Kroatien: Eine Eigneryacht kostenlos nutzen
Wer eine Yacht besitzt, hat oftmals nicht ausreichend Zeit, sie entsprechend oft zu fahren. Auch kommt man in die Verlegenheit, dass man mehr oder weniger offen gefragt wird, ob man sie nicht bewegen lassen will. Kroatien verlangt für diese Fremdnutzung eine klar geregelte Vollmacht.
Ein Vollmachtschreiben (Link dazu siehe weiter unten) wurde einst vom Betreiber des Internet-Blogs kroatien-news.net↗ vom Kroatischen ins Deutsche übersetzt. Die zweite Sprache muss zwingend Englisch oder Kroatisch sein.
Dieses Formular kann auch vor einem Notar im Ausland beurkundet werden. Kosten ca. 45 EUR. Danach muss der Notar beim zuständigen Landgericht eine Apostille erwirken. Die Apostille besagt, dass der Notar in Deutschland als Notar zugelassen ist. Die Kosten hierfür betragen ca. 25 EUR.
Die Apostille ist ein für das Ausland übliches Verfahren bei beurkundeten Verträgen. Diese beurkundete Vollmacht als Ergänzung zu den Bootspapieren mitzuführen.
Voraussetzung für die Überlassung ist, dass diese unentgeltlich vorgenommen wird und der/die Nutzer(in) die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Hier geht es zur Vollmacht:
http://kroatien-news.net/wp-content/uploads/2009/12/bootsvollmacht.pdf
Autor: Martin Muth
Türkei: Droht Istanbul die Gefahr eines schweren Bebens?
Zerstörte Häuser, beschädigte Hafenanlagen und tausende Opfer – am 22. Mai 1766 lösten ein Erdbeben mit einer Magnitude von ungefähr 7,5 und eine darauffolgende Flutwelle in Istanbul eine Katastrophe aus. Die Gefahr, dass sich so etwas wiederholt, ist real, belegen Forschungsergebnisse.
Der Ursprung des Bebens im Jahr 1766 wird heute entlang der Nordanatolischen Störung im Marmarameer verortet. Es war bislang das letzte schwere Erdbeben, das die Metropole am Bosporus getroffen hat. Istanbul mit seinen mehr als 15 Mio. Einwohnern liegt genau an der Nordanatolischen Störung, einer Grenze zwischen zwei Erdplatten. Hier kommt es immer wieder zu verheerenden Erdbeben.
Ausgerechnet der Abschnitt vor Istanbul konnte bisher nur indirekt beobachtet werden, weil er im Marmarameer unter Wasser liegt. Mit Hilfe des neuartigen Messsystems GeoSEA haben Forscherinnen und Forscher des GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus Frankreich und der Türkei jetzt erstmals einen erheblichen tektonischen Spannungsaufbau unterhalb des Marmarameers nachgewiesen. Die Studie ist in der internationalen Fachzeitschrift Nature Communications erschienen.
Über die Größe der Spannung sagt der Geophysiker Dr. Dietrich Lange vom GEOMAR: „Sie würde reichen, um erneut ein Beben der Stärke 7,1 bis 7,4 auszulösen.“ Lange ist der Erstautor der Studie.
Die Nordanatolische Störungszone markiert die Grenze zwischen der eurasischen und der anatolische Erdplatte. Beide schieben sich sehr langsam aneinander vorbei. „Zu starken Erdbeben kommt es, wenn sich die Störungszone verhakt. Dann bauen sich tektonische Spannungen auf, die sich irgendwann in einem Moment entladen“, erklärt Dr. Lange. Zuletzt geschah dies 1999 an einem Abschnitt der Nordanatolischen Störung bei Izmit, etwa 90 Kilometer östlich von Istanbul. Damals kam es zu einem Versatz der Störung um zwei bis vier Meter.
Ob sich die Plattengrenzen dort bewegen oder verhaken, konnte bisher nur indirekt, zum Beispiel mit Beobachtungen von Land, extrapoliert werden. Die Methoden konnten allerdings nicht zwischen einer Kriechbewegung oder der kompletten Verhakung der Erdplatten unterscheiden. Das am GEOMAR entwickelte, neuartige GeoSEA-Systems zur akustischen Abstandsmessung am Meeresboden ermöglichte jetzt erstmals eine direkte Messung der Plattenbewegung im Marmarameer. Über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren standen insgesamt zehn Messgeräte in 800 Metern Wassertiefe beiderseits der Störung. Sie führten in dieser Zeit mehr als 650.000 Abstandmessungen durch.
