BfS 159/23: Elbe, Neuwerk – Wattfahrwasser ausgeprickt
Bekanntmachung für Seefahrer 159/23 | WSA Elbe-Nordsee, 16.05.2023 | |
Deutschland.Nordsee.Elbe, Elbe – Neuwerk – Wattfahrwasser. Fahrwasser ausgeprickt | ||
aktuell veröffentlicht: | ja | |
Karte(n): | DE 44; 1610; 1220 | |
Geografische Angabe in: | WGS 84 | |
Geografische Lage: | Elbe – Neuwerk – Wattfahrwasser | |
Gültig von: | 16.05.2023 | |
Gültig bis (einschl.): | 30.11.2023 | |
Angaben: | Das Elbe – Neuwerk – Wattfahrwasser wurde ausgeprickt
Im Zufahrtsgebiet und im Prielbereich vom Elbe-Neuwerk-Wattfahrwasser ist mit trockenfallenden Bereichen zu rechnen.
Die Schifffahrt wird um Aufmerksamkeit gebeten. |
© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Lindaunisbrücke direkt nach Ostern kurz gesperrt
Wie zuletzt berichtet, öffnet die Schleibrücke Lindaunis ab dem 7. April 2023 endlich wieder für die Schifffahrt. Jedoch schon am Dienstag nach Ostern gibt es eine kleine Sperrung. Dann wird die Brücke für ein paar Stunden unpassierbar sein, weil Dalben entlang der Fahrrinne eingebracht werden.
Fahrt durch den NOK ab sofort online bezahlbar
Seit dem 15. März 2023 ist es im Rahmen eines Pilotprojektes möglich, die Fahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal im Voraus online zu bezahlen.
Dabei kann eine Durchgangsfahrt durch zwei Schleusen und die gesamte Kanallänge angemeldet werden, oder eine sog. Teilstrecke mit nur einer Schleusung, bei der die Fahrt spätestens an der Binnenseite der anderen Schleuse endet bzw. dort beginnt. Beide Möglichkeiten können westgehend oder ostgehend ausgewählt werden.
Weitere Informationen finden Sie im WSV-Webshop.
Darüber hinaus gibt es selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, direkt vor Ort in Kiel-Holtenau an den Kassenautomaten zu zahlen.
Deutschland/Bremerhaven: Leuchturm Geeste Nord abgesackt – Geesteeinfahrt für Sportboote tagsüber wieder freigegeben
Nordsee – Alleinsegler im Jade-Weser-Gebiet von Hubschrauber gerettet
Ein Alleinsegler ist gestern, Sonntag, 8. August 2021, zwischen Jade und Weser in Seenot geraten. Er wurde von einem Hubschrauber von seinem sinkenden Segelboot gerettet. Die Seenotretter der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) versuchten zunächst noch, das Boot zu sichern. Es musste jedoch aufgegeben werden.
Sein Schiff habe starken Wassereinbruch – so hatte sich der Skipper eines Traditionsseglers am frühen Nachmittag telefonisch bei einem Freund gemeldet. Mit einer ungefähren Position meldete dieser die Situation an die SEENOTLEITUNG BREMEN der DGzRS.
Das Seenotrettungsboot WOLFGANG PAUL LORENZ der Freiwilligen-Station Horumersiel sowie der Seenotrettungskreuzer BERNHARD GRUBEN von der Station Hooksiel liefen sofort aus. Zu diesem Zeitpunkt herrschte im Weser-Jade-Gebiet starker Wind mit sechs Beaufort (ca. 50 km/h). Für den späteren Nachmittag waren Böen von neun Beaufort (Sturm, bis zu 90 km/h) angekündigt.
Kurz vor dem Eintreffen der Einheiten im Suchgebiet bot der ADAC-Rettungshubschrauber Christoph 26 aus Sanderbusch, der soeben einen anderen Einsatz beendet hatte, seine Unterstützung an. Der Hubschrauber entdeckte den Havaristen nordöstlich von Wangerooge im Fahrwasser „Mittelrinne“ zwischen Jade und Weser. Starker Seegang mit über zwei Metern Wellenhöhe setzten dem hölzernen Segelboot stark zu.
Aufgrund der Takelage war ein direktes Anfliegen des Havaristen nicht möglich. Der Segler (53) musste in die See springen. Von dort wurde er von Christoph 26 mit der Winde aufgenommen.
Minuten später traf die WOLFGANG PAUL LORENZ am Havaristen ein. Eine Schleppleine auf dem führerlosen, stark in der See rollenden Schiff zu belegen, war jedoch nicht möglich. Der ebenfalls eintreffende Seenotrettungskreuzer BERNHARD GRUBEN sicherte das immer tiefer sinkende Schiff ab, bis das Bundespolizei-Fahrzeug „Eschwege“ die Sicherung übernahm. Der mit der Tide schnell abtreibende Havarist sank außerhalb des Fahrwassers. Die Stelle wurde entsprechend gekennzeichnet.
Der Skipper wurde ins Krankenhaus geflogen. Es geht ihm den Umständen entsprechend gut. Das Segelboot hatte er offenbar nach Bremerhaven überführen wollen.
Die Wasserschutzpolizei Wilhelmshaven hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen.
