Revierführers „888 Häfen und Buchten“, ist die Passage mit dem Pkw durch Österreich und Slowenien möglich. Für die Grenzkontrollen, gerade in Kroatien, sollten Eigner unbedingt den Liegeplatzvertrag mitführen. Was vom Hafen aus möglich ist, lässt sich dann bei den Hafenbehörden erfragen. Nach einer Aussage des kroatischen Tourismusministers sollen nun auch Charterkunden nach Kroatien reisen können. Das ist aktuell noch inoffiziell, die Charterfirmen können dazu entsprechende Auskunft geben. Zur Öffnung der Häfen für Einreise über See ist zurzeit noch nichts bekannt.
Spanien: Quarantäne nach Einreise bis Ende Mai
Während die EU-Mitgliedsstaaten über schrittweise Grenzöffnungen diskutieren und in Deutschland die verpflichtende Quarantäne nach einem längeren Aufenthalt im Ausland bald abgeschafft sein könnte, hat Spanien überraschend einen 14-tägigen Hausarrest eingeführt, zunächst bis zum 24. Mai.
Die Mallorca-Zeitung berichtet auf Ihrer Webseite am 13. Mai wie folgt:
Passagiere, die aus dem Ausland nach Spanien einreisen, müssen eine 14-tägige Quarantäne absolvieren. Die Entscheidung der spanischen Regierung, die am Dienstag (12.5.) im spanischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde, gilt ab Freitag (15.5.) und soll in Kraft bleiben, bis der wegen der Coronakrise beschlossene Alarmzustand in Spanien aufgehoben wird. Dieser wurde zuletzt bis zum 24. Mai verlängert. „Personen, die aus dem Ausland ankommen, müssen in den 14 Tagen nach ihrer Ankunft eine Quarantäne ableisten“, heißt es im Gesetzblatt.
Begründet wird die Quarantäne mit der positiven Entwicklung der Corona-Zahlen in Spanien. Der eingeleitete Exit mache es nötig, die Kontrollen zu verschärfen, um einer zweiten Infektionswelle vorzubeugen. Die Regelung sieht vor, dass die Reisenden während der ersten 14 Tage in Spanien in ihrer Wohnung oder Unterkunft bleiben müssen und diese nur verlassen dürfen, um Lebensmittel, Medizin oder Waren des Grundbedarfs zu erwerben oder den Arzt aufzusuchen. Dabei ist die Benutzung von Atemschutzmasken vorgeschrieben. Die Betroffenen müssen mit Kontrollen rechnen.
Ausgenommen von der Quarantäne sind Wanderarbeiter, Transporteure und Besatzungsmitglieder von Flugzeugen sowie Gesundheitsfachkräfte, sofern sie nicht in Kontakt mit Covid-19-Patienten waren. Reiseagenturen, Reiseveranstalter und Transportunternehmen müssen die Passagiere beim Erwerb der Tickets über die in Spanien geltenden Maßnahmen informieren. Bei Flugreisen müssen Passagiere ein Formular ausfüllen (Passenger Location Card), mit dessen Hilfe sie später in Spanien im Bedarfsfall verortet werden können.
Am Flughafen von Palma de Mallorca wurde am 11. Mai das Fiebermessen bei Passagieren eingeführt.