„Damit diese Messungen über mehrere hundert Meter auf wenige Millimeter genau sind, benötigt man auch sehr genaue Kenntnisse über die Schallgeschwindigkeit unter Wasser. Deswegen müssen auch Druck- und Temperaturschwankungen des Wassers sehr präzise über den gesamten Zeitraum gemessen werden“, erklärt Prof. Dr. Heidrun Kopp, GeoSEA-Projektleiterin und Co-Autorin der aktuellen Studie.
„Wenn sich die angestaute Spannung während eines Erdbebens löst, würde sich die Verwerfungszone auf einen Schlag um mehr als vier Meter bewegen. Dies entspricht einem Erdbeben mit einer Magnitude zwischen 7,1 und 7,4“, ergänzt Professorin Kopp. Ein solches Ereignis hätte für das nahegelegene Istanbul sehr wahrscheinlich ähnlich weitreichende Folgen wie das Erdbeben 1999 für Izmit mit über 17.000 Opfern.
Link zum Bericht:
https://doi.org/10.1038/s41467-019-11016-z
Autor: Martin Muth
09
Italien: Venedigs neue Bootsmesse wird fortgeführt
Venedig, diese einzigartige Stadt am Meer im Norden Italiens, hat wieder eine Ausstellung für Sportboote. Auf der Weltleitmesse boot im Januar 2019 angekündigt, bestand sie ihre Premiere, und die Verantwortlichen haben ihre für die kommenden zwei Jahre eine Bestandsgarantie gegeben.
27.000 Besucher nahmen an der erneuten Premiere im Juni an teil, schreiben die Veranstalter. Zu den wichtigsten Ausstellern gehörten Monte Carlo Yachts, Absolute, Cranchi, FTP Industrial und die Ferretti Group, also vor allem die Hersteller großer Motorboote.
Die Venice Boat Show fand und findet im Herzen Venedigs, im Arsenale statt. Das Arsenale ist ein denkmalgeschützter und selten öffentlich besuchbarer Werftplatz mit Hafen und stammt noch aus dem Mittelalter, als Venedig über Jahrhunderte große Teile des Mittelmeers beherrschte.
Die Stadt ist aktiv bemüht, sich als Destination für große Superyachten zu profilieren, und finanziert die Veranstaltung mit. Ab dem kommenden Jahr will man die Boat Show in die ganze Stadt tragen und auch logistische Probleme der Premiere angehen. Ein Wassershuttle-Service zu und von der Veranstaltung hat Priorität. Man ist sich bewusst, dass mehr Sitzgelegenheiten, Erfrischungsstände und schattige Bereiche notwendig sind, um einen Besuch entspannter gestalten zu können.
Die nächste Venice Boat Show↗ findet vom 3.7. Juni 2020 statt.
Bilder: © Salone Nautico Venezia
Italien: Eine freiwillige Sicherheitskontrolle
Für privat genutzte Sportboote unter deutscher Flagge gibt es keine Ausrüstungspflicht, lediglich Empfehlungen. Das ist in anderen Ländern nicht immer bekannt, in Italien zum Beispiel kann man in Kontrollen geraten. Mit einem freiwilligen Sicherheitscheck ist man dort auf der sicheren Seite.
Einer, der die Sache bei den südlichen Nachbarn aktiv anging, ist der Österreicher Christian Müller. Seit vielen Jahren ist er als Mitglied der DSV Kreuzer-Abteilung im Mittelmeer unterwegs und auch immer wieder an der Westseite Italiens, am Festland, auf den vorgelagerten Inseln und auch rund Sardinien und Sizilien. Irgendwann entschloss sich der Eigner einer Menorquin-Yacht, bei der italienischen Küstenwache (Guardia Costiera) eine Überprüfung machen zu lassen.
