KA-Lehrgang – Smutje leicht gemacht
Die Festtage sind vorbei – trotzdem kein Grund für “Schmalhans-Küchenmeister”. Am 12.01.2019 geht die KA mit einem neuen Kurs ins Rennen. Das Thema “Kochen an Bord” hört sich vielleicht auf den ersten Blick etwas kurios an. Wer aber bei den beengten Verhältnissen an Bord schon versucht hat bei Seegang auf einem Gas- oder Spirituskocher eine Mahlzeit für hungrige Vollmatrosen zu kochen, der oder die weiß, wovon die Rede ist.
Der Kurs vermittelt in der kleinen Gruppe, wie man schnelle und schmackhafte Gerichte für alle Beaufortgrade zubereitet. Der Lehrgangsort wird Hamburg sein, die Kosten betragen für KA-Mitglieder 70 Euro. Natürlich wird in gemeinschaftlicher Runde verzehrt, was unter der Anleitung einer erfahrenen Seglerin mit langjähriger Kombüsenerfahrung zubereitet wurde.
Lesen Sie mehr darüber in den Nautischen Nachrichten, die Sie in wenigen Tagen in der Post haben werden. Oder melden Sie sich gleich bei uns an unter [email protected]
Frohe Weihnacht!
Das Team der DSV Kreuzer-Abteilung wünscht allen Wassersportlerinnen und Wassersportlern erholsame und besinnliche Weihnachtstage. Das gilt besonders für alle Seglerinnen und Segler, die dieser Tage in der Fremde auf den Weltmeeren unterwegs sind. Möge ein achterlicher Wind Sie schnell und vor allem gesund und munter zu Ihrem Zielhafen führen.
Ihnen allen frohe Weihnacht und Danke, dass Sie 2018 mit uns gesegelt sind!
Deutschland – Die Yacht als Umzugsgut
Wer eine Yacht in das Gebiet der Europäischen Union einführt, muss üblicherweise tief in die Tasche greifen und die Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entrichten. Aber es gibt auch eine Konstellation, bei der der Eigner die Einfuhrumsatzsteuer vermeiden kann.
Gemäß Art. 3 Zollbefreiungsverordnung sind Waren natürlicher Personen, die zudem ihren gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der Gemeinschaft verlegen, abgabenbefreit. Es muss eine Zollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in den zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung am Eingangszollamt gestellt werden.
Art. 3 besagt, dass der gewöhnliche Wohnsitz vor der Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebiets der Union bestanden haben muss. Ausnahmen sind möglich, wenn der Begünstigte nachweisen kann (z. B. durch seinen Arbeitsvertrag), dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EU zu leben.
Die mitgeführten Waren müssen dem Begünstigten tatsächlich gehören, und von ihm – im Falle nicht verbrauchbarer Waren – seit mindestens sechs Monaten in dem Herkunfts-Drittland vor der Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes in die EU benutzt worden sein. Der Nachweis erfolgt durch Rechnungen, Kaufverträge etc. Das Umzugsgut darf am neuen Wohnort nur zu den gleichen Zwecken wie vorher genutzt werden.
Werden Fahrzeuge oder Sportflugzeuge als Übersiedlungsgut angemeldet, ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war (z. B. Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde).
Waren, die als Übersiedlungsgut zur Endverwendung (mit gleichzeitiger Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr) abgefertigt werden, unterliegen weiterhin der zollamtlichen Überwachung. Das heißt, sie dürfen zwölf Monate lang – gerechnet ab der Annahme des entsprechenden Antrags – keiner anderen Person überlassen werden. Das heißt, sie dürfen insbesondere nicht verliehen, verpfändet, vermietet, verkauft oder verschenkt werden.
BSC Vortragsreihe – “Eine Frau wagt Meer”
Die Vortragsreihe des Blankeneser Segel-Clubs (BSC) geht weiter und die Fahrtensegler aller Vereine sind dazu eingeladen. Am Dienstag, 18.12.2018 berichtet Mareike Guhr auf dem Clubponton des BSC unter dem Titel “Eine Frau wagt Meer” von ihren Erlebnissen auf großer Fahrt. Der Eintritt ist kostenlos.
