Öffnung Sportboothäfen in Schleswig-Holstein
Ab 4. Mai 2020 öffnen die Sportboothäfen in Schleswig-Holstein.↗
Die Eigner von Sportbooten sind jetzt berechtigt, ihre Boote saisonklar zu machen, ins Wasser einzukranen und in den Gewässern Schleswig–Holsteins zu segeln. Das kann mit Haushaltsangehörigen/Familienangehörigen oder einer weiteren fremden Person geschehen.
Auch die Einreise nach Schleswig-Holstein kann nunmehr zur Ausübung kontaktarmer Sportarten gestattet werden, auch wenn weiterhin grundsätzlich keine touristischen Reisen zulässig sind. Inwieweit das auch für die Inseln zutrifft, wird gegenwärtig noch geprüft.
Auch die Übernachtung an Bord ist dann wieder erlaubt, wenn sich sanitäre Einrichtungen an Bord befinden. Für die sanitären Gemeinschaftsräume an Land gelten weiterhin Beschränkungen. Toiletten können tagsüber geöffnet werden, wenn sie den geltenden Hygieneregeln entsprechen. Duschen bleiben weiterhin geschlossen.
Die Hygieneregeln↗ und das Kontaktverbot↗ gelten weiterhin.
Kran– und Slipaktionen in Wassersportvereinen werden weiterhin nicht in der bisherigen Form möglich sein. Die Vereine erarbeiten hierzu Konzepte, die eine Umsetzung unter Berücksichtigung der Kontaktvermeidungs-, Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.
In seiner Begründung folgt der neue Erlass in Bezug auf den Wassersport weitgehend den Empfehlungen der maßgeblichen Sportverbände.↗
Wir haben Informationen erhalten, dass die Landesregierung plant, die Bootsbesitzer den Dauercampern auf den Inseln gleichzustellen. Diese Regelung soll ab 9. Mai gelten. Damit können dann auch auswärtige Besitzer von Booten wieder auf die Inseln.
Derzeit ist noch nicht ganz klar, ob auch das Anlaufen eines anderen deutschen Hafens möglich ist. Sobald wir dazu genaue Informationen haben, werden wir diese hier ergänzen. Dänische Häfen können derzeit nicht angelaufen werden. Hier werden Änderungen der bisherigen Regeln ab 10. Mai erwartet.
Bremen lockert Beschränkungen für Wassersportler
Die Stadt Bremen hat mit Wirkung vom 25.04.2020 die Beschränkungen zur Eindämmung der Verbreitung des Covid-19 Virus gelockert. Die neuen Regeln gelten auch für Bremerhaven.
Danach ist der Betrieb auf sogenannten Freiluftsportanlagen wieder zulässig. Das bedeutet, Gebäude für die Unterbringung von Booten dürfen zur Nutzung der Boote geöffnet und notwendige Reparaturarbeiten durchgeführt werden. Die Duschen und Umkleideräume bleiben allerdings weiterhin geschlossen, ebenso die Vereinsheime und Gaststätten. Toiletten können aber geöffnet werden, wenn Händewasch- oder Desinfektionsmittel sowie Papierhandtücher in ausreichender Menge bereitgehalten werden.
Es wird noch einmal auf die Hygieneregeln hingewiesen. Insbesondere auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m und die Vermeidung von Menschenansammlungen auf und vor den Sportanlagen.
Darüber dürften sich vor allem Personen freuen, die im Bremer Stadtgebiet leben. Denn Gelegenheitsreisen zu touristischen Zwecken sind weiterhin nicht zulässig und Reisende aus dem Ausland sind nach wie vor verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Das gilt auch für eine Einreise von See.
Neue Corona-Regeln ab 20.4.20
Bund und Länder haben vor einigen Tagen erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise beschlossen. Nun setzen die Bundesländer die Maßnahmen um – mit eigenen zeitlichen und inhaltlichen Schwerpunkten. Seit dem Wochenende gelten neue Landesverordnungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus. Was bedeutet das für die Sportbootfahrer im Norden?
In Schleswig-Holstein gibt es keine Veränderungen zu den bisherigen Regeln. Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Sportboothäfen sind weiterhin geschlossen, ebenso ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Ausnahmen hiervon kann es nur für Berufssportler geben. Das WSA Lübeck hat dazu heute eine Bekanntmachung ↗ veröffentlicht.