Er schreibt: „Dabei kontrollierten sie einfach alles, Raketen, Schwimmwesten, alles rund um die Sicherheit. Auch die Versicherungen (mit den Mindestdeckungssummen) für Hauptboot und Beiboot (das in Küstennähe keine vorgeschriebene Ausrüstung benötigt). Wenn es nichts zu bestanden gibt, erhält man eine Plakette. Sollten wir aufgehalten werden, verweise ich auf diese Plakette. Sie wird auch von der Polizei (Carabinieri), Guardia di Finanza und anderen Behörden anerkannt.“
Autor: Martin Muth
Kroatien: Der Grenzwechsel in der oberen Adria
Ein- und Ausklarieren zwischen Italien, Slowenien und Kroatien – die Fakten dazu sind bekannt und veröffentlicht. In der Praxis gibt es auch nicht zu häufige Abweichungen von den Regeln. Ausführliche Erfahrungen aus diesem Jahr hat ein Mitglied der Kreuzer-Abteilung zusammengefasst. Lesenswert.
Der Schweizer Thomas Husemann war 2019 ausführlich unterwegs mit seiner Motoryacht „Dionissima“. Er hat seine Einreiseformalitäten und die damit verbundenen Erlebnisse akribisch dokumentiert. Hier sein Bericht zu den diesjährigen (und vergangenen) Erfahrung/en:
„Wir haben keine Praxisänderung bei der Grenzpolizei oder den Hafenämtern festgestellt. Wir können auch nicht bestätigen, dass es eine unterschiedliche Praxis zwischen den einzelnen Hafenämtern gibt. Nach unserer Erfahrung und Einschätzung werden die kroatischen Regeln überall durchgängig und formal korrekt angewendet.
Da Kroatien nicht zum Schengen-Raum (bezeichnet ein Gebiet, in dem sich 26 verschiedene europäische Nationen mit anderen Mitgliedsstaaten bzw. Nicht-Mitgliedsstaaten auf die Abschaffung der Binnengrenzen sowie auf den freien und unbeschränkten Verkehr von Personen, Gütern, Dienstleistungen und Kapital einigten, d. Red.) gehört, muss man beim Einlaufen in die Hoheitsgewässer immer auf dem kürzesten Weg den nächstgelegenen Hafen mit einer Grenzpolizeistation und einem Hafenamt (Port of Entry) ansteuern.
Gemäss verschiedenen Berichten und unserer Einschätzung sind die Kroaten recht effizient und effektiv bei der Überwachung ihrer Aussengrenzen. Das gilt insbesondere auch für die Adriaküste (ganz im Gegensatz zu unseren Erfahrungen auf der italienischen Seite). Werden beim Ein- oder Auslaufen nicht der direkte Weg von der Seegrenze genommen, so riskiert man eine Buße von mehreren hundert Euro.
Beim Einlaufen muss man zunächst immer an der sog. Zollpier anlegen. In der Regel ist diese zentral im Hafen gelegen oder in der Nähe der Hafeneinfahrt und durch ein Häuschen mit einer kroatischen Flagge erkennbar. Dort geht man zuerst zur Grenzpolizei, wo eine Crewliste auszufüllen ist und die Identitätskarten oder Pässe vorzulegen sind. Die Identitätskarten werden gescannt, und die bereits bestehenden Eintragungen über die Yacht werden online abgefragt und ergänzt.
Die Crewliste besteht aus einem vierfachen Formular. Jedes davon wird abgestempelt, eines davon verbleibt bei der Grenzpolizei, die anderen werden zurückgegeben und werden für das weitere Prozedere benötigt.
Die Grenzpolizeistationen sind während des Sommerhalbjahres in der Regel rund um die Uhr geöffnet. Allerdings ist es uns schon passiert, dass wir für das Prozedere auf einen Grenzpolizisten etwa 15 Minuten warten mussten, weil dieser nach einer Nachtwache gerade bei seiner Frühstückspause in einem nahegelegenen Café verweilte.
