BfS 298/23 Nordsee: Messgeräte ausgelegt
Bekanntmachung für Seefahrer 298/23 | WSA Elbe-Nordsee, 01.11.2023 | |
Deutschland.Nordsee, Deutsche Bucht. Messgerät liegt aus. | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | DE50; 1000 | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Frühere BfS: | 103 / 23 | |
Geografische Lage: | 54° 30.15’ N 005° 47.54’ E | |
Gültig von: | 01.11.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 01.11.2024 | |
Angaben: | Auf der o.g. Position ist ein Messgerät ausgelegt
Das Messgerät ist mit einer gelben Spierentonne – Kennung – Blz.(5) g. 20s / Fl. (5) Y 20s – Reichweite: 3 sm – und mit der Aufschrift „MessG“ oder „ODAS“ sowie mit einer Betreiber- oder Eigentümerkennzeichnung und einem gelben liegenden Kreuz als Toppzeichen gekennzeichnet.
Ein Sicherheitsabstand von 500 m ist einzuhalten. Die Schifffahrt wird um Rücksichtnahme gebeten.
Hiermit wird die BfS 103 / 23 aufgehoben |
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BfS (T)238/23 Nordsee: Borkum Süd-Kardinaltonne beschädigt
Bekanntmachung für Seefahrer (T)238/23 | WSA Ems-Nordsee, 01.11.2023 | |
Deutschland.Nordsee.Ems.Borkum, Änderung der Schifffahrtszeichen . Süd-Kardinalleuchttonne beschädigt. | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | DE 90, 1110, 1120 | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Geografische Lage: | 53°34,2564’N 006°40,1230’E | |
Zeit der Ausführung: | sofort | |
Gültig von: | 01.11.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 06.12.2023 | |
Angaben: | Die Süd-Kardinalleuchttonne auf Position 53°34,2564’N 006°40,1230’E ist verlöscht und beschädigt.
Die Schifffahrt wird gewarnt.
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BfS (T)296/23 Nordsee: Pinnau – Einschränkung in der Durchfahrt
Bekanntmachung für Seefahrer (T)296/23 | WSA Elbe-Nordsee, 01.11.2023 | |
Deutschland.Nordsee.Elbe.Pinnau, Einschränkung in der Durchfahrt | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | 1650, DE47 (INT1453) | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Geografische Lage: | Pinnau Sperrwerk | |
Gültig von: | 13.11.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 23.11.2023 | |
Angaben: | Im Zeitraum vom
13.11.2023 (07.00 Uhr) bis 17.11.2023 (17.00 Uhr)
und vom
20.11.2023 (07.00 Uhr) bis 24.11.2023 (17.00 Uhr)
sind die Lichtsignale am Pinnau Sperrwerk auf Grund von Umbaumaßnahmen ausser Betrieb.
In den o.g. Zeiträumen kann das Sperrwerk nur von Fahrzeugen mit ausreichend Sicherheitsabstand unterfahren werden.
Die Schifffahrt wird gebeten mit Vorsicht zu navigieren.
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BfS 61/23 NOK: Sperrung Gieselauschleuse
Bekanntmachung für Seefahrer 61/23 | WSA Nord-Ostsee-Kanal, 01.11.2023 | |
Deutschland.Nord-Ostsee-Kanal, Sperrungen – Sperrung der Gieselauschleuse | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | 1, ,1710, DE42, 54, DE5NONOK, DE1NO000 | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Geografische Lage: | Gieselauschleuse | |
Gültig von: | 01.11.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 31.03.2024 | |
Angaben: | Aufgrund von kleinere Bauwerksreparaturen sowie zur Schonung des Bauwerks steht die Gieselauschleuse vom 01.11.2023 bis zum 31.03.2024 der Schifffahrt nicht zur Verfügung. |
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BfS (T)233/23 Nordsee: Begegnungsverbot auf dem Ems
Bekanntmachung für Seefahrer (T)233/23 | WSA Ems-Nordsee, 26.10.2023 | |
Deutschland.Nordsee.Ems.Gatjebogen, Schiffsüberführung. Begegnungs- und Überholverbot | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | DE 91, 1130, 1140 | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Frühere BfS: | (T) 229/23 wird hiermit aufgehoben | |
Geografische Lage: | Ems, Gatjebogen und Emder Fahrwasser | |
Zeit der Ausführung: | 31.10.2023 | |
Gültig von: | 26.10.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 31.10.2023 | |
Angaben: | Im Ramen der Überführung des außergewöhnlich großen Werftschiffes “Carnival Jubilee” wird es auf der Seeschifffahrtsstraße Ems zu folgenden Behinderungen für die Schifffahrt kommen.