Auch bleiben Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein weiterhin untersagt. Tagesausflüge im Land unter Beachtung der Kontakteinschränkung sind davon ausgenommen. Die Regelungen sollen zunächst bis zum 3. Mai gelten. Der Ministerpräsident appellierte: “Halten Sie weiterhin streng die Hygiene-bestimmungen ein. Wir bewegen uns nach wie vor auf dünnem Eis.”
Dagegen erlaubt Mecklenburg-Vorpommern Segeltörns zu zweit oder mit im Haushalt lebenden Personen. Segler dürfen laut Wasserschutzpolizei mit ihren Booten im Vereins-Yachthafen an- und ablegen. Marinas, Yachtclubs, Bootsschuppen- und Bootshausanlagen bleiben zwar für den Publikumsverkehr geschlossen. Zutritt haben aber die verantwortlichen Betreiber und Eigentümer und Bootseigner mit maximal einer weiteren Person beziehungsweise den Angehörigen des gemeinsamen Hausstandes. Auch hier muss der Sicherheitsabstand natürlich gewahrt bleiben.
In Hamburg gibt es bisher nur ein Positionspapier, in dem eine Lockerung der Regeln für Individualsportarten gefordert wird. Das würde sich dann auf Sportarten wie Tennis, Golf und Reiten beziehen und auf Outdoorsport auf dem Wasser wie Kanu, Rudern und möglicherweise Segeln. Vor Anfang Mai sind aber keine Lockerungen zu erwarten.
Auch in Niedersachsen bleiben weiterhin Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Alle öffentlichen und privaten Sport- und Freizeitanlagen bleiben geschlossen.
Einklarieren in Deutschland in Zeiten von Corona
Auf Nachfrage der DSV Kreuzer-Abteilung bei der Bundespolizei wurden uns folgende Informationen zum Einklarieren in Deutschland gegeben:
- Wenn es sich aktuell bei dem Abgangshafen um einen in Dänemark befindlichen Hafen oder einen Hafen außerhalb der EU handelt, ist in Deutschland ein Hafen anzulaufen, der als Grenzübergangsstelle zugelassen ist.
- Derzeit sind alle zugelassenen Grenzübergangsstellen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt geöffnet. Aufgrund der weiterhin dynamischen Entwicklung der Ausbreitung des Corona-Virus, rät die Bundespolizei sich im Einzelfall zu informieren, ob der geplante Anlaufhafen als Grenzübergangsstelle geöffnet ist.
- Seitens der Bundespolizei gibt es keine speziellen Maßnahmen, z.B. Quarantäne. Hierzu sind die Landesbehörden der Bundesländer zu kontaktieren.
Niederlande: Maßnahmen zur Eindämmung von Corona erlassen.
Die Niederländische Regierung hat am 23.03.2020 Verordnungen erlassen um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, diese betreffen auch den Segelsport.
Diese sind u.a. :
- Personen sollen soweit es geht zu hause bleiben
- Wege zur Arbeit, zum Einkaufen von Lebensmitteln sind erlaubt
- Bewegung im Freien ist gestattet, jedoch nicht in Gruppen von mehr als drei Personen, ein Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten
- alle Veranstaltungen auch mit weniger als 100 Personen sind bis zum 01.Juni untersagt.
- die lokalen Behörden können einzelne Verordnungen erlassen, bzw. Bereiche /Betriebe sperren
Die HISWA legt die neuen Regelungen folgendermaßen aus (übersetzt aus dem Niederländischem, keine Gewähr):
Chartern:
„…Versammlungen sind bis zum 1. Juni verboten, wenn die Untergrenze der Personenzahl abgelaufen ist. Es wurde auch gefordert, dass nicht mehr als 3 Personen zusammen sein und 1,5 Meter entfernt bleiben sollten. Dies ist für professionelle Charterer praktisch nicht machbar. Gruppen, die zum Segeln kommen, sind eigentlich „Treffen“, wie hier vom Staat erwähnt. Auf Charterschiffen ist es unmöglich, eine Entfernung von 1,5 Metern mit mehreren Personen an Bord zu garantieren. Als Unternehmer können Sie keine Gäste als zahlende Kunden auf dem Schiff empfangen.
Schlussfolgerung: Charterdienste können Vereinbarungen erst am 1. Juni abschließen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrer Gemeinde.