Nach dem Prozedere bei der Grenzpolizei geht man zu einem nahegelegenen Büro des Hafenamtes. Die Hafenämter haben offizielle Öffnungszeiten, die je nach Saison unterschiedlich sein können. Bei uns war es dieses Jahr so, dass die Bürozeiten des Hafenamtes in Porec von 8:00 bis 15:00 Uhr dauerten. Wir kamen erst um 17:00 an. Die Grenzpolizei erlaube uns jedoch, unsere Yacht für die erste Nacht in die nahe gelegene Marina zu verlegen, und die weiteren Formalitäten am nächsten Morgen zu erledigen.
Dem Hafenamt müssen (unverändert) folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Kopien der von der Grenzpolizei zuvor abgestempelten Crewliste
- das Originaldokument der Schiffsregistrierung bzw. eine amtlich beglaubigte Kopie davon (in unserem Fall ein vom Schiffsregister beglaubigter Auszug aus dem Schiffregister, das Originalregisterzertifikat wird bei uns nicht an Board aufbewahrt)
- eine aktuelle Versicherungspolice sowie der Hochsee-/Küstenausweis für den Skipper
Das Hafenamt überprüft die Eintragungen im Onlinesystem und erhebt die Gebühren wie die Navigationsgebühr (jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres aufgrund der Motorenleistung) und die Kurtaxe (jeweils für eine bestimmte Periode, aufgrund der Bootslänge), in unserem Fall waren dies für 30 Tage für unsere Nimbus 42 2.850 Kuna (EUR 390.-).
In Porec können diese Gebühren nur in bar und nur in Kuna bezahlt werden. In anderen Hafenämtern ist dies teilweise auch in EUR möglich. Kreditkarten werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Es wird einem aber die Zeit für den Geldwechsel in einer Wechselstube oder dem Bezug an einem Bankomaten gegeben.
Die Belege für die Bezahlung der Gebühren müssen an Bord aufbewahrt werden. Sie sind i. d. R. in den Marinas vorzulegen bzw. werden dort bis zur Bezahlung der Marinagebühr einbehalten.
Das Hafenamt behält eine der abgestempelten Crewlisten, die zwei verbleibenden Kopien der Crewliste werden für das Ausklarieren benötigt.
Es gibt Berichte oder vermutlich eher Gerüchte, dass die Kroaten auch eine Kontrolle über das ordentliche Ausklarieren aus dem Schengen-Raum vornehmen und dass bei einem nicht ordentlichen Ausklarieren beispielsweise aus Italien oder Slowenien auch schon Bussen von mehreren hundert Euro erhoben wurde.
Wir haben bereits die verschiedenen Varianten des Ausklarierens (Italien und Slowenien) ausprobiert. Italien ist eine Zumutung, die nicht funktioniert und die nach unserer Beobachtung und Einschätzung insbesondere durch die Italiener einfach ignoriert wird.
Das Ein- oder Ausklarieren über Piran in Slowenien funktioniert dagegen problemlos. Man bekommt aber trotz Nachfrage keinen Beleg dafür. Nach unseren Erkundungen gibt es i. d. R. auch keine elektronische Übermittelung solcher Daten zwischen den Behörden nach Kroatien, so dass Kroatien gar nicht in der Lage ist (und i. d. R. auch kein Interesse daran hat) das ordentliche Ausklarieren zu überprüfen.“
Kroatien-Experte Karl-Heinz Beständig ergänzt:
„Aus Italien oder Slowenien kommend, ist in Kroatien zwingend einzuklarieren. Die Originaldokumente müssen an Bord sein. Kopien der Bootspapiere, auch wenn diese amtlich beglaubigt sind, werden nicht anerkannt. Gerade bei ausländischen Charteryachten schauen die Behörden besonders genau hin, nicht nur in Umag.“
Autor: Martin Muth
Die aktuellen Rabatte bei D-Marin
Der Sportboothafen-Verbund D-Marin spielt eine führende Rolle im östlichen Mittelmeer und in der Adria. Elf Marinas in vier Ländern gehören dazu, D-Marin expandierte aus der Türkei heraus bis Kroatien. Seit einigen Jahren genießen KA-Mitglieder hier Rabatte, folgende gelten bis Ende 2019.
Um in den Genuss der Vorteile zu kommen, ist es erforderlich, dass man sich mindestens zwei Tage vor dem Ankunftsdatum in der gewählten Marina darum bewirbt. Rabatte werden bei Verfügbarkeit gewährt, es besteht kein Anspruch. Dieser Rabatt kann nicht mit anderen kombiniert werden. Es ist wahrscheinlich, dass die nachfolgende Tabelle auch bis Ende 2020 Gültigkeit behält.