In der Zeit, in der das Werftschiff das Emder Fahrwasser und den Gatjebogen zwischen den Tonnen “58” und “46” befährt, besteht für die übrige Schifffahrt gegenüber dem o.g. Schiff in diesem Fahrwasserabschnitt ein Begegnungs- und Überholverbot.
Das Schiff wird in dem Streckenabschnitt von einem Dienstschiff der Wasserschutzpolizei begleitet.
Weitere Informationen erteilt EMS-Traffic auf den bekannten UKW-Kanälen.
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BfS (T)232/23 Nordsee: Unterems. Sperrungen wegen Überführung eines Werftschiffes
Bekanntmachung für Seefahrer (T)232/23 | WSA Ems-Nordsee, 26.10.2023 | |
Deutschland.Nordsee.Unterems, Sperrungen wegen Überführung eines Werftschiffes | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | 1150 | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Frühere BfS: | (T) 230/23 wird hiermit aufgehoben | |
Geografische Lage: | Emssperrwerk bis Papenburg | |
Zeit der Ausführung: | 29.10.2023 | |
Gültig von: | 25.10.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 31.10.2023 | |
Angaben: | Für den 30.10.2023 ist die Überführung des außergewöhnlich großen Werftschiffes „CARNIVAL JUBILEE“ auf der Seeschifffahrtsstraße Ems von Papenburg nach See geplant. Zum Zwecke der Schiffsüberführung wird der Wasserstand zwischen Papenburg und Gandersum mit Hilfe des Emssperrwerks bei Gandersum angestaut.
Im Rahmen der Überführung wird es auf der Seeschifffahrtsstraße Ems zu den folgenden Behinderungen für die Schifffahrt kommen: 1. Sperrungen: 1.1 Emssperrwerk Das Emssperrwerk wird zum Zwecke des Aufstaus am 29.10.2023 um ca. 12:00 Uhr vollständig geschlossen. Die Aufhebung des Staus wird voraussichtlich am 31.10.2023 um ca. 01:30 Uhr abgeschlossen sein. Nach Ende der Stauzeit und ggfs. Passage des Werftschiffes wird die Sperrwerksdurchfahrt für die Schifffahrt wieder freigegeben. Es ergeben sich voraussichtlich daher folgende Sperrzeiten am Emssperrwerk bei Gandersum: 29.10.2023 um ca. 12:00 Uhr bis zum 31.10.2023 um ca. 01:30 Uhr. Schiffe, die im Sperrwerksbereich auf eine Freigabe zur Weiterfahrt warten, müssen an den vorhandenen Liegestellen festmachen. Die Großschiffsliegestelle Gandersum steht für diesen Zweck nicht zur Verfügung.
Die genauen Sperrzeiten werden durch die Verkehrszentrale Ems (Rufname “Ems- Traffic”) auf den UKW- Arbeitskanälen bekannt gegeben. 1.2 Schiffsüberführung Die Schiffsüberführung wird voraussichtlich am 30.10.2023 um ca. 11:00 Uhr in Papenburg beginnen. Die Passage der Jann- Berghaus-Brücke in Leer ist für den 30.10.2023 um ca. 19:30 Uhr geplant. Mit der Durchfahrt des Werftschiffes durch das Emssperrwerk Gandersum ist am 31.10.2023 gegen ca. 01:30 Uhr zu rechnen.
Die genauen Sperrzeiten werden durch die Verkehrszentrale Ems (Rufname “Ems- Traffic”) auf den UKW- Arbeitskanälen bekannt gegeben. 2. Begegnen und Überholen 2.1 Streckenabschnitt Leerort – Emden Auf dem Streckenabschnitt zwischen Leerort und Emden fährt das Werftschiff als Wegerechtsschiff gem. Artikel 1 (1) Nummer 7 Schifffahrtsordnung Emsmündung in Verbindung mit Regel 3 Buchstabe h der KVR und führt das Signal nach Regel 28 KVR (Tiefgangbehindertes Fahrzeug). Überholen und Begegnen des Verbandes ist auf diesem Streckenabschnitt nur zulässig nach vorheriger, rechtzeitiger Absprache mit der Schiffsführung der „CARNIVAL JUBILEE“ oder der Verkehrszentrale Ems.
