Ostsee: Ins Ausland mit dem Boot
Die Bootsseigner können zurück zu ihren Schiffen. Viele sind klar zum Auslaufen. Aber wohin kann man fahren? Wir geben einen Überblick der wichtigsten Regeln in den Nachbarländern an der Ostsee.
Dänemark
hat die Grenzen für Touristen geschlossen.↗ Einen Zeitpunkt für die Grenzöffnung nennt die Regierung nicht, verspricht aber eine neue Entscheidung bis zum 1. Juni.
Norwegen
hat ebenfalls die Grenzen für Ausländer ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis geschlossen. Diese Regelung gilt seit dem 24. März. Am 12. Mai hat die norwegische Regierung über ein paar Ausnahmen↗ entschieden. So dürfen Bürgerinnen und Bürger aus dem EU/EWR-Raum, die Arbeit, Familie oder eine Immobilie in Norwegen haben, einreisen. Die Regeln gelten bis auf weiteres.
Finnland
hat die Grenzen↗ zunächst bis zum 14. Juni geschlossen. Auch hier gilt: Wer keinen Wohnsitz oder keine Aufenthaltsgenehmigung besitzt, braucht einen anderen wichtigen Grund für die Einreise.
Schweden
Die Einreise ist grundsätzlich möglich. Es muss aber mit verstärkten Einreisekontrollen gerechnet werden.
Polen
Der Nordkurier berichtet in seiner gestrigen Online-Ausgabe, dass die polnischen Grenzen↗ noch bis zum 12. Juni geschlossen bleiben. Alle bisherigen Kontrollen und alle anderen Regeln bleiben bestehen.
Mecklenburg Vorpommern: Einreise für Bootseigner ab sofort möglich
Die Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass Dauerliegeplatzinhaber aus anderen Bundesländern ihren Liegeplatz und das Boot wieder nutzen können, wenn sie einen Vertrag über mindestens sechs Monate für 2020 vor dem 28.4.2020 abgeschlossen haben. Zur erlaubten Nutzung gehört der Transfer vom Winter- zum Sommerliegeplatz, sowie die Vorbereitung des Bootes auf das Einsetzen ins Wasser.
Sie dürfen sich dabei von Personen aus dem eigenen Haushalt begleiten lassen. Es wird empfohlen, die erforderlichen Nachweise und Dokumente mitzuführen.
Weitere Informationen↗ dazu von der Landesregierung
Öffnung Sportboothäfen in Schleswig-Holstein
Ab 4. Mai 2020 öffnen die Sportboothäfen in Schleswig-Holstein.↗
Die Eigner von Sportbooten sind jetzt berechtigt, ihre Boote saisonklar zu machen, ins Wasser einzukranen und in den Gewässern Schleswig–Holsteins zu segeln. Das kann mit Haushaltsangehörigen/Familienangehörigen oder einer weiteren fremden Person geschehen.
Auch die Einreise nach Schleswig-Holstein kann nunmehr zur Ausübung kontaktarmer Sportarten gestattet werden, auch wenn weiterhin grundsätzlich keine touristischen Reisen zulässig sind. Inwieweit das auch für die Inseln zutrifft, wird gegenwärtig noch geprüft.
Auch die Übernachtung an Bord ist dann wieder erlaubt, wenn sich sanitäre Einrichtungen an Bord befinden. Für die sanitären Gemeinschaftsräume an Land gelten weiterhin Beschränkungen. Toiletten können tagsüber geöffnet werden, wenn sie den geltenden Hygieneregeln entsprechen. Duschen bleiben weiterhin geschlossen.
Die Hygieneregeln↗ und das Kontaktverbot↗ gelten weiterhin.
Kran– und Slipaktionen in Wassersportvereinen werden weiterhin nicht in der bisherigen Form möglich sein. Die Vereine erarbeiten hierzu Konzepte, die eine Umsetzung unter Berücksichtigung der Kontaktvermeidungs-, Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.
In seiner Begründung folgt der neue Erlass in Bezug auf den Wassersport weitgehend den Empfehlungen der maßgeblichen Sportverbände.↗
Wir haben Informationen erhalten, dass die Landesregierung plant, die Bootsbesitzer den Dauercampern auf den Inseln gleichzustellen. Diese Regelung soll ab 9. Mai gelten. Damit können dann auch auswärtige Besitzer von Booten wieder auf die Inseln.