Marina | Land | Zeitraum | Höhe des Rabatts |
D-Marin Turgutreis | Türkei | jährlich, saisonal, Tagesliegeplatz | 5% |
D-Marin Didim | Türkei | jährlich | 10% |
D-Marin Göcek | Türkei | jährlich, saisonal, Tagesliegeplatz | 5% |
D-Marin Mandalina | Kroatien | Tagesliegeplatz | 10% |
D-Marin Dalmacija | Kroatien | Tagesliegeplatz | 10% |
D-Marin Borik | Kroatien | Tagesliegeplatz | 10% |
D-Marin Portonovi | Montenegro | jährlich, saisonal | 5% |
D-Marin Portonovi | Montenegro | Tagesliegeplatz | 10% |
D-Marin Gouvia | Griechenland | jährlich, saisonal, Tagesliegeplatz | 6% |
D-Marin Lefkas | Griechenland | jährlich, saisonal, Tagesliegeplatz | 6% |
D-Marin Zea | Griechenland | jährlich, saisonal, Tagesliegeplatz | 6% |
Flisvos Marina* | Griechenland | Tagesliegeplatz | 10% |
* Für Rabatte auf jährliche oder saisonale Verträge müssen sich Interessenten direkt an die Rezeption der Flisvos Marina wenden.
Autor: Martin Muth
Italien/Sardinien: Boje vor Tharros kostet maximal 10 EUR am Tag
Es war eine große Überraschung dieses Frühjahrs: Die Festmachbojen bei der Halbinsel Sinis in der Mitte der Westküste von Sardinien waren nur noch mit Genehmigung nutzbar. Wer das nicht wusste, erhielt eine hohe Geldstrafe. Jetzt gibt es neue Details und auch erste Erfahrungen.
In der Mitte der Westküste von Sardinien befindet sich der Golf von Oristano. Die dortige Marina Oristanesi ist jedoch nur mäßig attraktiv, zudem versandet ihre Zufahrt. Beliebt sind von daher die Festmachbojen bei der nahen Halbinsel Sinis. Doch für die braucht man zwingend eine Genehmigung. Diese Genehmigung muss über die Internetpräsenz des Meeresschutzgebietes für die Sinis-Halbinsel (Area Marina Protetta „Penisola del Sinis – Isola di Mal di Ventre“) beantragt werden, will man nicht nur durchfahren, sondern dort an einer Boje festmachen.
Andernfalls droht ein Bußgeld von 340 EUR, das von der Guardia di Finanza gegen einen deutschen Segler Mitte April verhängt, aber bis heute nicht vollstreckt wurde. Details zum Schutzgebiet, einen 18-seitigen Strafenkatalog und den Antrag gibt es auf der Webseite www.areamarinasinis.it. Dort muss man folgendermaßen durch das Untermenü navigieren, um zur Reservierung zu gelangen:
Autorizzazioni e permessi -> ormeggio e stazionamento
Eine Übersicht über die Preise gibt es am Fuß der Homepage unter „tabella corrispettivi“. Der Tagespreis bis 9,99 m beträgt 5 EUR, für 10-14,99 m 10 EUR/Tag.
Die Reservierungsanfragen werden allerdings nur wochentags, von Montag- bis Freitagnachmittag, (manuell) bearbeitet, berichtet Skipper Holm Schmidt nach einem erneuten Besuch Ende August. Da es Wochenende gewesen sei, habe man neben den Bojen geankert.
Kontakt:
Direzione dell’Area Marina Protetta “Penisola del Sinis – Isola di Mal di Ventre”
Corso Italia, 108
09072 Cabras (OR)
Italien
Tel.+39 0783 391097
Fax +39 0783 399493
Numero Verde: 0800-382332
Autor: Martin Muth
Italien: Preiswerte Marina degli Aregai
An der ligurischen Küste zwischen den Hafenstädten Imperia und San Remo gibt es einen noch recht jungen Sportboothafen, der wettbewerbsfähige Tarife anbietet, berichtet Dieter Brunner, Mitglied der Kreuzer-Abteilung. Er fand hier zuletzt ein preiswertes Hochsommerlager für das 12-Meter-Schiff.