3. Allgemeines 3.1 Für den Fall des Eintretens unvorhergesehener Umstände kann es erforderlich werden, die Sperrzeiten an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Dazu zählt auch eine kurzfristig notwendig werdende Verschiebung des Staus. In diesem Falle wird es auch zu einer Verschiebung der Schiffsüberführung kommen. Hierzu wird dann kurzfristig ein neuer Termin bekanntgemacht. 3.2 Die gesperrte Strecke wird durch Dienstfahrzeuge der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gekennzeichnet, die bei Papenburg in Höhe Ems- km 0,0 und auf der Leda in Höhe Km 24,8 liegen. Das außergewöhnlich große Fahrzeug wird von Dienstschiffen der Wasserschutzpolizei bzw. der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes begleitet. Die Sperrung am Emssperrwerk Gandersum wird durch die Lichtsignale nach Nr. A 19a), b) und c) der Anlage I zur Seeschifffahrtsstraßenordnung gekennzeichnet. 3.3 Das Einlaufen in die gesperrte Strecke sowie das Liegen in dieser Strecke ist allen Fahrzeugen, mit Ausnahme der Hilfs- und Sicherungsschiffe verboten. 3.4 Die Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde und die Wasserschutzpolizei können von dem Passierverbot auf den gesperrten Strecken Ausnahmen zulassen. 3.5 Den Einzelanordnungen der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bzw. denen der Wasserschutzpolizei ist unverzüglich Folge zu leisten. 3.6 Diese schifffahrtspolizeiliche Allgemeinverfügung gilt 2 Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gemacht. Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 Abs. 1 und 2 der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung vom 8.8.1989 (BGBl. I, S.1583), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380). 3.7 Die sofortige Vollziehung wird hiermit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.
4. Gründe Diese Verfügung stützt sich auf § 11 der EmsSchEV vom 8. August 1989 (BGBl. I, S 1583) zuletzt geändert durch VO vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380) i.V. mit § 3 Abs. 1 und § 1 Nr.2 SeeAufg.G. In der Zeit ab dem 30.10.2023 oder einem der darauffolgenden Tage befährt das außergewöhnlich große Fahrzeug „CARNIVAL JUBILEE“ mit Schlepperhilfe die Seeschifffahrtsstraße Ems von Papenburg nach Emden. Das Verkehrsverbot für die übrige Schifffahrt zwischen Leerort und Papenburg ist aufgrund der großen Schiffsabmessungen des Werftschiffes erforderlich. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann deshalb nicht hingenommen werden, da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im gesperrten Fahrwasserabschnitt erheblich gefährdet wäre, wenn zusätzlicher Schiffsverkehr zur Zeit der Überführung zugelassen wäre. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen Interesse erforderlich. Darüber hinaus wurde der Überführungstermin mit dem Aufstau und den Unterhaltungsmaßnahmen der Seeschifffahrtstraße Ems abgestimmt.
5. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee, Am Eisenbahndock 3, 26725 Emden, nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. |
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BfS (T)231/23 Nordsee: Ems. Emder Fahrwasser. Änderung der Schifffahrtszeichen
Bekanntmachung für Seefahrer (T)231/23 | WSA Ems-Nordsee, 26.10.2023 | |
Deutschland.Nordsee.Ems.Emder Fahrwasser, Änderung der Schifffahrtszeichen | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | DE 91, 1140, 1141 | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Geografische Lage: | Hafenzufahrt Emden | |
Zeit der Ausführung: | sofort | |
Gültig von: | 26.10.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 07.12.2023 | |
Angaben: | Die grüne Leuchttonne “73” wurde zeitweilig eingezogen.