Das aktuelle Programm finden Sie auf der Seite des Blankeneser Segel-Clubs unter www.bsc-hamburg.de oder kontaktieren Sie den Koordinator, Dr. Ulf Schelhorn (0179-5259279).
BSH – Forschungsschiff Komet feiert 20jähriges Jubiläum
Seit dem 4. Dezember 1998 hat die KOMET mit ihrer 18-köpfigen Besatzung im Dienst der Behörde rund 240 000 Seemeilen zurückgelegt. Das entspricht etwa 440 000 km, einer Entfernung, die größer ist als die der Erde zum Mond.
„Das BSH trägt die Hydrographie, also die Seevermessung, im Namen. Daran erkennt man schon die besondere Bedeutung der Forschungs- und Vermessungsschiffe. Dank unserer Flotte können wir unsere Aufgaben im Dienst für Schifffahrt und Meer wahrnehmen, Hindernisse für die Schifffahrt und Veränderungen von Wassertiefen identifizieren, stets aktuelle und detaillierte Seekarten herausgeben und so die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt unterstützen“, betont die Präsidentin des BSH, Dr. Karin Kammann-Klippstein, anlässlich des Jubiläums.
Die KOMET mit ihren 4 Tochterbooten ist dabei das Flaggschiff der Flotte von insgesamt 5 Schiffen. Auf ihren zahlreichen Fahrten ist das 64,20 Meter lange und 12,50 Meter breite Schiff mit allen Bereichen der Meeresumwelt in Kontakt gekommen. So entdeckte die Besatzung im Februar 2002 bei Vermessungsarbeiten vor Friedrichskoog 3 tote Pottwale. Ein Fund, der große Aufmerksamkeit an der Küste erregte. Die Skelette der Tiere sind heute im Ozeaneum von Stralsund, im Anatomieraum der Hochschule für Grafik und Buchkunst in Leipzig und im Tierkundemuseum Dresden zu sehen.
Hauptaufgabe der KOMET ist aber die topographische Vermessung des Meeresbodens und der Wattflächen Deutschlands. Mit moderner Sonartechnik werden die ständigen Veränderungen der Wassertiefen erfasst. Diese Information ist die Grundlage für alles Handeln auf dem Meer, von der Schifffahrt über den Umweltschutz bis zur Offshore-Industrie.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Rund 850 Menschen in rund 100 Berufen befassen sich mit Aufgaben in der Seeschifffahrt, der Ozeanographie, der nautischen Hydrographie, der Offshore-Windenergie und der Verwaltung. Fünf eigene Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen operieren in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee. Das BSH arbeitet international in mehr als 12 Organisationen und etwa 200 dort angesiedelten Gremien unter anderem bei der Entwicklung internationaler Übereinkommen mit. Das BSH ist eine Bundesoberbehörde und Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Dienstsitzen in Hamburg und Rostock.
Bekanntmachungen für Seefahrer – nur noch online
Zum 01.01.2019 stellen die regionalen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA) den Aushang der Bekannmachungen für Seefahrer (BfS) ein. Das bedeutet, dass Seglerinnen und Segler der DSV Kreuzer-Abteilung sich künftig nur noch online über das Elekronische Wasserstraßen Informations System (ELWIS) des Bundes über wichtige Mitteilungen informieren können. Den Link zu ELWIS finden Sie hier↗
Marinekommando – Jahresbericht 2018 zur deutschen Schifffahrt
Vor wenigen Tagen hat das Marinekommando den “Jahresbericht 2018: Fakten und Zahlen zur maritimen Abhängigkeit der Bundesrepublik Deutschland” veröffentlicht. Hört sich militärisch an – ist es aber nicht. Der Jahresbericht ist vielmehr eine jährliche Zusammenfassung der deutschen maritimen Wirtschaft und gibt Auskunft über die Entwicklung der Handelsflotte, das Redereiwesen, die Werftindustrie, die Binnenschifffahrt und den Kreuzfahrtmarkt. Eine Exportnation wie Deutschland hängt in entscheidendem Maße von einer leistungsfähigen Seeverkehrs- und Hafenwirtschaft ab. Diese Fragen beleuchtet der Report und ist damit auch für Wassersportler interessant. Den externen Link hierzu finden Sie hier:
Sankt Niklaus war ein Seemann!