31 EUR pro Tag, inkl. MwSt., für ein Segelboot von 41 Fuß und das in den teuersten Monaten des Jahres – das ist ein Ausrufezeichen wert, denn vergleichsweise günstigere Monatstarife werden in den Monaten Juli und August für Yachten auf der Durchreise in den meisten Fällen gar nicht angeboten.
Dieter Brunner charakterisiert die Marina degli Aregai so: „Schön gelegen, mit Hotel, Strand, Restaurants und allem üblichen ‚Zubehör‘, relativ neu, gut geschützt, freundliches Personal. Leider gibt es keine Zughaltestelle, man muss den Bus oder ein Taxi nach San Lorenzo nehmen. Von dort kommt man über Ventimiglia zum Flughafen in Nizza, Frankreich.
Mit dem Bus vom Bahnhof zum Flughafen dauert es je nach Tageszeit 4 bis 4,5 Std. Alternativ ein Taxi nehmen. Dauert 1 Std., kostet aber 180 EUR. Vom Bahnhof Nizza nach San Lorenzo fährt auch der Flixbus für nur 7 EUR. Müsste auch in der Gegenrichtung funktionieren, wurde aber (noch) nicht ausprobiert.“
Kontakt:
Marina degli Aregai Srl.
Via Gianni Cozzi 1
I-18011 Santo Stefano al Mare
Tel.: 0039-0184-4891
Text: Martin Muth
Titelbild: © Marina degli Aregai
Die Ägadischen Inseln sind ein teures Meeres-Schutzgebiet
Ägadische? Auch Wassersportler mit einem Boot am Mittelmeer kommen da gerne mal ins Schleudern. Diese Inselgruppe ist eben nicht so bekannt wie die Äolischen Inseln mit ihrem Feuervulkan Stromboli. Doch sie liegen nicht weit entfernt, im Westen Siziliens, und sie kosten Eintrittsgeld.
Das Meeresschutzgebiet der Ägadischen Inseln ist mit einer Ausdehnung von 53.992 Hektar das größte Meeresschutzgebiet im Mittelmeer. Es liegt vor der Westspitze der Insel Sizilien und besteht aus den größeren Inseln Favignana, Marettimo und Levanzo, letztere ist die kleinste. Es ist ein Schutzgebiet vor allem für die Seegrasbestände, die Meeresschildkröten und andere Meeresbewohner, die hier nicht gejagt und gefangen werden dürfen.
Das Meeresschutzgebiet ist in vier Zonen (A, B, C und D) mit unterschiedlichem Schutzniveau unterteilt. Informationen und Anträge auf Genehmigung zur Ausübung von verschiedenen Aktivitäten und zum Nutzen der Festmachebojen gibt es unter www.ampisoleegadi.it↗. Ankern ist nämlich nicht mehr erlaubt.
Die Bojen haben ihren Preis, für 4 Tage im Juli sind 90 EUR online zu entrichten. Man kann eine Erlaubnis für die tägliche, wöchentliche oder monatlich Nutzung beantragen. Wer erst an der Boje bezahlt, muss zusätzlich eine Verwaltungsgebühr entrichten. Die Bojenfelder sind auf der auch in Englisch lesbaren Webseite unter „Cartographie“ und „Boe fields“↗ dargestellt
Titelbild: © MPA of the Egadi Islands
Autor: Martin Muth
Griechenland: Keine Übersetzung für den SBF See nötig?
Kontrollen zum Sportbootführerschein (SBF) See in Griechenland haben zuletzt viele Details aus griechischer Sicht in den Fokus gerückt. So benötigt der Inhaber eine Bestätigung der deutschen Botschaft in Athen. Aber dazu auch eine Übersetzung? Darüber gehen die Meinungen auseinander.