Die Schifffahrt wird gewarnt. |
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BfS 294/23 Nordsee: Eider. Unreinstelle. abgerissene Tonnensteine
Bekanntmachung für Seefahrer 294/23 | WSA Elbe-Nordsee, 25.10.2023 | |
Deutschland.Nordsee.Eider, Unreinstelle abgerissene Tonnensteine | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | 1350 | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Zeit der Ausführung: | ab sofort | |
Gültig von: | 25.10.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 06.12.2023 | |
Angaben: | Auf den folgenden Positionen befinden sich abgerissene Tonnensteine:
Eider 14/16: 54°16,1743’N 008°35,5140’E
Eider 25: 54°15,1863’N 008°40,5251’E
Eider 37: 54°14,7564’N 008°44,3229’E
Karteneintragung:
Die Schifffahrt, insbesondere die Fischerei, wird gewarnt.
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BfS (T)230/23 Nordsee: Unterems. Sperrungen wegen Überführung eines Werftschiffes
Bekanntmachung für Seefahrer (T)230/23 | WSA Ems-Nordsee, 25.10.2023 | |
Deutschland.Nordsee.Unterems, Sperrungen wegen Überführung eines Werftschiffes | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | 1150 | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Geografische Lage: | Emssperrwerk bis Papenburg | |
Zeit der Ausführung: | 28.10.2023 | |
Gültig von: | 25.10.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 30.10.2023 | |
Angaben: | Für den 29.10.2023 ist die Überführung des außergewöhnlich großen Werftschiffes „CARNIVAL JUBILEE“ auf der Seeschifffahrtsstraße Ems von Papenburg nach See geplant. Zum Zwecke der Schiffsüberführung wird der Wasserstand zwischen Papenburg und Gandersum mit Hilfe des Emssperrwerks bei Gandersum angestaut.
Im Rahmen der Überführung wird es auf der Seeschifffahrtsstraße Ems zu den folgenden Behinderungen für die Schifffahrt kommen: 1. Sperrungen: 1.1 Emssperrwerk Das Emssperrwerk wird zum Zwecke des Aufstaus am 28.10.2023 um ca. 12:40 Uhr vollständig geschlossen. Die Aufhebung des Staus wird voraussichtlich am 30.10.2023 um ca. 01:00 Uhr abgeschlossen sein. Nach Ende der Stauzeit und ggfs. Passage des Werftschiffes wird die Sperrwerksdurchfahrt für die Schifffahrt wieder freigegeben. Es ergeben sich voraussichtlich daher folgende Sperrzeiten am Emssperrwerk bei Gandersum: 28.10.2023 um ca. 12:40 Uhr bis zum 30.10.2023 um ca. 01:00 Uhr. Schiffe, die im Sperrwerksbereich auf eine Freigabe zur Weiterfahrt warten, müssen an den vorhandenen Liegestellen festmachen. Die Großschiffsliegestelle Gandersum steht für diesen Zweck nicht zur Verfügung.
Die genauen Sperrzeiten werden durch die Verkehrszentrale Ems (Rufname “Ems- Traffic”) auf den UKW- Arbeitskanälen bekannt gegeben. 1.2 Schiffsüberführung Die Schiffsüberführung wird voraussichtlich am 29.10.2023 um ca. 10:00 Uhr in Papenburg beginnen. Die Passage der Jann- Berghaus-Brücke in Leer ist für den 29.10.2023 um ca. 19:30 Uhr geplant. Mit der Durchfahrt des Werftschiffes durch das Emssperrwerk Gandersum ist am 30.10.2023 gegen ca. 01:00 Uhr zu rechnen.
Die genauen Sperrzeiten werden durch die Verkehrszentrale Ems (Rufname “Ems- Traffic”) auf den UKW- Arbeitskanälen bekannt gegeben. 2. Begegnen und Überholen 2.1 Streckenabschnitt Leerort – Emden Auf dem Streckenabschnitt zwischen Leerort und Emden fährt das Werftschiff als Wegerechtsschiff gem. Artikel 1 (1) Nummer 7 Schifffahrtsordnung Emsmündung in Verbindung mit Regel 3 Buchstabe h der KVR und führt das Signal nach Regel 28 KVR (Tiefgangbehindertes Fahrzeug). Überholen und Begegnen des Verbandes ist auf diesem Streckenabschnitt nur zulässig nach vorheriger, rechtzeitiger Absprache mit der Schiffsführung der „CARNIVAL JUBILEE“ oder der Verkehrszentrale Ems.