Quelle: Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)
Niederlande: Eine Webseite für die Gezeiten
Große Teile der niederländischen Gewässer lassen sich problemlos ohne einen Blick in den Tidenkalender befahren. Doch wer zu den westfriesischen Inseln hinaus will oder im Delta südlich von Rotterdam unterwegs ist, muss die Pegel jederzeit im Blick haben. Das Internet hilft dabei.
Die Infos zur Höhe der Gezeit sind im Internetauftritt von Rijkswaterstaats aufbereitet, aufzurufen über getij.rws.nl↗ . Darüber berichtet der Niederlande-Korrespondent der Segelzeitschrift Yacht, Alexander Worms, auf seiner Webseite www.stegfunk.de↗. Er schreibt dort:
„Durch Klick auf den gelben Balken gelangt man auf die neue Seite. Dort kann auf einer Karte der gewünschte Ort ausgewählt werden. Es öffnet sich eine Grafik mit der Gezeitenkurve, auf der man den Zeitpunkt verschieben kann. Ein kleines Fenster zeigt die genaue Höhe der astronomischen Gezeit. Die Grafik bietet Info in Schritten von 10 Minuten. Alternativ wird das Ganze als Tabelle dargestellt. Der Vorhersagezeitraum lässt sich ebenfalls anpassen.“
Deutschland: Nordkammer der Großen Schleuse Kiel-Holtenau gesperrt
Nachdem am Samstagmorgen ein Frachtschiff mit der Nordkammer der Großen Schleuse Kiel-Holtenau kollidiert ist, ist diese bis auf weiteres gesperrt.
Es steht somit zurzeit nur eine Schleusenkammer zur Verfügung, die sich Berufs- und Sportschifffahrt teilen müssen. Wie lange die Sperrung anhält ist unklar, da es zur Zeit nach Informationen des NDR⬈ kein Ersatztor gibt.
Informationen finden Sie unter:
Norddeutschland: Quarantänebestimmungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen
Vor dem Hintergrund der derzeitig im Bundesgebiet auftretenden Corona Hotspots, haben Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ihre Einreisebestimmungen verschärft. Dies betrifft auch Seglerinnen und Segler aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands, die planen an den Küsten der norddeutschen Bundesländer zu segeln.
Schleswig-Holstein ab dem 25.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder aus einem Risikogebiet aus Deutschland zu touristischen Zwecken einreisen wollen, müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
- Es gelten Ausnahmen für die Durchreise, täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendige und unaufschiebbare berufliche oder medizinische Gründe, oder wenn man sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat.
Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) – Landesverordnung zur Änderung von Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus in Schleswig-Holstein↗
Hinweise für Urlauber aus dem In- und Ausland des Landes Schleswig-Holstein↗
Mecklenburg-Vorpommern ab dem 23.06.2020:
- Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder sich in den letzten 7 Tagen in einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, müssen ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
- Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts↗ zu finden.
Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) Vom 8. Mai 2020↗
10 Richtlinien für ein gesundes Miteinander im Urlaub des Landes Mecklenburg-Vorpommern↗
Niedersachsen ab dem 26.06.2020:
- Ab dem 26.06.2020 ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben, zu beherbergen.
- Personnen die ein ärztliches Attest vorweisen können, dass nicht älter als 48 Stunden ist, ist die Beherbergung aus den betroffenen Kreisen gestattet.
Schleswig-Holstein: Betretungsverbote für Nordseeinseln
Die Landesregierung hat gemeinsam mit den Gemeinden verschiedene Verbote für die kommenden Tage erlassen.
Für die Hochseeinsel Helgoland gilt bereits ab heute eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung des Tagestourismus: Danach besteht für Tagestouristen vom 18. bis zum 24. Mai ein Betretungsverbot für das Gemeindegebiet mit der Hauptinsel und der Düne. Darüber hinaus sind die Gemeindehäfen für Gästeboote gesperrt und das Campen ist – mit Ausnahme der Dauercamper – untersagt. Touristen dürfen die Insel nur betreten, wenn sie eine Buchungsbestätigung für eine Ferienwohnung, ein Hotel, eine Pension oder eine andere Unterkunft auf Helgoland vorweisen können.
Für die Inseln und Halligen der Nordsee sowie die Gemeinde St. Peter-Ording besteht ein Betretungsverbot für Tagesgäste vom 21. Mai (6 Uhr) bis 24. Mai (20 Uhr) sowie vom 30. Mai (6 Uhr) bis 1. Juni (20 Uhr). Ausgenommen seien Nordstrand, Südfall und die Hamburger Hallig.
Neue Corona-Regeln in Niedersachsen
In Niedersachsen tritt ab 06. Mai ein 5-Stufen-Plan in Kraft. Für Segler ist neu, dass ab diesem Termin “Outdoor-Sportanlagen für alle Sportarten mit dauerhafter Sicherstellung Abstandregelung(2m)geöffnet sind”.
In der 2. Stufe ab 11. Mai ist die „Beherbergung zu touristischen Zwecken“ auch auf Booten wieder erlaubt.
Insgesamt bleibt die Lage in Niedersachsen aber unübersichtlich, da das Land die konkreten Entscheidungen den Landkreisen und Gemeinden überlässt. Es bleibt dem Wassersportler nur, sich vor Ort über die aktuellen Regeln zu informieren.