Haftungsausschluss: Diese Empfehlungen basieren auf der Interpretation der allgemeinen Richtlinien und werden in bestimmte Unternehmensgruppen übersetzt. Dies wurde von HISWA-RECRON-Mitarbeitern erstellt und von Gremien, Ausschüssen oder Gruppen von Unternehmern aus den verschiedenen Sektoren kurzgeschlossen und getestet. Wenn Sie beispielsweise Zweifel an der Schließung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde / den zuständigen Bürgermeister in Ihrer Gemeinde.“
Bootsverleih:
„Familien / Haushalte können eine Unterkunft inklusive Vergnügungsboot nutzen. Es gibt jedoch strenge Anforderungen hinsichtlich der Anzahl der Personen und der Anforderung, einen Abstand von 1,5 Metern voneinander einzuhalten. Die Unterweisung der Kunden ist wichtig, damit der menschliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt bleibt und die Distanzanforderungen erfüllt werden. Dies kann erreicht werden, indem Personen bei der Abreise und Rückkehr über Zeitfenster verteilt werden, keine Erklärung an Bord gegeben wird und nur Familien oder Mitbewohner zugelassen werden. Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers, die strengeren Maßnahmen einzuhalten. Weisen Sie Ihre Kunden außerdem an, sich nicht zu nahe an anderen Schiffen zu befinden, die im öffentlichen Raum besetzt sind, oder an anderen Orten, an denen Passanten in Yachthäfen vorbeikommen.
Fazit: Der Bootsverleih kann nur unter strengen Bedingungen erfolgen.
Haftungsausschluss: Diese Empfehlungen basieren auf der Interpretation der allgemeinen Richtlinien und werden in bestimmte Unternehmensgruppen übersetzt. Dies wurde von HISWA-RECRON-Mitarbeitern erstellt und von Gremien, Ausschüssen oder Gruppen von Unternehmern aus den verschiedenen Sektoren kurzgeschlossen und getestet. Wenn Sie beispielsweise Zweifel an der Schließung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde / den zuständigen Bürgermeister in Ihrer Gemeinde.“
Yachthäfen:
„Yachthäfen können grundsätzlich unter strengen Bedingungen geöffnet bleiben. Ein Bürgermeister ist berechtigt, ein Unternehmen zu schließen, wenn nicht genügend Maßnahmen ergriffen wurden. Außer den allgemeinen Maßnahmen gelten für das Vergnügungsbootfahren keine besonderen Einschränkungen. Ein Yachthafen muss Maßnahmen ergreifen, um den Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen zu gewährleisten. Es besteht die Möglichkeit, das Hafenbüro vorübergehend anders anzuordnen, einen Sicherheitsschirm oder eine Barriere in 1,5 Metern Höhe anzubringen oder ihn vorübergehend zu schließen, um dies zu gewährleisten.
Mechaniker, die vor Ort an Booten von Kunden arbeiten, müssen den Raum von anwesenden Kunden fernhalten. Der Bootsschuppen im Freien kann mit zusätzlichen Regeln offen gelassen werden, aber begrenzen Sie die Anzahl der Personen, die zu ihrem eigenen Boot gehen, und stellen Sie sicher, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern garantiert ist.
Erstellen Sie ein Protokoll für Kranarbeiten, bei dem der Abstand zwischen Kunde und Personal gewährleistet ist. Es ist wichtig, dass der Unternehmer Maßnahmen ergreift, damit die 1,5 Meter garantiert sind. Der Unternehmer muss sich bewusst sein, dass er vom Abschluss bedroht ist, wenn die Maßnahmen nicht eingehalten werden.
Schlussfolgerung: Jachthäfen dürfen unter strengen Bedingungen geöffnet bleiben, wobei die Gefahr besteht, dass der Bürgermeister sie schließt, wenn die Einhaltung nicht ausreichend ist.
Haftungsausschluss: Diese Empfehlungen basieren auf der Interpretation der allgemeinen Richtlinien und werden in bestimmte Unternehmensgruppen übersetzt. Dies wurde von HISWA-RECRON-Mitarbeitern erstellt und von Gremien, Ausschüssen oder Gruppen von Unternehmern aus den verschiedenen Sektoren kurzgeschlossen und getestet. Wenn Sie beispielsweise Zweifel an der Schließung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde / den zuständigen Bürgermeister in Ihrer Gemeinde.“
Quelle: https://www.hiswarecron.nl/actueel/corona-helpdesk/meest-gestelde-vragen↗
Nach Varen doe je Samen sind die niederländischen Wasserwege auch für die Sportschifffahrt noch zugänglich. Es empfiehlt sich jedoch aktuelle Informationen vor Ort einzuholen.