3. Allgemeines 3.1 Für den Fall des Eintretens unvorhergesehener Umstände kann es erforderlich werden, die Sperrzeiten an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Dazu zählt auch eine kurzfristig notwendig werdende Verschiebung des Staus. In diesem Falle wird es auch zu einer Verschiebung der Schiffsüberführung kommen. Hierzu wird dann kurzfristig ein neuer Termin bekanntgemacht. 3.2 Die gesperrte Strecke wird durch Dienstfahrzeuge der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gekennzeichnet, die bei Papenburg in Höhe Ems- km 0,0 und auf der Leda in Höhe Km 24,8 liegen. Das außergewöhnlich große Fahrzeug wird von Dienstschiffen der Wasserschutzpolizei bzw. der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes begleitet. Die Sperrung am Emssperrwerk Gandersum wird durch die Lichtsignale nach Nr. A 19a), b) und c) der Anlage I zur Seeschifffahrtsstraßenordnung gekennzeichnet. 3.3 Das Einlaufen in die gesperrte Strecke sowie das Liegen in dieser Strecke ist allen Fahrzeugen, mit Ausnahme der Hilfs- und Sicherungsschiffe verboten. 3.4 Die Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde und die Wasserschutzpolizei können von dem Passierverbot auf den gesperrten Strecken Ausnahmen zulassen. 3.5 Den Einzelanordnungen der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bzw. denen der Wasserschutzpolizei ist unverzüglich Folge zu leisten. 3.6 Diese schifffahrtspolizeiliche Allgemeinverfügung gilt 2 Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gemacht. Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 Abs. 1 und 2 der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung vom 8.8.1989 (BGBl. I, S.1583), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380). 3.7 Die sofortige Vollziehung wird hiermit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.
4. Gründe Diese Verfügung stützt sich auf § 11 der EmsSchEV vom 8. August 1989 (BGBl. I, S 1583) zuletzt geändert durch VO vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380) i.V. mit § 3 Abs. 1 und § 1 Nr.2 SeeAufg.G. In der Zeit ab dem 29.10.2023 oder einem der darauffolgenden Tage befährt das außergewöhnlich große Fahrzeug „CARNIVAL JUBILEE“ mit Schlepperhilfe die Seeschifffahrtsstraße Ems von Papenburg nach Emden. Das Verkehrsverbot für die übrige Schifffahrt zwischen Leerort und Papenburg ist aufgrund der großen Schiffsabmessungen des Werftschiffes erforderlich. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann deshalb nicht hingenommen werden, da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im gesperrten Fahrwasserabschnitt erheblich gefährdet wäre, wenn zusätzlicher Schiffsverkehr zur Zeit der Überführung zugelassen wäre. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen Interesse erforderlich. Darüber hinaus wurde der Überführungstermin mit dem Aufstau und den Unterhaltungsmaßnahmen der Seeschifffahrtstraße Ems abgestimmt.
5. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee, Am Eisenbahndock 3, 26725 Emden, nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. |
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BfS (T)229/23 Nordsee: Ems. Gatjebogen. Schiffsüberführung. Begegnungs- und Überholverbot.
Bekanntmachung für Seefahrer (T)229/23 | WSA Ems-Nordsee, 25.10.2023 | |
Deutschland.Nordsee.Ems.Gatjebogen, Schiffsüberführung. Begegnungs- und Überholverbot | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | DE 91, 1130, 1140 | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Geografische Lage: | Ems, Gatjebogen und Emder Fahrwasser | |
Zeit der Ausführung: | 30.10.2023 | |
Gültig von: | 25.10.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 30.10.2023 | |
Angaben: | Für den 30.10.2023 ist die Überführung des außergewöhnlich großen Werftschiffes “Carnival Jubilee” auf der Seeschifffahrtsstraße Ems von Papenburg nach See geplant. Im Ramen der Überführung wird es auf der Seeschifffahrtsstraße Ems zu folgenden Behinderungen für die Schifffahrt kommen.
In der Zeit, in der das Werftschiff das Emder Fahrwasser und den Gatjebogen zwischen den Tonnen “58” und “46” befährt, besteht für die übrige Schifffahrt gegenüber dem o.g. Schiff in diesem Fahrwasserabschnitt ein Begegnungs- und Überholverbot.
Das Schiff wird in dem Streckenabschnitt von einem Dienstschiff der Wasserschutzpolizei begleitet.
Weitere Informationen erteilt EMS- Traffic auf den bekannten UKW-Kanälen.
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