Fest steht hingegen nach einer aktuellen Auskunft der Griechischen Zentrale für Fremdenverkehr, dass nach geltendem Recht die Verpflichtung zum Bootsführerschein davon abhängig ist, ob es sich um ein Boot „mit hoher Geschwindigkeit“ handelt. Weiter schreibt die Zentrale:
„Diese Eigenschaft hängt nicht nur von der Leistung des Motors, sondern auch von der Art des Bootes ab, da ein Schlauchboot mit einem 15 PS Außenbordmotor als „high-speed“ zu klassifizieren ist. Die Definition von „High Speed“-Schiff ist mit Nr. 22, Allgemeine Hafenverordnungen (FEK 9 / 13-1/2000), Artikel 2, in Kraft getreten, der die entsprechende Definition von A.P.V. 20, Artikel 2, (FEK 444 / 26.04.1999) ersetzte.
Laut FEK 9/13 – 1/2000 haben Verpflichtung zum Bootsführerschein alle, die ein …
– Boot mit Außenbordmotor (mehr als 15 PS, wenn es um ein Schlauchboot geht und mehr als 30 PS bei jeder anderen Bootsart ) oder ein …
– Boot mit Innen-Außenbordmotor oder Innenbenzinmotor über 40 PS oder ein …
– Boot mit Innenborddieselmotor (über 50 PS, wenn es um ein Schlauchboot geht und über 70 PS, bei jeder anderen Bootsart) …
… fahren.
– Für ein Marine-Moped und ein Hover Craft ist ein Führerschein erforderlich, wenn der Motor mehr als 15 PS hat.
Hinweis: Im Falle eines „High Speed“-Boots ist nicht nur der Bootsführerschein, sondern auch eine Bootversicherung erforderlich.“
Sollte die Pflicht zum Besitz eines Bootsführerscheins in Griechenland bestehen, dann ist der Inhaber gehalten, zusätzlich zu diesem Papier eine Bescheinigung der Deutschen Botschaft in Athen zu präsentieren, dass die ausstellenden Stellen (der Deutsche Segler-Verband oder der Deutsche Motoryachtverband) berechtigt sind, den SBF See auszustellen. Denn, so die Botschaft in Athen: „Der SBF wird nur in Mitgliedsstaaten der UNECE (Die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) anerkannt. Griechenland hat dieses Abkommen nicht ratifiziert.
Stattdessen sieht das griechische nationale Recht folgende Regelung zur Gültigkeit/Anerkennung ausländischer Bootsführerscheine vor: „Anerkannt wird eine entsprechende, im Ausland ausgestellte Erlaubnis, die ein griechischer oder ausländischer Bürger innehat, sofern diese von einer staatlichen Stelle des Ausstellungslandes ausgestellt oder offiziell anerkannt worden ist. Im Falle des Vorstehenden ist der Inhaber im Fall einer Kontrolle verpflichtet, eine offizielle Übersetzung der im Ausland erworbenen Erlaubnis beizubringen, begleitet von einer Bestätigung der entsprechenden Botschaft oder konsularischen Behörde, wonach die ausstellende behördliche Stelle hierfür zuständig ist oder die ausstellende Stelle hierfür offiziell staatlich in dem entsprechenden Land anerkannt ist.“
Die deutsche Botschaft in Athen kann auf Anfrage diese von den griechischen Behörden verlangte schriftliche Bestätigung ausstellen. Kontakt u. a. über www.athen.diplo.de. Dort das Kontaktformular nutzen. Betreff: Bestätigung Sportbootführerschein. Es wird ein gestaltetes DIN-A4-Blatt an den Antragsteller versendet.
Unklar ist, ob der Inhaber des SBF See zudem eine griechische Übersetzung des Dokuments mitführen muss. Das griechische Schifffahrtsministerium erklärt, dass eine Übersetzung nur für Bootsführerscheine erforderlich ist, die im außereuropäischen Ausland erworben wurden. Die deutsche Botschaft in Athen bezweifelt das und will sich mit dem Ministerium in Verbindung setzen und erfragen, ob eine Übersetzung bei innereuropäischen Sportbootführerscheinen abkömmlich ist. Denn, so die Botschaft, man erhalte immer wieder verzweifelte Anrufe und E-Mails von Schiffseignern, die in den griechischen Häfen festgehalten werden, weil eben keine Übersetzung vorliegt. Man könne deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nur empfehlen, eine Übersetzung mit sich zu führen.
Autor: Martin Muth