Quelle: https://www.varendoejesamen.nl/kenniscentrum/artikel/waterrecreatie-en-corona-maatregelen↗
Dänemark: Einreisestopp verhängt
Dänemark hat seit Samstag, den 14. März 2020, 12 Uhr seine Grenzen geschlossen und einen Einreisestopp verhängt. Dies gilt für alle Einreisen nach Dänemark, für die keine wichtigen Gründe vorliegen.
Ferienreisen, Urlaube, normale Familienbesuche und Dienstreisen werden nicht als wichtige Gründe anerkannt und die Einreise wird verweigert. Jeder Einreisefall wird durch die Grenzbeamten in deren Ermessen geprüft und entschieden.
Diese Informationen können sich fortlaufend ändern. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Reiseantrittüber die aktuellen Einreise- und Durchreisebestimmungen
Neue Hafenordnungen für Helgoland, Amrum und Borkum
Die behördlich herausgegebenen Allgemeinverfügungen für die bundeseigenen Häfen von Helgoland, Amrum und Borkum betreffen in einzelnen Punkten auch die Sportschifffahrt.
Die Allgemeinverfügungen finden Sie unter:
Windpark BARD-Offshore – Ausgefallene Funkkanäle
Der UKW Sprechfunk – VTS – Dienst German Northsea Traffic UKW Relais
„BARD – Offshore“ – Kanal 16 und 11 ist bis auf weiteres nicht verfügbar.
Die Originalmeldung finden Sie hier↗.
BARD-Offshore ist ein Windpark in der Ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee mit Koordinaten:
- Südwest: 54° 18′ 8,1″ N, 5° 56′ 18,3″ O
- Nordwest: 54° 23′ 15,3″ N, 5° 56′ 19,1″ O
- Nordost: 54° 25′ 23,8″ N, 6° 1′ 9,8″ O
- Südost: 54° 18′ 23,5″ N, 6° 1′ 7,8″ O
Das Befahren der Sicherheitszone und somit des Windparks an sich, ist nicht gestattet; ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge und Geräte, die der Errichtung und Ausrüstung des Vorhabens dienen oder zur Erfüllung und Kontrolle der Einhaltung der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen eingesetzt werden. Sie finden die Allgemeinverfügung zu diesem Windpark hier↗.
German North Sea Traffic gehört zur Verkehrszentrale Cuxhaven, die Sie in dringenden Fällen telefonisch erreichen können unter 04721 567380.
Schießübungen auf Nord- und Ostsee
• Gewässer um Rügen, und Usedom, Artillerie- und Torpedoschießübungen
Ab sofort bis zum 31.12.2019 finden im Schießgebiet Pommersche Bucht Artillerieschießübungen und im Schießgebiet Arkona Torpedoschießübungen statt. Es wird bei Tag und Nacht geschossen, soweit das Schussfeld frei ist. Die durch das Schießgebiet führenden Wege (Kiel-Flensburg-Weg, Kiel-Ostsee-Weg) werden nicht beschossen. Eine Absperrung findet nicht statt. Bei Schießübungen zeigen die beteiligten Fahrzeuge das Signal NE 4 nach dem Internationalen Signalbuch. Falls sich Fahrzeuge bei Dunkelheit der Schießscheibe in gefahrdrohender Weise nähern, schießt der Scheibenschlepper Leuchtkugeln mit weißen Sternen und leuchtet die Schießscheibe an. Fahrzeuge, die an den Schießübungen beteiligt sind, führen nur die in den KVR bzw. in der SeeSchStrO vorgeschriebenen Lichter und Signalkörper.
Die Originalmeldung der WSV finden Sie hier↗.
• Kieler Bucht, Artillerie – und Torpedoschießen
Ab sofort bis zum 30.07.2019 finden auch vergleichbare Schießübungen in der Kieler Bucht statt:
Die Originalmeldung der WSV finden Sie hier↗.
