Ostsee: Sperrung der Schlei
Das Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck hat am 24.06.2020 bekanntgegeben, dass die Schlei bei Km 36,95 für zwei Tage gesperrt wird.
Grund sind Arbeiten an den Hochspannungsleitungen die östlich der Brücke von Lindaunis über die Schlei führen, Höhe Tonnenpaar 51 und 48.
Bekanntmachung für Seefahrer 133/20↗ löst damit die Bekanntmachung für Seefahrer 132/20 ab.
Sperrzeiten:
am 14.07. in der Zeit von 11:00 Uhr bis 17:30 Uhr
am 15.07. in der Zeit von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr
am 16.07. in der Zeit von 07:30 Uhr bis 14:30 als Reserve
Norddeutschland: Quarantänebestimmungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen
Vor dem Hintergrund der derzeitig im Bundesgebiet auftretenden Corona Hotspots, haben Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ihre Einreisebestimmungen verschärft. Dies betrifft auch Seglerinnen und Segler aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands, die planen an den Küsten der norddeutschen Bundesländer zu segeln.
Schleswig-Holstein ab dem 25.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder aus einem Risikogebiet aus Deutschland zu touristischen Zwecken einreisen wollen, müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
- Es gelten Ausnahmen für die Durchreise, täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendige und unaufschiebbare berufliche oder medizinische Gründe, oder wenn man sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) – Landesverordnung zur Änderung von Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus in Schleswig-Holstein↗
Hinweise für Urlauber aus dem In- und Ausland des Landes Schleswig-Holstein↗
Mecklenburg-Vorpommern ab dem 23.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder sich in den letzten 7 Tagen in einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, müssen ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) Vom 8. Mai 2020↗
10 Richtlinien für ein gesundes Miteinander im Urlaub des Landes Mecklenburg-Vorpommern↗
Niedersachsen ab dem 26.06.2020:
- Ab dem 26.06.2020 ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben, zu beherbergen.
- Personnen die ein ärztliches Attest vorweisen können, dass nicht älter als 48 Stunden ist, ist die Beherbergung aus den betroffenen Kreisen gestattet.
Baltische Staaten: Einreisebestimmungen Estland Lettland Litauen
Die Baltischen Staaten haben mit die niedrigsten Infektionszahlen in der EU und sind nicht nur in der Coronakrise eine Reise wert.
Allerdings gibt es auch hier einiges zu beachten, Einwohner aus anderen EU-Staaten und der Schweiz dürfen einreisen ohne in eine 14-tägige Quarantäne gehen zu müssen, so lange der Infektionskoeffizient der Länder, aus denen man einreist, den Vorgaben entspricht. Dies muss nicht zwangsläufig das Heimatland sein.
Die baltischen Staaten veröffentlichen jeweils auf den offiziellen Seiten Listen mit Ländern zu dem Infektionskoeffizient:
Estland:
Koeffizient im Herkunftsland unterhalb von 15 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist
Infektionskoeffizenten Estland↗
Lettland:
Koeffizient im Herkunftsland unterhalb von 15 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist
Infektionskoeffizenten Lettland↗
Litauen:
Koeffizient im Herkunftsland unterhalb von 25 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer 2-Wochen-Frist
Infektionskoeffizient Litauen↗
Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden sollte man daher dringend die Infektionszahlen aus dem Herkunftsland im Blick behalten.
Weitere Informationen finden sie auf den Seiten des Auswärtiges Amtes:
Estland: Reise- und Sicherheitshinweise↗
Polen: Einreise und Transit über die Oder
Polen hat am 13.06.2020 seine Grenzen für EU-Bürger geöffnet und ist damit auch für Segler aus der EU wieder erreichbar.
Gleiches gilt für Segler die Ihr Boot aus/nach Berlin oder Brandenburg von / zur Ostsee überführen möchten.
Am 16.06.2020 erreichte uns abends die Information das Mitglieder der DSV Kreuzer-Abteilung in Swinemünde von der Grenzpolizei höflich, aber bestimmt darüber informiert wurden, dass Sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssten. Gleichzeitig konnten Segler in Stettin ohne Probleme anlegen.
Die DSV Kreuzer-Abteilung hat daraufhin das Auswärtige Amt Polen, den Polnischen Grenzschutz und das Polnische Fremdenverkehrsamt angeschrieben und um Klärung gebeten.
Mit freundlicher Unterstützung des Polnischen Fremdenverkehrsamts↗ und der Polnischen Botschaft Berlin haben wir die Bestätigung des Polnischen Grenzschutzes erhalten, dass deutsche Segler polnische Gewässer ohne eine 14-tägige Quarantäne befahren werden können, dies schließt auch den Transit auf der Oder ein.
Gleichzeitig weist der Polnische Grenzschutz daraufhin, das dies nur für Boote gilt die aus EU-Hoheitsgebieten kommen.
Update Dänemark: Einreise mit dem Boot 6 Tage Regelung
Der dänische Marinaverband FLID – Foreningen af Lystbådehavne i Danmark hat ein Formular erstellt in dem deutsche Segler 6 Buchungen für Häfen ab dem 15.06.2020 vornehmen können.
