Brexit: Was Bootseigner beachten müssen
Mit der Neuwahl in Großbritannien haben die Briten sich deutlich für den Brexit ausgesprochen. Was tatsächlich passieren wird und ob Großbritannien die EU mit oder ohne Vertrag verlässt, ist unklar. Die European Boating Association (EBA) rät Bootseignern zu Vorkehrungen.
Ein „No-Deal-Brexit“, also ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU, würde für großes Chaos sorgen. Yachten, die in britischen Häfen liegen, wären ebenfalls betroffen. Denn sie wären dann nicht mehr Teil des freien Warenverkehrs.
Kehren sie in die EU zurück, werden sie als außerhalb der EU befindliche Güter eingestuft. Das hat zur Folge, dass sie zollrechtlich wie Boote aus Drittländern betrachtet werden – zum Beispiel aus Brasilien. Eventuell müssen eine Mehrwertsteuer und Importzölle entrichtet werden.
Ob und in welcher Form die EU dies behördlich umsetzen wird, ist fraglich. Wer sichergehen möchte, verholt sein Boot vor dem Brexit in einen europäischen Hafen auf dem Festland. Damit entgehen Sie auf jeden Fall der Drittstaatenregelung.
Italien – Klarierung erforderlich
Die Nachricht ließ 2017 aufhorchen: Yachten, die Italien über die Adria Richtung Kroatien verlassen, müssen ausklarieren. So die Information von der oberen Adria. Doch auch in anderen Regionen und Häfen des Landes müssen sich Sportboote jetzt wieder an- und abmelden.
Diese neue Pflicht zum Ausklarieren wird nicht von den Behörden im nahen Kroatien gefordert. So war es zunächst dargestellt worden. Doch die Kroaten erwarten beim Einklarieren keinen Ausklarierungsbeleg aus einem anderen Land, wie auf Anfrage hin klar gestellt wurde.
Vielmehr ist es so, dass Italien den Takt vorgibt. Auch in anderen Regionen Italiens kommen eigentlich gestellungsfreie Sportboote um Aus- und auch Einklarieren nicht mehr herum. Vor allem auf der Adriaseite, hier ist die Chance groß, dass eine Yacht aus Kroatien einläuft oder dorthin ablegt.
Denn Kroatien ist zwar EU-Mitglied aber noch kein Mitgliedstaat im Schengener Abkommen zur Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten. Fahrten zwischen Italien und den südlich von Kroatien gelegenen Adria-Anrainer-Staaten Montenegro und Albanien geschehen zwischen einem sogenannten Drittland und der Europäischen Union. In allen Fällen ist Italien gehalten, die Dokumente für Schiff und Crew zu prüfen.
In welchen Häfen an der Adria oder in Italien die mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragen Carabinieri sich besonders intensiv um das Klarieren kümmern, ist nur fallweise bekannt. Auf jeden Fall in Manfredonia auf der Südseite des Gargano – der sogenannte Sporn des italienischen Stiefels – und gegenüber von Montenegro und Albanien gelegen. Ein Skipper und Mitglied der Kreuzer-Abteilung wurde dort 2018, von der kroatischen Insel Vis kommend, zum Ein- und später auch zum Ausklarieren aufgefordert.
Im April dieses Jahres wurde einer Eignerin in der Darsena San Marco in Grado, Region Nordadria, mitgeteilt, dass sie künftig Ausklarieren und auch wieder Einklarieren muss, wenn sie Italien Richtung Kroatien verlässt. Die Formalitäten dafür können nun nicht mehr über das Marinabüro per Fax oder E-Mail erledigt werden, sondern der Vorgang muss persönlich (mit dem ausgefüllten Formular und den Ausweisen der Crew) bei der Polizei (Carabinieri) erfolgen.
In Grado bei der Legione Carabinieri Friuli Venezia Giulia – Stazione di Grado
Grado, via Goldoni nr. 8, Tel. +39-0431-80781
E-Mail: [email protected] oder [email protected]
Für die Marinas um Monfalcone soll die Polizei am Flughafen Triest nahe dem Ort Ronchi dei Legionari zuständig sein.
Im Zuständigkeitsbereich der Carabinieri in Lignano Sabbiadoro (UD) in Norditalien reicht es nach Information des lokalen KA-Repräsentanten Peter Markowitz weiterhin aus, vor der Abfahrt aus dem Hafen die unterschriebene Crewliste per E-Mail ([email protected]) oder Fax (+39 0431 720270) zu senden und einen Ausdruck derselben mitzuführen. Eine Telefonnummer des Schiffsführers, am besten mobil, wird gewünscht.
Problemlos sollte weiterhin ein Ablegen von Italien nach Piran (Slowenien) sein, denn Slowenien gehört zum Schengen-Raum. In Piran gibt es einen Zollsteg für ein Ausklarieren zum benachbarten Kroatien.