Derzeit ist noch nicht ganz klar, ob auch das Anlaufen eines anderen deutschen Hafens möglich ist. Sobald wir dazu genaue Informationen haben, werden wir diese hier ergänzen. Dänische Häfen können derzeit nicht angelaufen werden. Hier werden Änderungen der bisherigen Regeln ab 10. Mai erwartet.
Neue Corona-Regeln ab 20.4.20
Bund und Länder haben vor einigen Tagen erste Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise beschlossen. Nun setzen die Bundesländer die Maßnahmen um – mit eigenen zeitlichen und inhaltlichen Schwerpunkten. Seit dem Wochenende gelten neue Landesverordnungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus. Was bedeutet das für die Sportbootfahrer im Norden?
In Schleswig-Holstein gibt es keine Veränderungen zu den bisherigen Regeln. Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen wie Sportboothäfen sind weiterhin geschlossen, ebenso ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Ausnahmen hiervon kann es nur für Berufssportler geben. Das WSA Lübeck hat dazu heute eine Bekanntmachung ↗ veröffentlicht.
Auch bleiben Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein weiterhin untersagt. Tagesausflüge im Land unter Beachtung der Kontakteinschränkung sind davon ausgenommen. Die Regelungen sollen zunächst bis zum 3. Mai gelten. Der Ministerpräsident appellierte: “Halten Sie weiterhin streng die Hygiene-bestimmungen ein. Wir bewegen uns nach wie vor auf dünnem Eis.”
Dagegen erlaubt Mecklenburg-Vorpommern Segeltörns zu zweit oder mit im Haushalt lebenden Personen. Segler dürfen laut Wasserschutzpolizei mit ihren Booten im Vereins-Yachthafen an- und ablegen. Marinas, Yachtclubs, Bootsschuppen- und Bootshausanlagen bleiben zwar für den Publikumsverkehr geschlossen. Zutritt haben aber die verantwortlichen Betreiber und Eigentümer und Bootseigner mit maximal einer weiteren Person beziehungsweise den Angehörigen des gemeinsamen Hausstandes. Auch hier muss der Sicherheitsabstand natürlich gewahrt bleiben.
In Hamburg gibt es bisher nur ein Positionspapier, in dem eine Lockerung der Regeln für Individualsportarten gefordert wird. Das würde sich dann auf Sportarten wie Tennis, Golf und Reiten beziehen und auf Outdoorsport auf dem Wasser wie Kanu, Rudern und möglicherweise Segeln. Vor Anfang Mai sind aber keine Lockerungen zu erwarten.
Auch in Niedersachsen bleiben weiterhin Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Alle öffentlichen und privaten Sport- und Freizeitanlagen bleiben geschlossen.
Dänemark: Keine Einreise privater Sportboote
Die dänische Polizei informiert über den aktuellen Stand für die Einreise nach Dänemark von See für private Sportboote.
“Aufgrund der Coronavirus Situation/Covid19 werden die Grenzkontrollen vorübergehend ausgeweitet. Wer nach Dänemark von See einreist braucht einen wichtigen Grund. Private Sportbootfahrer, Segler oder Motorbootfahrer, werden als Touristen angesehen und haben daher keinen wichtigen Grund nach Dänemark einzureisen. Die dänische Polizei führt Kontrollen in Häfen, aber auch auf See durch.”
Weitere Informationen zur gegenwärtigen Situation auf der Seite der dänischen Polizei↗ oder rufen Sie direkt an unter +45 7020 6044.
Einklarieren in Deutschland in Zeiten von Corona
Auf Nachfrage der DSV Kreuzer-Abteilung bei der Bundespolizei wurden uns folgende Informationen zum Einklarieren in Deutschland gegeben:
- Wenn es sich aktuell bei dem Abgangshafen um einen in Dänemark befindlichen Hafen oder einen Hafen außerhalb der EU handelt, ist in Deutschland ein Hafen anzulaufen, der als Grenzübergangsstelle zugelassen ist.
- Derzeit sind alle zugelassenen Grenzübergangsstellen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt geöffnet. Aufgrund der weiterhin dynamischen Entwicklung der Ausbreitung des Corona-Virus, rät die Bundespolizei sich im Einzelfall zu informieren, ob der geplante Anlaufhafen als Grenzübergangsstelle geöffnet ist.
- Seitens der Bundespolizei gibt es keine speziellen Maßnahmen, z.B. Quarantäne. Hierzu sind die Landesbehörden der Bundesländer zu kontaktieren.