Informationen zu dem Verfahren erhalten sie von FLID in deutscher Sprache auf Havneguide.dk ↗. Das Formular ↗ kann auf der Seite von Havneguide heruntergeladen werden. Dieses Formular muss ausgefüllt und per E-Mail an [email protected] gesendet werden, anschießend erhält man eine Bestätigung, die ausgedruckt und an Bord mitgeführt werden muss. Es gibt keine Garantie für einen bestimmten Liegeplatz. Es scheint ebenfalls so zu sein, dass die gewählten Reservierungen aus Sicherheitsgründen, wie z.B. Wetter-, Wind- und Platzverhältnissen geändert werden können.
Wir werden Sie diesbezüglich weiter informieren.
Feste Liegeplätze können für bestimmte Häfen über www.marinabooking.dk ↗reserviert werden.
Polen: Grenzöffnung schon am 13. Juni
Die polnische Regierung hat mitgeteilt, dass die Grenzen nach Deutschland am 13. Juni um 00.00 Uhr wieder geöffnet werden sollen. Auch die kleineren Grenzübergänge sollen dann wieder geöffnet werden. Die bisher geltenden Quarantäneregeln entfallen damit. Das berichtet der NDR↗ in seiner gestrigen Onlineausgabe. Auch der Eisenbahn- und Flugverkehr soll zügig wieder aufgenommen werden. Weitere Informationen auf der offiziellen Seite Polens gov.pl↗.
Dänemark: Weitere Öffnung der Grenze
Aktualisiert am 12.06.2020
Ab Montag, 15. Juni können Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein wieder nach Dänemark einreisen. Man benötigt keinen wichtigen Grund mehr für die Einreise. Das sind gute Nachrichten für viele Bootsbesitzer.
Außerdem dürfen alle EU-Bürger und die Bürger Großbritanniens, die Boote in Dänemark haben, einreisen. In der Ankündigung des Justizministeriums ↗ heißt es weiter, dass alle Boote den Ferienhäusern gleichgestellt werden. Auch eine Durchreise in andere Länder ist für diesen Personenkreis jetzt wieder problemlos möglich.
Informationen zur Einreise für Bootseigner sind jetzt auch in englischer Sprache auf der Seite der Dänischen Polizei↗ zu finden.
Kroatien: Tipps für die Einreise
Das Land mit der langen Adriaküste lässt seit Pfingsten wieder Touristen ins Land. Das nutzen auch Eigner und Charterkunden. Die Anreise gestaltet sich mittlerweile offenbar sehr unkompliziert wie Erfahrungen zeigen – vorausgesetzt man führt die notwendigen Unterlagen mit …
Den Praxis-Test hat Dirk Kadach von 1. Klasse Yachten in Heiligenhafen, die mit Stützpunkten in Kroatien vertreten sind, gemacht und dokumentiert, https://youtu.be/GkTokssuvyg.
Demnach ist die Durchfahrt durch Österreich und Slowenien problemlos. Es müssen nur die nötigen Unterlagen mitgeführt werden. Eigner benötigen den Liegeplatzvertrag, Charterer den Chartervertrag, Bordpass und eine Crewliste. Jeder sollte sich vor der Abreise auf der Website entercroatia.mup.hr registrieren und einen Ausdruck mitführen (in jedem Pkw), das erspart Verzögerungen bei der Einreise nach Kroatien.
Kroatien hat keine Beschränkungen hinsichtlich der Größe einer Crew und ihrer Zusammensetzung.
Kroatien: Gratis Tagesliegeplatz und 30 % Rabatt im Juni
Mit 22 Sportboothäfen ist die halb staatliche Marina-Kette Adriatic Croatia International Club (ACI) der Platzhirsch an der Adria. Um dem nautischen Tourismus in der ersten Phase des Ausstiegs aus dem Corona-Lock-Down zusätzlichen Schwung zu verleihen, gibt es in den Marinas im Juni Vorteile.
Noch bis zum 30. Juni erhalten alle Eigner mit einem Jahresliegeplatz in einer der ACI-Marina kostenlose Tagesliegeplätze in allen anderen ACI-Marinas. Allen anderen Bootsfahrern wird eine Ermäßigung von 30 % auf die geltenden Tarife gewährt.
Es gelten dazu diese Details:
Eine Privatyacht kann auf einem Tagesliegeplatz für maximal zwei Tage pro Marina kostenlos festmachen.
Ein Charterboot und seine Nutzer können auf einem Tagesliegeplatz für maximal einen Tag pro Marina während der Charterdauer kostenlos festmachen.
Der Tagesliegeplatz muss im Voraus und ausschließlich über die mobile Anwendung ACI-App oder das Online-Buchungssystem ACI Online Booking gebucht werden.
Alle anderen Bootsfahrer erhalten bis 30. Juni in allen ACI-Marinas eine Ermäßigung von 30 % auf den Preis des Tagesliegeplatzes, sofern die Reservierung und die Zahlung im Voraus über die mobile Anwendung ACI-App oder über das Online-Buchungssystem ACI Online Booking gemacht wird.
Details unter: www.aci-marinas.com/de/free-daily-berths-discounts-june-aci-marinas
Montenegro: Quarantäneanforderung beseitigt
Die deutsche Botschaft in der montenegrinischen Hauptstadt Podgorica teilt mit, dass die von den montenegrinischen Behörden erlassenen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Atemwegserkrankung COVID-19 mittlerweile weitestgehend gelockert bzw. aufgehoben wurden.
In der letzten Sitzung des Nationalen Koordinierungsrates vom 28.05.2020 wurde auch beschlossen, dass ab 01. Juni 2020 eine quarantänefreie Einreise aus Deutschland möglich ist. Man kann sich darüber hinaus wieder frei im Land bewegen.