• Nordsee, NW-lich von Helgoland. Schießaktivitäten der Deutschen Luftwaffe
Die Deutsche Luftwaffe führt ein Schießen (Luftfahrzeug gegen von Luftfahrzeug geschleppte Ziele) mit Lenkflugkörper in der Zeit vom 15.07.2019 bis zum 27.07.2019 täglich von Montag bis Freitags 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr lokal (Ortszeit) im Seegebiet der Deutschen Bucht durch.
Die Koordinaten des Schießgebietes finden Sie in der Originalmeldung der WSV↗.
10 Jahre Weltnaturerbe Wattenmeer
Das Wattenmeer wurde am 26. Juni 2009 von der UNESCO in die Liste des Welterbes der Menschheit aufgenommen. Das 10-jährige Weltnaturerbe-Jubiläum, das unter dem Motto „Ein Wattenmeer: Unser Erbe. Unsere Zukunft.“ steht, wird in allen drei Wattenmeer-Ländern gefeiert. #happywaddensea!
10 Jahre Weltnaturerbe Wattenmeer – ein Grund zum Feiern
Das größte Wattgebiet der Welt erstreckt sich auf einer Länge von 500 Kilometern entlang der deutschen, dänischen und niederländischen Nordseeküste. Die Natur ist hier weitgehend unberührt und intakt: Wind und Wasser formen Priele, Dünen, Strände und Watten täglich neu; mehr als 10.000 Tier- und Pflanzenarten sind hier zuhause; über zehn Millionen Zugvögel nutzen das Gebiet jedes Jahr.
Das Wattenmeer wurde am 26. Juni 2009 von der UNESCO in die Liste des Welterbes der Menschheit aufgenommen. Dies ist die höchste internationale Auszeichnung, die ein Naturgebiet erhalten kann. Gleichzeitig ist es eine Verpflichtung, das Wattenmeer zu schützen und für zukünftige Generationen zu erhalten.
Die schleswig-holsteinische Nationalparkverwaltung widmet nun ihr Nationalpark-Themenjahr 2019 diesem Jubiläum. Rund ums Jahr wartet die Nationalpark-Region mit besonderen Angeboten und Events am und im Weltnaturerbe auf, wie zum Beispiel eine Radtour über mehrere Etappen.
Radtour: Ein Wattenmeer. Zwei Räder. Drei Länder.
Die Jubiläums-Radtour ↗ bildet das Highlight der Festivitäten zum 10-jährigen. Zwei Gruppen starten je am 18. Juni in der Ho Bucht, Dänemark, und am 19. Juni auf Vlieland in den Niederlanden. Gemeinsames Ziel: Wilhelmshaven. Die Tour endet dort am 30. Juni mit dem “Wattenmeer Welterbe-Erlebnisfest ↗“, einem trilateralen Fest auf der Südstrand-Promenade. Die beiden Radruppen freuen sich über jeden Tagesbesucher, der mit ihnen ein Stück der Strecke fährt.
Segeltörn zum Jubiläum mit „Soltwaters“
Parallel zu den von den Nationalparkverwaltungen geplanten Fahrradtouren sollen auch zwei Sternfahrten nach Wilhelmshaven auf dem Wasserweg durchgeführt werden. Die Schiffsfahrten werden so geplant, dass sie möglichst die gleichen Anlaufpunkte wie die Fahrradtouren haben. Es wird also auch eine West- und eine Nord-Route geben, die entlang des deutschen Wattenmeeres führen. Veranstaltet werden die beiden Jubiläumstörns von „Soltwaters“, die Interessenvereinigung der deutschen Wattfahrer, gemeinsam mit den deutschen und niederländischen Partnervereinen. Die West-Route startet am 26. Juni auf Borkum. An der Nord-Route wird noch gefeilt. Wer Lust hat, an dem Flotillentörn teilzunehmen, findet weitere Informationen auf der Webseite von Soltwaters ↗. Kontaktaufnahme und Anmeldung unter [email protected]
Weitere Informationen zum Weltnaturerbe-Jubiläum:
In den sozialen Medien, insbesondere auf Facebook und Instagram sind viele Beiträge zum Weltnaturerbe-Jubiläum unter dem #happywaddensea zu finden.
- Neue Broschüre zum UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer
- https://www.nationalpark-wattenmeer.de/sh/themenjahr ↗
- https://welterbedeutschland.de/10-jahre-weltnaturerbe-wattenmeer-2019/ ↗
Titelbild: © MStock RET