Heute ist Nikolaus Tag. Viele Kinder freuen sich weltweit über Süßigkeiten und stellen einen Stiefel vor die Tür. Was viele Seglerinnen und Segler aber nicht wissen: Sankt Niklaus ist auch der Schutzpatron der Seeleute. Ein bekanntes Weihnachtslied hat diesen Umstand sogar vertont. Aber kurz zur Person:
Über die historische Figur des Nikolaus von Myra ist nicht viel bekannt. Die Chronisten berichten, dass er zwischen 270 und 310 in Patara, im oströmischen Reich lebte. Heute liegt der Ort in der Türkei. Er war Bischof, ein sehr mildtätiger und frommer Mann, und starb am 6. Dezember. Sein Gedenktag, der 6. Dezember, wird seither im gesamten Christentum mit zahlreichen Volksbräuchen begangen.
In Seenot geratene Schiffsleute riefen in ihrer gefährlichen Lage den heiligen Nikolaus an. Ihnen erschien ein mit Wunderkräften ausgestatteter Mann und übernahm die Führung des Schiffes, setzte die Segel richtig und brachte sogar den Sturm zum Abflauen. Daraufhin verschwand der Mann wieder. Als die Seeleute in der Kirche von Myra zum Dank für ihre Rettung beteten, erkannten sie den Heiligen und dankten ihm. Wegen dieser und ähnlicher Erzählungen wurde Nikolaus zum Schutzpatron der Seefahrer.
BSH – Dr. Karin Kammann-Klippstein neue Leiterin
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat seit wenigen Tagen eine neue Leiterin: Dr. Karin Kammann-Klippstein.
Dr. Karin Kammann-Klippstein studierte Rechtswissenschaften in Hamburg, bevor sie ab 1983 im Bundesverkehrsministerium zu arbeiten begann. Mehrfach war sie im Ausland tätig: von 1988 bis 1992 als Verkehrsreferentin bei der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Internationalen Organisationen in Genf, von 1997 bis 2002 als Leiterin des Verkehrsreferates der Deutschen Botschaft in Washington, ab 2006 als Ständige Vertreterin Deutschlands bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation in Montreal. Seit 2008 leitete sie im BMVI das Referat „Übergreifende Fragen des Luftverkehrs“, bevor sie ab 2010 als Vertreterin des Abteilungsleiters für Internationale und EU-Angelegenheiten die Themen EU-Recht und EU-Politik verantwortete.
Während ihrer Zeit in Washington war Kammann-Klippstein Vorsitzende des Cotton Clubs, eines Zusammenschlusses der für Schifffahrt zuständigen Botschaftsvertreter der wichtigsten Handelspartner der USA. Darüber hinaus war sie Mitglied des Gründungskomitees der Internationalen Stiftung für Seerecht am Internationalen Seegerichtshof.
Quelle: BSH Pressemitteilung
ELWIS – neue interaktive Karte für Wassersportler
Das Elektronische Wasserstraßen Informationssystem ELWIS ist jetzt noch benutzerfreundlicher. Seit wenigen Tagen ist es möglich eine interaktive Karte zu nutzen, die aktuelle Angaben zu Brücken, Schleusen, Anlegestellen, Pegelständen und Behinderungen enthält. Diese Informationen waren auch zuvor schon erhältlich. Nun sind diese Daten aber in einer interaktiven Karte integriert, die intuitiv bedienbar ist. Versuchen Sie es selbst und schauen Sie sich den externen Link bei ELWIS an: www.elwis.de/de/karte