Dänemark: Einreisestopp verhängt
Dänemark hat seit Samstag, den 14. März 2020, 12 Uhr seine Grenzen geschlossen und einen Einreisestopp verhängt. Dies gilt für alle Einreisen nach Dänemark, für die keine wichtigen Gründe vorliegen.
Ferienreisen, Urlaube, normale Familienbesuche und Dienstreisen werden nicht als wichtige Gründe anerkannt und die Einreise wird verweigert. Jeder Einreisefall wird durch die Grenzbeamten in deren Ermessen geprüft und entschieden.
Diese Informationen können sich fortlaufend ändern. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Reiseantrittüber die aktuellen Einreise- und Durchreisebestimmungen
Brückenneubau in Göteborg
Nadelöhr Göteborg – Fahrwasser
Götaälvbron bis Juni tagsüber gesperrt
Die Bauarbeiten für eine neue Hubbrücke in Göteborg haben begonnen. Die Hisingbron genannte neue Konstruktion soll die alte Götaälv-Klappbrücke ersetzen. Die Bauarbeiten haben auch Auswirkungen auf den Schiffsverkehr. Durch den Bau einer neuen Brücke wird das Fahrwasser, das Kattegat und Vänern-See verbindet, nur zwischen Mitternacht und 10 Uhr morgens freigegeben.
Die neue Brücke Hisingsbron wird stromaufärts direkt hinter der bestehenden Götaälvbron realisiert. Wer von See kommt, kann also den Yachthafen Lilla Bommen weiterhin jederzeit anlaufen. Zusätzlich wurden für Sportboote zum vorübergehenden Festmachen zu beiden Seiten der Brückenbaustelle Schwimmpontons ausgelegt (siehe Karte).
Nach Auskunft von „Sjöfartsverket“, der staatlichen schwedischen Seeverwaltung, geht die Sperrung wegen Rammarbeiten noch bis zum 18. Juni 2020, und zwar täglich von 10 bis 24 Uhr. Die Götaälvbron öffnet an Werktagen generell nicht zwischen 6 und 9 Uhr (und auch nicht zwischen 15 und 18 Uhr). Im geschlossenen Zustand hat die Brücke eine freie Höhe von 18,3 m über MHW. Kontakt zur Brückenkontrolle über UWK-Kanal 09.
Weitere Informationen:
http://www.sjofartsverket.se/sv/Sjofart/Sjokort/Oppningstider-broar–kanaler
Schießzeiten – Ostsee Oktober 2019
Die generell für Putlos und Todendorf geltenden Schießzeiten für den Monat Oktober 2019 finden Sie hier↗.
Weiter wurden in den Gewässern um Rügen/Tromper Wiek, mehrere Kampfmittel geortet. Die genaue Positionen finden Sie hier↗.
Die Schifffahrt wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Der Bereich um die Positionen ist mit der nötigen Sorgfalt zu passieren. Das Ankern, Fischen oder Tauchen im Bereich der erwähnten Positionen ist untersagt.
Schießzeiten – Ostsee September/Oktober 2019
Aktualisierte Schießzeiten
Schießzeiten für den Zeitraum vom 30.08.2019 bis 13.09.2019
Mögliche Schießzeitänderungen werden durch Signale der Warnstellen angezeigt. „Es erfolgt täglich (Montag – Freitag), um 07:30; 11:00 und 15:30 Uhr, in Ausnahmefällen Samstag um 07:30 und 11:00 Uhr, eine Durchsage zu den aktuellen Gefahrenbereichen auf Kanal 11. Jeweils 5 Min vorher erfolgt eine Ankündigung auf Kanal 16. Detaillierte Informationen geben die Sicherungsfahrzeuge.“
Die Originalmeldung finden Sie hier↗.
Putlos – Auslage von Seezielen
In der Zeit vom 06. bis 13.09.2019 werden durch den Truppenübungsplatz Putlos drei Seeziele zu Übungszwecken im Bereich des Warngebietes Putlos (Hohwachter Bucht) auf nachfolgenden Positionen ausgelegt.
- a) 54°20,358’N 010°49,460’E
- b) 54°20,385’N 010°49,181’E
- c) 54°20,517’N 010°49,372’E
Die Schifffahrt wird um Beachtung gebeten.
Die Originalmeldung finden Sie hier↗.